STOP BAYER/MONSANTO legt nach VG-Bescheid Beschwerde beim OVG ein
âBAYERs Terror-Phantasien legitimieren keine Konzern-Bannmeile!â
Die Proteste anlĂ€sslich der BAYER-AktionĂ€rsversammlung mit Beteiligung des MONSANTO-Vorstandes sollen vom Hauptteil des am 1. Mai fĂŒr die Demonstration angemeldeten âPlatzes der Vereinten Nationenâ abgeschoben werden. Die Versammlungshalle soll weitrĂ€umig eingegittert und so eine âKonzern-Bannmeileâ geschaffen werden. BegrĂŒndet wird das vom Konzern mit einer angeblichen Terrorgefahr (z.B. mit Verweis auf den Anschlag von BrĂŒssel). Zugleich bringt BAYER diese Argumentation demagogisch mit angeblich von den Protesten ausgehenden Sicherheitsrisiken in Verbindung.
Der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wird dabei vom Konzern kurzerhand Gewaltbereitschaft unterstellt. âDer Konzern kennt unsere Art des Protestierens seit Dutzenden Jahren ganz genau. Eine Bedrohung, wie das Unternehmen sie heraufbeschwört, geht weder von uns noch den Gruppen aus, die am Freitag kommen werden. BAYER instrumentalisiert die Terror-Gefahr in infamer Weise, um Ruhe vor KritikerInnen zu habenâ, erklĂ€rt Jan Pehrke vom Vorstand der CBG.
Die Stadt Bonn hat dem Konzern fĂŒr diese Strategie freie Bahn geschaffen und den öffentlichen Raum per StraĂensperrerlaubnis fĂŒr 500 Euro âvermietetâ. Die Polizei hat entsprechend die Demonstration von den Pforten der AktionĂ€rshauptversammlung verbannt.
Da das Verwaltungsgericht Köln die Position BAYERs heute, am Mittwoch, 26.04.2017, bestĂ€tigte, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) direkt und unmittelbar fĂŒr das BĂŒndnis âStop BAYER/Monsanto!â beim Oberverwaltungsgericht (OVG) MĂŒnster Beschwerde eingelegt. Damit kĂ€mpft das BĂŒndnis weiter darum, die Proteste am Freitagmorgen – wie seit 24 Jahren! – direkt auf dem Hauptplatz vor der AktionĂ€rsversammlung durchfĂŒhren zu können, und verteidigt derart zugleich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Das Verwaltungsgericht bestÀtigt die BAYER-Bannmeile
ZunĂ€chst versuchte die CBG im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln die Lage zu klĂ€ren. Gegen die StraĂensperrerlaubnis und die polizeilichen Auflagen hatte das internationale CBG-Netzwerk fĂŒr das BĂŒndnis âStop BAYER/MONSANTO!â am Montag vor dem VG geklagt. Das AktionsbĂŒndnis zur BAYER-Hauptversammlung besteht aus traditionellen und Ăko-BauernverbĂ€nden, Gewerkschaften, NGOs, Parteien und kirchlichen Organisationen. Mittwochnachmittag, 26.04.2017, hat das VG fĂŒr BAYER entschieden und damit ein Protest-Verbot auf dem Hauptteil des Platzes der Vereinten Nationen auch gerichtlich verhĂ€ngt. Das VG hielt die BegrĂŒndung BAYERs weitestgehend fĂŒr ânachvollziehbarâ. Zugleich gestand es ein, die Sicherheitslage nicht beurteilen zu können.
