Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung von Europäischen Gerichtshof bestätigt
Irland und die Slowakei hatten gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geklagt. In der Klage ging es nicht um Eingriffe in Bürgerrechte, sondern um die Formfrage der Rechtmässigkeit, da die Richtlinie vom EU-Parlament und Europarat und nicht vom EU-Ministerrat für europaweite Kriminalitätsbekämpfung verabschiedet worden war.
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