Hessen: Betrug durch NEDAP Wahlcomputer?

Wiesbaden: Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen lĂ€sst sich auffĂ€llig viel Zeit mit seiner Entscheidung. Am 7.Januar hatte der Chaos Computer Club (CCC) zusammen mit der IT-Expertin Nicole Hornung von der Piratenpartei einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen VerfĂŒgung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 27.Januar gestellt (1,2). Einen Tag spĂ€ter hatte ein Gerichtssprecher den Eingang des Antrags bestĂ€tigt und geĂ€ussert, er könne nicht sagen wann eine Entscheidung in dem Eilverfahren falle.
Seitdem – nichts mehr.

Computermanipulation: Der maschinelle Abbau der Demokratie

„Nach der durch das hessische Innenministerium am 6. Dezember erteilten Verwendungsgenehmigung werden acht StĂ€dte und Gemeinden die WĂ€hler in einem mangelbehafteten Verfahren mit Wahlcomputern abstimmen lassen“, hiess es bereits am 7.Januar in einer PresseerklĂ€rung der Piratenpartei (1). „Die WĂ€hler von Alsbach-HĂ€hnlein, Bad Soden, Lampertheim, Langen, Niedernhausen, Niestetal, Obertshausen und Viernheim sollen gezwungen werden, ihre Stimmen den unsicheren Computern anzuvertrauen“, deren gravierende SicherheitsmĂ€ngel bekannt seien, so die KlĂ€ger. AnnĂ€hernd baugleiche Wahlcomputer des Herstellers NEDAP waren im September 2007 in den Niederlanden komplett ausgemustert worden, da eine Regierungskommission auf Grund der eklatanten ManipulationsanfĂ€lligkeit von der weiteren Verwendung abriet.

Das hessische Innenministerium unter Volker Bouffier gab dies sogar zu, allerdings erst nach entsprechendem öffentlichen Druck.
„Da auch das hessische Innenministerium nach Presseberichten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Kenntnis nehmen musste, dass gravierende SicherheitsmĂ€ngel bei den NEDAP-Wahlcomputern tatsĂ€chlich bestehen, wurde eine Reihe von Sicherheitsplacebos verordnet“, so die Piratenpartei. Der CCC sprach von Versuchen, „ein kaputtes System durch kultartige Prozeduren zu retten“.
„Die in Hessen geplanten neuen ‚Sicherungsmaßnahmen‘, die
verhindern sollen, dass der Wahlausgang manipuliert wird, können nur als unsinniger, zeitraubender und teurer SchildbĂŒrgerstreich angesehen werden“, kommentierte CCC-Sprecher Dirk Engling. „Ob die Software oder die Hardware der Computer manipuliert wurde, kann der WĂ€hler weiterhin nicht wissen.“

KlĂ€gerin: Einsatz von Wahlcomputern in Hessen Akt der „Mischverwaltung“ und verfassungswidrig nach Art. 30 GG

Die hessische Regierung selbst war es, die mit der im Oktober 2005 erlassenen LandeswahlgerĂ€teverordnung (WahlGV) ihre Kompetenz nach Berlin abgegeben hat. IT-Expertin Nicole Hornung wies in ihrer Klage daraufhin, dass dadurch die Zulassung fĂŒr Landeswahlen an die Bauartzulassung auf Bundesebene gekoppelt worden sei, sodass die Bauartzulassung durch das Bundesministerium des Innern erfolgt und unmittelbar fĂŒr die Wahlen in Hessen gilt. „Dies entzieht dem Land Hessen die Kontrolle der RechtmĂ€ĂŸigkeit der Bauartzulassung und stellt eine unzulĂ€ssige Mischverwaltung dar, die gegen Art. 30 GG verstĂ¶ĂŸt“, so Hornung.

Es gibt weitere schwerwiegende GrĂŒnde gegen die Verwendung von Wahlcomputern bei der hessischen Landtagswahl am 27.Januar, bei der Roland Koch und sein CDU-Innenminister Volker Bouffier – selbst in der rechten Union bundesweit isoliert – politisch mit dem RĂŒcken an der Wand stehen und alles zu verlieren haben.

Keine Wahl bei der Wahl: Computerzwang ohne ÜberprĂŒfung auf Manipulation

„Die Möglichkeit, einen Vergleich der eingesetzten GerĂ€te einschließlich Software mit dem geprĂŒften Baumuster vornehmen zu können, besteht jedenfalls nicht fĂŒr die Antragstellerin oder den Wahlvorstand“, so die KlĂ€ger gegen die Verwendung der Wahlmaschinen. Die BaumusterprĂŒfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt sehe keine EinzelĂŒberprĂŒfung der eingesetzten GerĂ€te vor, sondern die Bauartzulassung stĂŒtze sich lediglich auf eine ErklĂ€rung des Herstellers, dass die tatsĂ€chlich eingesetzten GerĂ€te baugleich zum geprĂŒften Muster seien. „Dem WĂ€hler ist eine solche ÜberprĂŒfung weder technisch noch rechtlich möglich.“
Die Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips wĂŒrde zudem „zu einer formalen Ungleichheit mit den WĂ€hlern fĂŒhren, die auf herkömmliche Weise wĂ€hlen dĂŒrfen, und verstĂ¶ĂŸt daher auch gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl“, geht weiter aus der BegrĂŒndung hervor.

