20 Euro zuviel Kindergeld zurĂźck – der Sozialstaat zeigt seine mitleidlose Seele
Die Tagesschau berichtete heute unter Berufung auf Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, dass Hartz-IV-Empfänger das von der Bundesagentur fßr Arbeit zu viel ausgezahlte Geld, welches diese wieder mit Rßckzahlungsbescheiden zurßckfordert, mit Hilfe eines Widerspruches, der innerhalb von vier Wochen eingelegt werden muss, noch nicht zurßck ßberweisen sollten. Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger hätte darauf hingewiesen, das es Passagen im Sozialgesetzbuch und im Bßrgerlichen Gesetzbuch gibt, die es der Bundesagentur fßr Arbeit nicht so ohne weiteres erlaube, auf diese Forderungen zu bestehen.
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