Anti-Piraterie-Mission vor Somalia: Hausen wie die Vandalen
Bundeswehr: Totschiessen – Gefangennehmen – Freilassen – schlechtes Gewissen: Fehlanzeige
Am 7. September berichtete Radio Utopie ĂŒber die Meldung der Bundeswehr, dass die Fregatte Brandenburg im Golf von Aden im Rahmen der Anti-Piraterie-Mission ein kleines Boot beschossen hat, das in diesen GewĂ€ssern unglĂŒcklicherweise den Weg der Deutschen kreuzte. Angeblich hĂ€tte es sich einer ĂberprĂŒfung durch die deutsche Marine entziehen wollen, weshalb man durch Eröffnen des Feuers auf das Schiff seinen Stopp herbeizufĂŒhren suchte.
Mit einem zielgerichteten Schuss vor den Bug wurde ein Besatzungsmitglied der FlĂŒchtenden so schwer verletzt, dass es kurz danach seinen Verletzungen erlegen war und verstarb. Der Leichnam soll nach Somalia ĂŒberfĂŒhrt werden.
Ăber die Geschehnisse wurde eine Nachrichtensperre verhĂ€ngt. Wie es hiess, sollten die „mutmasslichen“ Piraten vor ein Gericht nach Kenia gebracht werden.
Nun sollte man als normaler BĂŒrger meinen, die Verantwortlichen fĂŒr den Einsatz vor Somalias KĂŒste haben nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Der Grund fĂŒr diese berechtigte Annahme ist die neueste Meldung, dass man die MĂ€nner am Montag wieder freigelassen hat und in Sichtweite der somalischen KĂŒste in ihr Boot setzte, wo sie zusehen konnten, wie sie wieder nach Hause kommen.
In Deutschland hat nach Angaben der Bundeswehr eine Kommission – bestehend aus Beamten des Bundesinnen-, Bundesaussen-, Bundesverteidigungs- und Justizministerium nach grĂŒndlicher Beratung entschieden, die armen Teufel wieder laufen zu lassen. (1)
Das EU-Hauptquartier der Anti-Piraten-Mission war der Ansicht, das Kenia die MĂ€nner sowieso nicht vor Gericht stellt und verurteilt, da kann man es auch bleiben lassen.
Die Bundesregierung mag jetzt auch keine Strafanzeige mehr stellen, da „keine gewichtigen RechtsgĂŒter mit hinreichendem deutschen Bezug geschĂ€digt wurden“
Stimmt, es wurden keine beschÀdigt. Umgekehrt wÀre das sehr wohl der Fall, aber der ist wohl ausgeschlossen durch die bestehenden UmstÀnde.
Ăber eine EntschĂ€digung oder gar Entschuldigung fĂŒr die Familie des Toten wurde nichts bekannt. Ein solches Verhalten erinnert an das hochmĂŒtige Gebaren der Ritter aus dem Mittelalter. Vielleicht wird der Bundeswehr mit solchen Gedanken auch Unrecht getan, und es gab gar keine mutmasslichen VerdĂ€chtigen, die so grausam behandelt wurden?
Erinnern wir uns an einen Fall vom FrĂŒhjahr, als in Kenia der Prozess gegen neun von der Fregatte „Rheinland-Pfalz“ aufgebrachten „Piraten“ stattfinden sollte.
Da erĂŒbrigte sich eine Dienstreise von JĂŒrgen Trittin, der die Mannschaft der Fregatte „Rheinland-Pfalz“ besuchen wollte. Dabei wollte er, weil sich das halt so anbot, dem gleichzeitig stattfindenden Prozess in Mombasa beiwohnen.
Zwei GrĂŒnde hinderten ihn letztendlich an der Reise: der eine wurde durch den Verteidigungsminister Jung hervorgerufen, der ihn schlicht und einfach belogen hatte. Persönlich rief Herr Jung den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der GrĂŒnen im Bundestag, Herrn JĂŒrgen Trittin an und teilte diesem mit, dass die Fregatte „Rheinland-Pfalz“ wegen einer verschĂ€rften Situation vor der KĂŒste Somalias schon den Hafen wieder verlassen hĂ€tte und in See gestochen wĂ€re. Herr Trittin erfuhr kurz danach aber, dass das nicht gestimmt hatte und das Kriegsschiff am Tag seiner Reise noch im Hafen vor Anker lag.
Der zweite Grund fĂŒr die nichtstattgefundene Reise war eine Mitteilung aus Kenia, dass der Prozess kurz nach Eröffnung vertagt werden könnte. (2)
MerkwĂŒrdigkeiten ĂŒber MerkwĂŒrdigkeiten umgeben die gesamte Anti-Piraterie-Mission.
Artikel zum Thema
07.09.2009 Fregatte BRANDENBURG: Nachrichtensperre fĂŒr die Besatzung
07.09.2009 Bundeswehr-Macht Schlagzeilen
Quellen:
(1) http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,649004,00.html
