Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – Bayern holt sich ein StĂŒck Demokratie zurĂŒck

Die Bürger des Freistaates Bayern befreiten sich wieder von den Fesseln, die ihnen mit dem im vorigen Jahr restriktiven Versammlungsfreiheitgesetz angelegt werden sollten unter dem Vorwand eines wirkungsvolleren Vorgehens gegen „gewaltätige“ Versammlungen, dass aber in seiner Auslegung zu einer allgemeinen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit genutzt werden könnte.

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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH GRUNDGESETZ oder das Versagen eines Volkes unter seiner Parteien-Oligarchie

Es gibt nun wirklich viel Mist, der aus unserer Verfassung gemacht wird. Das hängt vor allem mit der Tatsache zusammen, dass die meisten Bürger der Republik zwar einerseits damit unzufrieden sind was der real existierende Staat von seinen vorgegebenen Pflichten umsetzt – nämlich so gut wie nichts – aber andererseits nicht in der Lage, willens oder fähig sind ihre Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Organisationsfreiheit oder Streikrecht überhaupt wahrzunehmen.

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Afghanisches Parlament: "Es reicht!" – Gesetz gegen die WillkĂŒr auslĂ€ndischer Truppen gefordert

Heute trat das Parlament in Afghanistan zu einer Debatte zusammen und forderte von der Regierung, einen Gesetzesentwurf vorzustellen, das die ungezügelten Kampfeshandlungen der ausländischen Truppen, die zu Verlusten unter der Zivilbevölkerung führen, einschränkt und dass die verantwortlichen ausländischen Soldaten vor einem afghanischen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.

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