Online-Zugriff, Passfotos: Wo bitte geht es zum „begründeten Eilfall“?

Berlin: Die begnadete Zwiedenkfabrik der Bundesregierung hat mal wieder einen Gedankenseitensprung ausgebuddelt, um den nächsten Kotau der Sozens gegen über dem Polizeistaat und ihrer Protagonisten um das Grundgesetz herumzureden – den Online-Zugriff auf Passfotos bei „begründeten Eilfällen“ (1).

Hey, Sozens: wenn man einen Eilfall begründen muss, dann ist es kein Eilfall mehr. Also was soll der Blödsinn?

Categorized as: AllgemeinRecht, JustizSpionage, Attentate

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