Grundgesetz: Papier nicht mehr geduldig
Karlsruhe liegt nicht in Weimar, das hat man heute wieder mal gemerkt. Die automatisierte Kennzeichenerfassung aller Autofahrer und deren Speicherung, immer, ĂĽberall, maschinisiert und willkĂĽrlich, ist verfassungswidrig und damit sofort einzustellen – auch durch ausländische Geheimdienste und Behörden. Das hat heute der 1.Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe unter dem Vorsitz von Hans-JĂĽrgen Papier entschieden (Urteil hier zu sehen, Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07). Bereits am 27.Februar war Online-Spionage, massenhaftes Abhören und Ortung von Handys, das Mitlesen von Bildschirmen ĂĽber Entfernung durch entsprechende Gerätschaften und „Sicherheitsdienste“ sowie die heimliche Manipulation von informationstechnischen Eigentums der BĂĽrger durch Karlsruhe mit der Kreation eines neuen Grundrechts auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” zumindestens flächendeckend verboten worden.
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