Gegen Kinder-Ungeziefer mit hohen Frequenzen
Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern Verbot fĂĽr akustisches „Jugendabwehrsystem“ in Ă–sterreich
Der Standard hat heute einen Bericht veröffentlicht, der, wäre er am Ersten des vierten Monates des Jahres erschienen, sofort als böser Aprilscherz abgetan worden wäre.
Es geht um ein Gerät, dass einigen bekannt ist zum Vertreiben von Mücken oder Nagetieren.
In Österreich verwenden einige Gemeinden ein Gerät, das hohe Frequenzen von 16 bis 18 Kilohertz bis zu 40 Meter Reichweite abgibt, aber nicht, um irgendeiner Rattenplage Herr zu werden.
Um das damit zu vertreibende Ungeziefer handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die mangels besserer Freizeitangebote Bahnhöfe, Unterführungen, Parkplätze, Tiefgaragen, Spielplätze, Baustellen, Eingänge von Geschäften, Privatgrundstücke und Schulgelände ausserhalb der Schulzeit zu ihren Treffpunkten machen.
Die westliche Gesellschaft ist nicht in der Lage, den Jugendlichen genügend Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Nicht jeder hat vermögende Eltern, die Musikunterricht oder Sportaktivitäten ausserhalb der Schulzeit finanzieren können.
Problematisch ist diese Art der Beschallung, die Erwachsene selten noch hören können, für die Allerjüngsten, die den Eltern noch nicht mitteilen können, dass dieses ständige Piepen an ihr Ohr dringt. Die oben aufgeführten Orte wie Bahnhöfe oder Parkplätze werden logischerweise von Eltern mit Kindern zu jeder möglichen Zeit aufgesucht.
Trotz Proteste mit Hinweisen auf gesundheitliche Schäden, dass es Untersuchungen zu Langzeitschäden gibt, wurden der Einsatz dieser Geräte noch nicht per Gesetz verboten. Das es dafĂĽr erst eines Gesetzes bedarf, ist skandalös, denn es wĂĽrde sich von selbst verstehen, so etwas ĂĽberhaupt nicht als „Kindergefahrenabwehr“ einzusetzen.
Die Behörden verrohen in ihrer Hilflosig- und Unfähigkeit, eine Gesellschaft zu organisieren, immer mehr. Dieses Beispiel zeigt ihr absolutes Versagen.
Ein Unterausschuss des Nationalrats Ă–sterreichs hat zwar einen Entschliessungsantrag ĂĽber das Verbot des Systems in Ă–sterreich einstimmig angenommen, aber dabei ist es bisher geblieben.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Ă–sterreichs fordern das Verbot eines „Jugendabwehrsystems“, das mit akustischen Signalen arbeitet, es sei diskriminierend, widerspreche den Menschenrechten und der UN-Kinderrechtskonvention, zitiert das Blatt .
