Das Öl-Embargo gegen Nordkorea ist jetzt fällig. China und Russland sind in der Verantwortung.

Nach dem Abschuss einer Rakete über japanischen Luftraum hinweg muss der heute tagende Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diesem Proxy der internationalen Kriegslobby in Pjöngjang endlich den Saft abdrehen. Die U.N.O. muss gegen Nordkorea ein Embargo verhängen, welches explizit auch Lieferungen von Öl und Gas umfasst. Ein Verweigern effektiver Sanktionen durch die völkerrechtlich dafür vorgesehene Institution, die Vereinten Nationen, und die weitere Belieferung Nordkoreas mit dem entscheidenden Öl und Gas wären passive Kollaboration mit einem Regime, welches andere Staaten und Länder mit einem Angriffskrieg und dem Einsatz von Atomwaffen bedroht.

Wie Obama – Trump ist bereits jetzt nicht mehr Präsident

Wie sein Vorgänger Obama entsendet Trump noch mehr Truppen nach Afghanistan in den dortigen sechzehnjährigen Gespenster-Krieg. Damit entlarvt sich im Imperium unserer Epoche, wieder einmal, die Demokratie-Simulation. Wer Präsident ist, spielt keine Rolle. Auch dieser selbst nicht.

Allerdings hat man in den Vereinigten Staaten, im Gegensatz zu Deutschland, wenigstens regelmäßig die Wahl wer keine Rolle spielen soll.

Analyse: Die Kriegslobby hat verloren, Chinas geopolitisches Gewicht ist dramatisch gewachsen

Die Bedeutung von Chinas Beistandserklärung für Nordkoreas Regime, wie auch der deutlichen Ansage an Pjöngjang alle Folgen einer wahnsinnigen Attacke auf U.S.-Territorium gefälligst selbst auszubaden, ist in der Öffentlichkeit natürlich nicht begriffen worden.

Entsprechend abermals unsere gestützte Kommunikation.

Starker G20-Staat: Sogar im Lügen nur Mittelmaß

Zu dem vom „S.P.D.“-Innensenator Andy Grote in Hamburg vermeldeten „bewaffneten Hinterhalt“ auf dem mit Baugerüst versehenen Haus am Schulterblatt 1, dem dort von Anti-Terror-Kommandos aus Deutschland und Österreich unter Gebrauch von Schusswaffen vorgenommenen Einsatz mit Stürmung diverser Wohnungen, sowie zu Weiterem ein paar Kleinigkeiten, welche sogar für Fans des starken G20-Staates interessant sein dürften.

Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

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