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    Biedermann und die Bundesregierung

    Von Daniel Neun | 8.Oktober 2008

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur “Änderung” der perpetuierten Verfassung Grundgesetz ist ein faschistisches Handbuch zum Militärputsch

    Berlin: Die Merkel-Steinmeier-Regierung steht vor dem Aus. Wirtschaftlich inkompetent, die Bankenaufsicht korrupt bis ins Mark und die Wahlergebnisse im Tiefflug versagen heute auch noch die Landesregierungen im Bundesrat beim faschistischen Putsch gegen Verfassung, Gewaltenteilung und Demokratie ihre Gefolgschaft.

    Heute morgen waren Details des gemeinsam von Bundesinnenministerium (Schäuble), Aussenministerium (SPD-”Kanzlerkandidat” Steinmeier), Bundesjustizministerium (Zypris) und Verteidigungsministerium (Jung) beschlossenen Plans zur Verfassungsänderung bekannt geworden.
    Doch der Original-Gesetzentwurf der Merkel-Steinmeier-Regierung (gefunden auf dem Blog “Sicherheitspolitik”) liest sich nicht nur wie ein faschistisches Handbuch zum Militärputsch, es ist eines. Der Brandstifter bittet nicht nur um die Streichhölzer, er will sie auch benutzen.

    ALLES VERFASSUNG AUSSER MUTTI

    Zuerst einmal das Original. Der “Feind” quasi, der uns seit 60 Jahren der Gefahr aussetzt vom Hirn erschlagen zu werden was uns plötzlich von irgendwoher aus dem Luftraum auf den Kopp geschmissen wird.

    Artikel 35
    (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
    (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
    (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

    Zur Erklärung: das ist das Grundgesetz.
    Das ist gültiger Text. Kein Blabla. Keine Promo. Kein Entwurf. Keine Erklärung, “Präambel”, Selbstdarstellung oder irgendein Parteiendreck den kein Schwein kümmert weil er sowieso nie eingehalten wird und es keine Möglichkeit gibt ihn zu erzwingen.

    DAS IST IHR, IHR SCHRIFTLICHER GESELLSCHAFTSVERTRAG. HABEN SIE DAS VERSTANDEN, TROJANER?
    GUT. DANN LEGEN SIE JETZT MAL DIE BUDDEL WEG, HÖREN AUF DIESES SCHICKE PFERD DA ANZUBETEN WAS SIE GERADE JUBELND IN DIE REPUBLIK GESCHLEPPT HABEN, SETZEN SICH, HALTEN DIE SCHNAUZE UND HÖREN ZU!

    Zuerst einmal: lesen Sie sich nochmal ihren Vertrag durch. Ja, das Grundgesetz. Soll ich es Ihnen nochmal erklären?
    Kein Problem.

    DAS GRUNDGESETZ IST IHR, IHR SCHRIFTLICHER GESELLSCHAFTSVERTRAG, SIE DUMME SAU. UND JETZT SETZEN SIE SICH WIEDER, BEVOR ICH MICH VERGESSE!

    Also, haben Sie sich nochmal ihren Vertrag durchgelesen.
    Gut.
    Steht da irgendwo was von “Abwehr”?

    Ob da irgendwo etwas von “Abwehr” steht, Sie dumme Sau..?

    NEIN. DAS TUT ES NATÜRLICH NICHT, SIE SUPERFLASCHE!

    Hier also der geplante Text Ihres Gesellschaftsvertrages seitens unserer Bundesregierung, nein, Ihrer Bundesregierung. Sie waren schliesslich so dämlich, das Pferd in die Regierung abzuschleppen.

    “(4) Reichen zur ABWEHR eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.
    Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
    (5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.”

    Was steht da? WAS steht da?

    Ganz genau. Da steht, dass ein nie gewählter Minister, der von einer Kanzlerin vorgeschlagen wird, die wiederum nie vom Volk gewählt worden ist, sondern von einem Parlament welches 7 Monate im Jahr nicht einmal tagt und wenn es das tut ständig leer ist, da steht also, dass ein Minister (der nach dem Vorschlag dieser Kanzlerin von einem Präsidenten ernannt wird, der nie vom Volk gewählt worden ist) den Oberbefehl über unsere Streitkräfte hat und die Vollmacht diese in vollem Umfang auf unseren Strassen einzusetzen, wenn er der Meinung ist einen Verdacht zu haben, dass da potentiell eine Abwehr eines möglichen Vorfalls nötig sei, von dem nur er weiss, dass er ihn abwehren muss und der hoppla-hopp und in Zukunft sich ereignen könnte.

    Das ist ein Ermächtigungsgesetz für die Exekutive. Das Pferd haben Sie doch schon mal hier reingeschleppt. Ich weiss es doch ganz genau.
    Naja. Zumindestens Ihr Grossvater.