Beschwerde beim OVG eingelegt
Zur Beschwerde, die die CBG am Mittwoch beim OVG MĂŒnster eingelegt hat, meint Rechtsanwalt Sven Forst: âDie Entscheidung des Verwaltungsgerichts lĂ€uft darauf hinaus, dass zukĂŒnftig allein das pauschale Argument âSicherheitâ verbunden mit dem Schlagwort âTerrorgefahrâ regelmĂ€Ăig Vorrang vor der Versammlungsfreiheit haben wird. Auf diese simple Art und Weise könnten demnach Sperrungen und Aufbauten auf öffentlichen FlĂ€chen immer Vorrang vor einer Versammlung haben, die von der angemeldeten FlĂ€che ausgelagert wird. Das widerspricht dem Kern der Versammlungsfreiheit.â
Zum VG-Urteil erklĂ€rt fĂŒr âStop BAYER/MONSANTO!â der Demonstrationsanmelder und KlĂ€ger Simon Ernst, Mitglied im ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-SĂŒd: âWir haben vor dem VG einen Teilerfolg erzielt und zahlreiche Auflagen gekippt, die darauf abzielten, unsere Versammlungsfreiheit illegal einzuschrĂ€nken. DarĂŒber freuen wir uns natĂŒrlich. Polizei und Stadtverwaltung singen aber jetzt BAYERs Lied von einer angeblichen Terrorgefahr, um die Aufrechterhaltung der Bannmeile zu legalisieren. Das können wir nicht hinnehmen. Deshalb haben wir heute Beschwerde beim OVG eingereicht. Wenn es diese Gefahr, von der BAYER spricht, wirklich gĂ€be, hĂ€tten die Ăffentlichkeit, die angrenzenden Vereinten Nationen und auch wir als Demonstrationsveranstalter doch offenbar lĂ€ngst darĂŒber informiert werden mĂŒssen. BAYERs Terror-Phantasien legitimieren keine Konzern-Bannmeile.â
Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sagt dazu: âSeit nunmehr 22 Jahren konfrontieren wir einen der groĂen Chemie-Konzerne anlĂ€sslich seiner Hauptversammlung mit den Kehrseiten der goldenen Bilanzen. Wir werden dabei von Hunderten von KleinaktionĂ€rInnen unterstĂŒtzt und haben schon beachtliche Abstimmungsergebnisse von bis zu 10 und mehr Prozent erreicht. BAYER ist weltweit der einzige Konzern, auf dessen Hauptversammlungen die kritische Diskussion des GeschĂ€ftsberichts und des jeweils zurĂŒckliegenden GeschĂ€ftsjahres die Diskussion dominiert. Der neue BAYER-Chef Baumann möchte hier offenbar mit harter Hand durchgreifen und die Proteste unterdrĂŒcken. Diese Missachtung demokratischer Rechte und die Errichtung einer illegitimen âKonzern-Bannmeileâ passt ganz zur von BAYER geplanten Ăbernahme des MONSANTO-Konzerns, der ja immerhin als âschlimmster Konzern der Weltâ gilt.â
Fadenscheinige Sicherheitsbedenken und Diffamierung des Protests
Erst heute Mittag, wohlgemerkt zwei Tage nach dem Aufbau von Zelt und Gitterzaun, rĂŒckte der BAYER-Konzern gegenĂŒber dem VG Köln mit ersten BegrĂŒndungen fĂŒr seiner âSicherheitsbedenkenâ heraus, obwohl seit dem 1. MĂ€rz dafĂŒr Zeit gewesen wĂ€re. Der Tenor des BAYER-Papiers, auf dessen Grundlage das VG heute entschied: Das WCCB allein reiche einfach nicht aus. Die Abwehr einer Gefahr durch Terrorismus, die auf sechs Seiten herbeifabuliert wird, sei nur durch die Platzsperrung mit Zelt und Gittern machbar, die Erstanmeldung der DemonstrantInnen sei unerheblich. Besonders infam: Legitime gesellschaftliche Proteste werden vom Konzern mit terroristischen AnschlĂ€gen vermischt.
Hanno Raussendorf, Sprecher des Bonner Kreisverbandes der Partei âDie Linkeâ die ebenfalls zu den Protesten aufruft, hĂ€lt das fĂŒr vorgeschobene GrĂŒnde: âBeim Tagungszentrum WCCB handelt es sich ja um ein nagelneues Kongresszentrum und Prestigeobjekt der Stadt Bonn, dass ausdrĂŒcklich fĂŒr derartige Veranstaltungen konzipiert ist und im Eingangsbereich daher auch RĂ€ume fĂŒr SicherheitsĂŒberprĂŒfungen vorgesehen hat. Jetzt mit den berechtigten Ăngsten vor TerroranschlĂ€gen zu spielen, um eine private Bannmeile ohne Proteste vor der Ăffentlichkeit zu rechtfertigen, wĂ€hrend sich die gröĂte Kapitalfusion der deutschen Geschichte abspielt â das ist gemeinschaftlicher Verfassungsbruch von BAYER und den Behörden!â
Sven Giegold, Sprecher von âBĂŒndnis 90/Die GrĂŒnenâ im EuropĂ€ischen Parlament, erklĂ€rt: âGerade Bonn als Stadt internationaler Institutionen muss auch eine liberale Stadt sein, die friedlichen Protest zulĂ€sst und die demokratischen Rechte der Kritiker sichert. Polizei und Genehmigungsbehörden mĂŒssen die AusĂŒbung demokratischer Rechte ermöglichen, statt dem Bayer-Konzern eine ruhige Tagung zu garantieren.
Das World Conference Center wird zur Sicherheitszone gegen die Kritik an den rabiaten Saatgutmethoden, die mit der Aufnahme von Monsanto als GeschĂ€ftsmodell verankert werden.â
Programm âStop BAYER/Monsanto!â Freitag 28.4. in Bonn
Aktionen: ab 7 Uhr, Platz der Vereinten Nationen
Kundgebung: 8:30 Uhr, Platz der Vereinten Nationen
Pressekonferenz: 10:30 Uhr, IFOAM-Office in der NĂ€he
Proteste in der HV: ganztÀgig ab 10 Uhr
