»27.O.8/08« „James Bond“ im Ullstein Verlag?
Es waren Profis – sie drangen in das Gebäude eines Verlages mittels Mastercode der elektronischen Schließanlage ein – deaktivierten die Alarmanlage – durchwühlten Schreibtische – und schlugen mit einem Schlagring auf einen Wachmann ein. Verharmlosung eines Verbrechens mittels Formulierung Das Bundeskriminalamt bezeichnet die Tat als „Einbruchdiebstahl.“ Ich wage dieser Bezeichnung zu widersprechen – es war juristisch eindeutig ein „räuberischer Diebstahl“ – ein Kapitalverbrechen – welcher bis HEUTE nicht aufgeklärt ist. Bereits die falsche juristische Bezeichnung – mit dem ein Kapitalverbrechen zu einem „harmlosen“ Vergehen des Einbruchdiebstahls gemacht wird – durch einen Kriminaloberkommissar des BKA – lässt ahnen, dass hinter dem…
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