Eisenbahnbundesamt setzt sich ĂŒber Rechtsstaat hinweg: Stuttgart 21-Bauarbeiten entgegen Gerichtsbeschluss fortgesetzt

Stuttgart: ParkschĂŒtzer protestieren vor Ort gegen die Arbeiten am Grundwassermanagement, welche die Bahn heute frĂŒh wieder aufgenommen hat – entgegen dem Gerichtsbeschluss vom 6. Oktober 2011 und entgegen den Interessen der Öffentlichkeit. Das Verwaltungsgericht Mannheim hatte weitere Arbeiten am Grundwassermanagement untersagt, solange nicht ĂŒber die zahlreichen ungenehmigten PlanĂ€nderungen entschieden ist. Unter anderem der BUND hat Einspruch eingelegt gegen die von der Bahn vorgenommenen PlanĂ€nderungen. Die Hauptverhandlung ĂŒber diese Änderungen ist fĂŒr den 15. Dezember 2011 angesetzt. Das Eisenbahnbundesamt hat nun die Fortsetzung der Arbeiten aus einem nicht nĂ€her definierten ‚öffentlichen Interesse‘ heraus genehmigt.

„Die Öffentlichkeit hat vor allem ein Interesse: Dass keine weiteren Fakten geschaffen werden, nicht weiteres Geld verbrannt wird, solange Planfeststellung, Finanzierung und der Nutzen des geplanten Tunnelbahnhofs fraglich sind“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der ParkschĂŒtzer. „Das Verwaltungsgericht hat die Bauarbeiten mit gutem Grund gestoppt: Die beantragten und zum Teil schon umgesetzten Änderungen sind nicht genehmigt; daran hat sich nichts geĂ€ndert. Da inzwischen nachgewiesen ist, dass der bestehende Bahnhof, so wie er dasteht, leistungsfĂ€higer ist als der geplante Tunnelbahnhof, besteht kein öffentliches Interesse, das weitere EinschrĂ€nkungen des Naturschutzes rechtfertigen könnte. Die Genehmigung der PlanĂ€nderungen ist höchst fraglich – ein guter Grund, auf die Hauptverhandlung in vier Wochen zu warten statt einfach weiter Tatsachen zu schaffen.“

Der geplante Tunnelbahnhof bringt große EinschrĂ€nkungen und Nachteile mit sich, unter anderem fĂŒr den Naturschutz und fĂŒr die Anwohner. BegrĂŒndet wurde das Milliardenprojekt immer mit einer großen Leistungssteigerung fĂŒr den Bahnknoten Stuttgart und das damit verbundene öffentliche Interesse. Inzwischen ist nachgewiesen, dass der Kopfbahnhof bereits heute 56 ZĂŒge pro Stunde abfertigen kann, also deutlich mehr als der Tunnelbahnhof – es besteht kein öffentliches Interesse, den bestehenden, leistungsfĂ€higen Bahnhof durch einen schlechteren zu ersetzen. Abstriche beim Natur- und Umweltschutz sind vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt.

Aufgrund technischer Probleme (TechnikgebĂ€ude) und geplatzter Ausschreibungen (NesenbachdĂŒker) hat die Bahn mit dem Tunnelprojekt Stuttgart 21 bereits jetzt einen Projektverzug von ĂŒber eineinhalb Jahren. Wenn das Eisenbahnbundesamt und die Bahn die Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 15. Dezember 2011 abwarten wĂŒrden, hĂ€tte das keinen weiteren Verzug fĂŒr das Gesamtprojekt S21 zur Folge.

Wie bereits der Regierung Oettinger bekannt war und auch durch den Bundesrechnungshof mehrfach bestĂ€tigt wurde, kostet das Tunnelprojekt Stuttgart 21 weit ĂŒber 5 Mrd. Euro – die Finanzierung ist völlig ungeklĂ€rt, unabhĂ€ngig vom Ausgang der Volksabstimmung am 27. November 2011.