20 Euro zurĂĽck, meint Bundesarbeitsministerin, ehemals Bundesfamilienministerin von der Leyen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) besteht auf die Rückzahlung des zuviel ausgezahlten Betrages von 20 Euro im Zuge der Kindergelderhöhung zum 1.Januar 2010 an Hartz IV-Empfänger. Leyen war unter der vorherigen Regierung Bundesfamilienministerin. Dieser Posten bedeutet die Verantwortung über verschiedene Entscheidungen zur Familienpolitik.

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20 Euro zuviel Kindergeld zurĂĽck – der Sozialstaat zeigt seine mitleidlose Seele

Die Tagesschau berichtete heute unter Berufung auf Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, dass Hartz-IV-Empfänger das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Geld, welches diese wieder mit Rückzahlungsbescheiden zurückfordert, mit Hilfe eines Widerspruches, der innerhalb von vier Wochen eingelegt werden muss, noch nicht zurück überweisen sollten. Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger hätte darauf hingewiesen, das es Passagen im Sozialgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die es der Bundesagentur für Arbeit nicht so ohne weiteres erlaube, auf diese Forderungen zu bestehen.

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