Prozesse, Haft und weitere Aktionen

Ungeachtet des offenkundig in solchen Fällen ausbleibenden „Erziehungs“-Effektes der verhängten Geldstrafen verhandelt das Amtsgericht Harburg nun gegen eine Person, der vorgeworfen wird, Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe begangen zu haben indem sie eine angekettete Person bei einer Blockade im Hamburger Hafen 2014 mit Lebensmitteln versorgte.

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Im Namen des Volkes

Das Bundesverfassungsgericht wird noch deutlicher, wenn es um Grundrechte geht. In dem Beschluss heißt es wörtlich: „Gerade dieser Willensbeugung und dem Ausgeliefertsein der staatlichen Hoheitsgewalt kann eine abschreckende Wirkung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten – namentlich der durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten Teilnahme an Demonstrationen – zukommen.