„Grundrecht auf ein menschenwĂĽrdiges Existenzminimum“: CDU, SPD und GrĂĽne (ver)fassungslos
Kein Tag fĂĽr Schlechtmenschen: Das morgige Urteil in Karlsruhe bezĂĽglich der Höhe der Hartz-Sätze ist bei den „Parteien“ im Regierungsviertel ganz offensichtlich bereits bekannt. Seit Tagen bereiten CDU und SPD eine öffentliche Kampagne zur Verfassungsänderung vor – angeblich wegen den „Jobcentern“ der Armutsagenturen „Arge“. Morgen um 10 Uhr verkĂĽndet das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes Urteil ĂĽber die 2004 von SPD und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen beschlossenen Hartz-Gesetze. Das Karlsruher Urteil ĂĽber das, infolge dieser Gesetze, verfassungswidrig, grausam und asozial nach unten gedrĂĽckte Existenz- und Steuerminimum, ist offenbar viel weitreichender als es die „Parteien“ in Berlin erwartet haben. Ein neues Grundrecht bahnt sich an: das „Grundrecht auf ein menschenwĂĽrdiges Existenzminimum“.
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