Fundsache: JobCenter als Zuhälter
Die Heuchler im Bundestag haben selbst für den bedingt vorsätzlich handelten Freier die Zwangsprostitution unter Strafe gestellt. Wenn der Staat – in Form des JobCenters – selbst als Zuhälter auftritt, ist der Zwang zur Prostitution offensichtlich rechtlich in Ordnung. „….Verena Storm ist Mutter eines neunjährigen Sohnes und erhält Arbeitslosengeld II. Ihr wurde eine Kürzung um 30 Prozent angedroht, als sie sich weigerte, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die sie zur Prostitution als Nebenerwerb verpflichtete…“, berichtet das Neue Deutschland in seiner Ausgabe vom 19.1.2009.
Categorized as: Allgemein