Stuttgarter Ordnungsamt blockiert Versammlungsrecht
Industrieprogramm „Stuttgart 21“ (S21): Trotz Verfassungsgerichts-Urteil keine Demo im Bahnhof?
Stuttgart: Mit fadenscheinigen bis absurden BegrĂŒndungen will das Stuttgarter Ordnungsamt eine fĂŒr Samstag, 11 Uhr angemeldete Versammlung von 30 Personen im Stuttgarter Hauptbahnhof untersagen. Die ParkschĂŒtzer haben die Versammlung unter dem Titel âPrellbock-Aktionâ zu Beginn der Woche angemeldet. Damit soll an die Prellbock-Posse erinnert werden, die die Bahn am Samstag vor drei Jahren als sogenannten Baubeginn von Stuttgart 21 inszeniert hat. Die ParkschĂŒtzer gehen gerichtlich gegen das Versammlungsverbot vor.
Die stĂ€dtische Behörde handelt mit dem Versammlungsverbot ausdrĂŒcklich entgegen dem Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zur BegrĂŒndung fĂŒhrt das Ordnungsamt an, die Situation sei nicht vergleichbar, da es im Stuttgarter Bahnhof keine âĂŒber den Reisebedarf hinausgehenden Einkaufsmöglichkeitenâ gebe â demnach zĂ€hlen SpitzenunterwĂ€sche, kiloschwere Kristallsteine und Zahnarztbesteck wohl zum ĂŒblichen Reisebedarf der Stuttgarter Verwaltungsbeamten. Allerdings widerspricht die Bahn selbst dieser Sicht der Dinge: FĂŒr ein Konzert im Bahnhof warb die Bahn letzten Sommer mit dem Slogan âIhr Einkaufsbahnhof â Gute GeschĂ€fte. Mehr erlebenâ (siehe hier).
âNach der Prellbock-Posse vor drei Jahren nun auch noch ein Amtsschimmel, der sich ĂŒber das höchstrichterliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen willâ, sagt Versammlungsleiterin Dr. Carola Eckstein von den ParkschĂŒtzern. âGinge es nicht um die EinschrĂ€nkung elementarer Grundrechte, verdiente die BegrĂŒndung dieses Verbots einen Ehrenplatz in jeder Komödie. Es kann nicht sein, dass nun eine Versammlung von 30 Personen zur Gefahr fĂŒr Leib und Leben hochstilisiert wird, nur weil die Bahn Demonstranten und jegliche Kritik an Stuttgart 21 aus dem Bahnhof fern halten will. Der Bahnhof ist nicht nur öffentlich zugĂ€nglich, er ist sogar öffentliches Eigentum â er muss auch fĂŒr öffentliche Kritik zugĂ€nglich sein!â
Fraport-Urteil und BVerfG-PresseerklÀrung
Das Versammlungsverbot finden Sie hier. Weitere Kommentare zur BegrĂŒndung des Verbots:
– Lautsprecherdurchsagen zu GleisĂ€nderungen, ZugausfĂ€llen, etc. gibt es nur auf den Bahnsteigen, nicht aber in der Bahnhofshalle, wo die Versammlung angemeldet ist.
– Am angemeldeten Versammlungsort steht in der Adventszeit die groĂe Krippe und es finden regelmĂ€Ăig Werbeveranstaltungen statt (z.B. Autoverlosungen).
– Die ParkschĂŒtzer haben in der Vergangenheit schon oft vergleichbare Aktionen durchgefĂŒhrt â immer nach Plan und ohne ZwischenfĂ€lle. Siehe z.B. hier oder hier â von einer Gefahr âfĂŒr Leib und Lebenâ kann keine Rede sein!
– Bundespolizei und DB-Sicherheit haben die Anwendbarkeit des Fraport-Urteils schon vor einigen Wochen bestĂ€tigt: Interne AushĂ€nge machen die Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass das Verteilen von FlugblĂ€ttern aufgrund dieses Urteils im Bahnhof erlaubt ist.
