Bundeswehr will Faustrecht im Land
Bundesverteidigungsministerium wiederholt Forderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren in der Annahme “steter Tropfen höhlt den Stein”, denn im Augenblick sind derartige Einsätze bei innerer bewaffneter “Konkliktbewältigung” noch verfassungsfeindlich. Das soll sich unbedingt ändern, meint man in der Behörde. Auf dem 6. “Handelsblatt”-Sicherheitsforum in Berlin hat gestern das Verteidigungsministerium erneut betont, dass es sich auch im Landesinneren endlich ungehemmt betätigen will. Das ist nur ohne rechtliche Einschränkung möglich, dafür muss das Grundgesetz geändert werden, das den Einsatz von Militär aus gutem Grund verhindert.
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