Videoüberwachung einer Anti-Atom-Demonstration im Juni 2008 "rechtswidrig"
Das Verwaltungsgericht Münster fällte heute ein Urteil zu Gunsten der Bürgerrechte und des Grundgesetzes In der heutigen Verhandlung wurde zu Gunsten des Klägers, des Veranstalters der Demonstration, gegen das Land Nordrhein-Westfalen, speziell das Verhalten des Polizeipräsidiums Münster entschieden. (1)
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