Es gibt nicht einmal die Möglichkeit auszuweichen. Man wird als WĂ€hler in Hessen – als SouverĂ€n des Staates – dazu gezwungen, die NEDAP-Computer zu verwenden. Ein Ausweichen auf die Briefwahl ist nicht möglich, „da diese nur zulĂ€ssig ist, wenn der WĂ€hler verhindert ist, selbst das Wahllokal aufzusuchen, nicht aber, um die Verwendung von Wahlcomputern zu vermeiden“, so die KlĂ€ger.
Auch die hessischen GrĂŒnen hatten schon vor geraumer Zeit den Verzicht auf Wahlcomputer gefordert. Bei deren Einsatz drohe die Anfechtung der Wahl, argumentierten sie (3).
Anfechtung, wo denn? Und mit welcher Konsequenz? Eine Klage gegen die denkbar knapp ausgegangene Bundestagswahl 2005 – wegen der Verwendung von Wahlcomputern – liegt bis heute beim Bundesverfassungsgericht herum. Es geschieht nichts. Die Gerichte schauen einfach zu, wie die Berliner Republik demontiert und durch die Exekutive zersetzt wird.

Auch haben die GrĂŒnen selbst Anteil an diesem schleichenden Abbau der parlamentarischen Demokratie.

Wahlcomputer: GeschÀftsgeheimnis vor Wahlgeheimnis und Demokratie

Am 1. Januar trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft, was von den „rot-grĂŒnen“ Schröder- und Fischer-Parteien noch am 3. Juni 2005 beschlossen worden war (4). Im § 6 des IFG heisst es, „Zugang zu Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnissen darf nur gewĂ€hrt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat“. Das heisst nichts Anderes, als dass Wahlcomputer nicht ĂŒberprĂŒft werden dĂŒrfen – nicht einmal durch eine Wahlkommission. Das Verwaltungsgericht Braunschweig enschied diesbezĂŒglich (Az.: 5 A 188/06) in der Klage eines Berliner Journalisten auf Einsicht in die Zulassungsunterlagen der Nedap-Wahlcomputer, dass der § 6 IFG weder verfassungswidrig sei, noch dass dies ĂŒberhaupt dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorgelegt werden mĂŒsse. Durch das IFG seien amtliche Informationen nun allgemein zugĂ€ngliche Quellen geworden, aber dazu sei „der Gesetzgeber nach einhelliger Auffassung aus Art. 5 GG nicht verpflichtet“ gewesen, so das Braunschweiger Verwaltunsggericht. Ergo könne deshalb im Umkehrschluss die Regelung auch nicht an Art. 5 GG „gemessen werden“. Die öffentliche ZugĂ€nglichkeit habe der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis zur Schaffung und Ausgestaltung eines Informationsfreiheitsgesetzes geregelt, und in diesem Rahmen sei er „frei, den Informationszugang zu Gunsten des Schutzes geistigen Eigentums und der Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnisse zu beschrĂ€nken“. (5)

Da aber kein BĂŒrger einen konkreten Nachweis fĂŒr Wahlmanipulation durch Computer erbringen könne – weil die GerĂ€te ja nicht ĂŒberprĂŒft werden dĂŒrfen – lĂ€ge auch kein Wahlfehler vor, so die Rechtssprechung. Jeder Wahlvorstand habe gefĂ€lligst an die Korrektheit des von dem Kassenbondrucker in dem GerĂ€t ausgedruckten Ergebnis glauben, so das Gesetz. Wegen dem GESCHÄFTSGEHEIMNIS.

Mithilfe dieses Bundesgesetzes von SPD und den GrĂŒnen wurde bisher jeder Einspruch wegen Wahlmanipulation durch Computer zurĂŒckgewiesen, ob bei den BĂŒrgermeisterwahlen in Cottbus oder anlĂ€sslich der Bundestagswahl in Bonn. Das GeschĂ€ftsgeheimnis der Hersteller von Wahlcomputern geht in dieser „Republik“ vor den WĂ€hlerwillen, vor die Demokratie, vor die Verfassung, vor die freie, direkte, unmittelbare, freie und geheime Wahl von 82 Millionen Menschen.

Das ist kein Witz – das ist die RealitĂ€t. Einzig das Bundesverfassungsgericht hĂ€tte die Möglichkeit diesen Wahnsinn zu beenden. Aber das schweigt.

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen: zu beschÀftigt mit anderen Dingen als der freien Wahl?

Wenn das Landesverfassungsgericht in Wiesbaden nicht bis zum 27.Januar entscheidet, dann weil es das nicht will.
Und das ist auch eine Entscheidung.

Quellen:
(1)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101380
(2)
http://openpr.de/news/180278/Chaos-Computer-Club-und-Piratenpartei-gehen-juristisch-gegen-Wahlcomputer-in-Hessen-vor.html
(3)
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3115217
(4)
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz#Bundesebene
(5)
http://193.99.144.85/ct/07/25/052/