    Es geht aber noch weiter.
    Abgesehen davon, dass Gefahr im Verzuge Geheimdienstinformationen der CIA bedeuten kann, von denen dann natürlich nur die Wichtigsten wissen – es gibt bereits jetzt alle Möglichkeiten, das Militär im Innern einzusetzen.
    Aber eben mit Zustimmung des Parlamentes. Wenn es den Spannungsfall oder den Verteidigungsfall mit Zweidrittelmehrheit beschliesst.

    Artikel 87a
    (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
    (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
    (3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
    (4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

    Alles klar?
    Noch einmal etwas grundsätzliches über die Juristerei:
    Im Alltag heisst es immer relativ deutlich “Wenn du das und das nicht tust, dann hau ich Dir auf die Schnauze”.

    Im Juristischen wird die allseits beliebte “Wenn-dann”-Konstruktion meistens besser verpackt. Besonders dann, wenn man einen Behelfsnazi und Anwalt schon zum zweiten Mal nach 1991 als Innenminister hat.

    “Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus…”

    Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann

    “kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist…”

    Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann

    “…kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.”

    “Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister…”

    …zuerst einmal selbst dass Gefahr im Verzug ist. Und dann entscheidet er alles weitere auch, weil Gefahr im Verzug ist. Jeder, der die Praxis der Polizei in diesem Land kennt, weiss, dass immer Gefahr im Verzug ist wenn es nach der Polizei geht.

    Es geht aber nicht nach der Polizei. Die hat nämlich die Schnauze zu halten und sich nach Ihrem, Ihrem schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu richten.

    Das sagt die natürlich nicht so gerne. Das mag die auch nicht. Aber das kann Ihnen völlig scheissegal sein was die Polizei mag.
    Sie könnten ja mal eine Partei wählen, welche die Polizei besser bezahlt und ihnen mal anständige Computer kauft. Nur trojanische Pferde, die sollten der Polizei nicht gekauft werden, auch nicht der Geheimpolizei. Weil, dann kommen die wieder auf die Idee es sei Gefahr im Verzug, wenn da so Scheissintellektuelle ihren Gesellschaftsvertrag nicht rausrücken wollen und 82 Millionen volltrunkenen Trojaner um´s Pferd rum seit Jahren immer wieder die Zügel in die Hand geben, obwohl die sie jedesmal freudestrahlend wieder dem Pferd umhängen.

    Verstehen Sie, Trojaner? Ja?
    Das ist aber nett von Ihnen.

    Wo wir schon bei “Wenn-Dann” sind.
    Wie wahrscheinlich, Herr Trojaner, wie wahrscheinlich, glauben Sie, ist das eigentlich, dass hier ein Flugzeug entführt wird, aber nur mit “Terroristen” besetzt ist und nicht mit Entführten?
    Und wie wahrscheinlich ist, dass dies dann in deutschem Luftraum geschieht, denn nur über diesen Fall reden wir ja hier. Denn in einem Falle des Angriffs von aussen kann die Bundeswehr selbstverständlich zur Abwehr eingesetzt werden. Sie erinnern sich, da war mal dieser kalte Krieg, bloss 50 Jahre lang, echt jetzt.

    Und wie wahrscheinlich, glauben Sie, ist es eigentlich, dass eine Regierung die Verfassung stürzen will, weil sie und die Bundeswehr seit dem 12.September 2001 (nach Erklärung des Verteidigungsfalles durch die NATO) unter Oberbefehl des Nordatlantikpaktes steht und die deutschen Überwachungsbehörden seit dem geheimen NATO-Beschluss vom 4.Oktober 2001 unter dem Oberbefehl der CIA?

    Wolfgang Schäuble hat am 26.Juni dieses Jahres öffentlich ausgesagt, dass die deutschen Überwachungsbehörden der Polizei, der Geheimdienste und ganz nebenbei auch die Militärgeheimdienste die CIA nicht beobachten. Und alle anderen “Partnerdienste” auch nicht.
    Das hat er gesagt.

    Wissen Sie eigentlich noch, warum damals 1981 in Polen durch General Jaruzelski das Kriegsrecht ausgerufen wurde?

    Damit es nicht die Sowjets tun.

    (…)
    07.10.08 Der finanzielle Reichstagsbrand: Chronologie eines kalten Staatsstreichs durch eine inszenierte Krise
    26.06.08 Akzeptieren wir die CIA-Republik Deutschland?

    12.07.08 “Ich bin grundsätzlich sehr zurückhaltend, was Grundgesetzänderungen anbelangt..”

    19.06.08 NATO-Staaten unterstellten “Terrorbekämpfung” am 4.Oktober 2001 der CIA

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