Uuups: Ein Arschloch auf der Anklagebank
In Baden Württemberg wäre der Fall klar, der Angeklagte bzw. sein Verteidiger könnten den Staatsanwalt wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, würden sie in der Anklageschrift den Satz finden – „…dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.“ Schuld ist wieder einmal die moderne Technik. In früheren Zeiten hätte die Schreibkraft diese Unmutsäußerung des diktierenden Staatsanwaltes – ohne jede Nachfrage – korrigiert. Spracherkennungsprogramme schreiben den Unfug, der diktiert wird. Und so stand in Augsburg ein 44- jähriges Arschloch vor dem Amtsrichter – wegen dem Vorwurf der illegalen Einfuhr einer geschützten Tierart.
Categorized as: Aktuelles