Kann Karlsruhe die Bundesregierung ihres Amtes entheben?
Die CDU-SPD-Regierung putscht mit dem BKA-Gesetz gegen die rechtsgĂĽltige Verfassung Grundgesetz Berlin: Während die Blamage des Parlamentes – welches durch Unabhängige Medien, wĂĽtende BĂĽrgerrechtler und lebendige Menschen ĂĽber Jahre zum Lesen von Gesetzestexten gewzungen werden musste – wie immer keine Grenzen kennt, macht sich Gerhart „Der Alte“ Baum (FDP) nach Karlsruhe auf um den geplanten Stasi 2.0-Gesetze im Rahmen der sogenannten „BKA-Novelle“ einen Riegel vorzuschieben. Nun stellt sich aber noch eine ganz andere Frage: nach dem Aktion-Reaktion-Prinzip muss es eine Strafe fĂĽr permanenten, mehrfachen und vorsätzlichen Verfassungsbruch geben. Das gilt insbesondere dann, wenn sich bereits mehrfach ĂĽber RichtersprĂĽche hinweggesetzt wurde. Liegt es also in der Kompetenz der Roten Roben, die Bundesregierung bzw. einzelne Minister wie Justizministerin Zypries oder Innenminister Dr.Schäuble ihrer Ă„mter zu entheben?
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