Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter Bürgern beantragte Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurückgewiesen worden. Über den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden müssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprüft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt.

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Das Land soll „aussteiga“ aus Stuttgart 21!

Stuttgart: Die Facebook-Gruppe „Aussteiga“ (aussteiga.de) wirbt für das ‚JA‘ zum Ausstieg aus dem Milliardengrab Stuttgart 21 – und das nicht nur im Internet, sondern auch ganz real bei den Menschen vor Ort: Am kommenden Samstag, 26. November sind erneut drei Aussteiga-Busse mit 150 engagierten Bürgern im ganzen Land unterwegs, um Infomaterial zu verteilen. An den Marktplätzen kleinerer Städte hält der Bus, dann wird jeweils in einer Blitz-Aktion Infomaterial verteilt: Gute Gründe für ein JA zum Ausstieg. Auf einem weiteren Flugblatt werden die Horror-Ausstiegskosten der S21-Befürworter detailliert auseinandergenommen und entkräftet. In jedem Bus fährt auch eine Band mit, die vor Ort auf dem Marktplatz spielt. Regionalspezifisches Infomaterial gibt’s im Internet, siehe Links unten. Liste der Orte im Anhang. Bereits vor einer Woche hatte die Aussteiga-Bustour 25.000 Flugblätter verteilt.

Gutachten bestätigt: Kopfbahnhof kann mehr

Dies ergab eine Untersuchung der landeseigenen Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), die ein Gutachten der Beratungsfirma Vieregg-Rössler aus München geprüft hat. (Siehe auch dazu die Pressemeldung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur)

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