WIR KLAGEN AN!

AbschlusserklĂ€rung des Stuttgarter BĂŒrgertribunals zum 30.09.2010

War der Polizeieinsatz am 30.09.2010 einfach nur unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig oder missglĂŒckt? War der Einsatz am 30.09.2010 aus dem Ruder gelaufen? Dies ist klar mit Nein zu beantworten.
Der grĂ¶ĂŸte und gewalttĂ€tigste Polizeieinsatz seit Jahrzehnten in Stuttgart wird von Polizei, Bahn und Politik Hand in Hand vorbereitet.

LĂ€ngst geht es nicht mehr nur um den Bahnhof, sondern um BĂŒrgerrechte und unser gewachsenes Selbstbewusstsein. Es wird immer klarer: S21 ist nicht demokratisch legitimiert. Seit Anfang September 2010 drĂ€ngen IndustrieprĂ€sidenten und die Bundeskanzlerin auf eine rigide Umsetzung von S21. Sie erklĂ€ren die Durchsetzung von S21 zur politischen Grundsatzfrage im „Herbst der Entscheidungen“, sie wollen politisch den Durchbruch.

Der 30.09. war der Versuch, die jahrelange undemokratische und diktatorische Politik bei S21 mit anderen Mitteln, den Mitteln der Gewalt durchzusetzen. Von den Demonstranten ging keine Gewalt aus, das ist erwiesen. Aber ein Teil der Politik wollte und will diesen Konflikt.
Zahlreiche Indizien belegen, dass ursprĂŒnglich sogar geplant war, das gesamte Baufeld geschĂŒtzt durch den Polizeigroßeinsatz abzuholzen. Dass das nicht geschehen konnte, ist dem mutigen und beherzten Widerstand zahlloser Jugendlicher und Älterer zu verdanken.

Die gesamte Polizeiaktion war illegal, weil die BaumfĂ€llaktion nicht genehmigt und somit illegal war. Aber da es um ein profittrĂ€chtiges Großprojekt geht, werden von Staats wegen rĂŒcksichtslos die eigenen Gesetze gebrochen, wie das EU Artenschutz Gesetz.

Statt die UnrechtmĂ€ĂŸigkeit der Polizei- und ganzen FĂ€llaktion aufzuklĂ€ren, wird die Wahrheit vom Untersuchungsausschuss unter FĂŒhrung der CDU auf den Kopf gestellt. Die Opfer des 30.9. werden zu den TĂ€tern erklĂ€rt.
Der Abschlußbericht der Polizei unter Leitung von Inspekteur Schneider und SPD Innenminister Gall trifft im Grunde die gleiche Aussage wie der UA . Die Demonstranten sind selbst schuld, sie hĂ€tten ja den polizeilichen Anordnungen folgen und den Schlossgarten verlassen können. Ein Recht auf Widerstand gegen das unrechtmĂ€ĂŸige Projekt S21 wird uns abgesprochen. 78 neue Wasserwerfer hat die Bundesregierung bestellt. Es wird versucht, den Widerstand zunehmend zu kriminalisieren.

Wir klagen an:
? Verletzung der Grundrechte, der MenschenwĂŒrde, des Rechts der Demonstranten auf körperliche Unversehrtheit
? Verletzung des Demonstrations- und Versammlungsrechtes, besonders des Rechts auf eine spontane Protestversammlung im Park.
? Brutales Ausschalten einer berechtigten Protestbewegung.
? Machtmissbrauch, Aushebelung rechtsstaatlicher Regeln .
? Missachtung der parlamentarisch-demokratischen Regel einer unvoreingenommene Untersuchung im Landtag.

Wir fordern von der grĂŒn-roten Landesregierung von Baden-WĂŒrttemberg:
? unabhÀngige Ermittlerkommission zur Untersuchung des Polizeieinsatzes am 30.9.sowie der BaumfÀllungen
? den Polizeieinsatz am 30.9. fĂŒr unrechtmĂ€ĂŸig und nicht verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig zu erklĂ€ren
? auf dieser Basis die Opfer zu entschÀdigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen
? den Abschlussberichts der Polizei, von Innenminister Gall abgesegnet, zu revidieren

weiterhin fordern wir:
? Verfolgung der Strafanzeige gegen Mappus wegen uneidlicher Falschaussage vor dem UA
? Verfolgung der Strafanzeige gegen die Bahn wegen der illegalen BaumfĂ€llung und der ZurĂŒckhaltung von Fakten gegenĂŒber dem Gericht
? Einstellung aller bisherigen Verfahren gegen S21 Gegner in einem Abkommen (wie seinerzeit beim AKW Wyhl)

zur Vorbeugung weiterer Übergriffe von Polizei und Staatsanwaltschaft fordern wir:
? auf den Einsatz von Gewalt gegen den friedlichen zivilen Ungehorsam der S21-Gegner zu verzichten
? Keine Behinderungen, keine Schikanen bei der AusĂŒbung des Demonstrationsrechts
? Keine Kriminalisierung des Widerstands
? Kennzeichnungspflicht fĂŒr die Polizei
? Einstellung der provokanten Filmerei durch die Polizei
? Pressefreiheit und ungehinderte Berichterstattung in Zeitung und Internet.( siehe Hausdurchsuchungen)
? Sorgfaltspflicht von Ministerien und Polizei bei der Weitergabe von Informationen, Rechenschaft fĂŒr und Ahndung von Falschaussagen („Pflastersteine“, „SprĂŒhregen“)
? Aufforderung an die Beamten, sich gegen unrechtmĂ€ĂŸige Befehle zu wehren und ihre Remonstrationspflicht wahrzunehmen
? Abgabe der Ermittlungen bei allen S-21 betreffenden Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft

Wir wollen uns nicht an das Unrecht gewöhnen. Wir werden es nicht unter den Tisch fallen lassen, wir geben keine Ruhe. Wir werden weiterhin beharrlich fĂŒr unsere Rechte eintreten und nicht locker lassen die Öffentlichkeit zu informieren und Gerechtigkeit einzuklagen.