NABU diskutiert neue Studie zu Gentechnik- und Artenschutzrecht

Der NABU diskutierte heute auf einem Workshop eine neue Studie des NABU, die sich der bisher kaum untersuchten Frage widmet, ob das Artenschutzrecht und das Gentechnikrecht einen hinreichenden Schutz der Natur beim Anbau von gentechnisch verÀnderten Pflanzen leistet.

Die teilweise ernĂŒchternden Ergebnisse laufen dem landlĂ€ufigen Bild eines starken Naturschutzregimes und eines strengen Gentechnik-Risikomanagements zuwider. Die NABU-Studie wurde von Prof. Dr. Felix Ekardt und Bettina Hennig der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik von der UniversitĂ€t Rostock erstellt.

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ob beispielsweise die Gelbbauchunke mehr Schutzrechte als der Genmaisanbau genießt, könnte es fĂŒr den Naturschutz eng werden.

„Zu vielen geschĂŒtzten Arten fehlen uns Daten. Wir wissen schlicht zu wenig darĂŒber, wie sie auf die verschiedenen gentechnisch verĂ€nderten Pflanzen reagieren und welche GefĂ€hrdungen sich daraus ergeben können.
Dies ist eine Folge einer sogenannten ‚Biosicherheitsforschung‘, die sich mehr um die Weiterentwicklung und Akzeptanz neuer gentechnisch verĂ€nderter Organismen als um offene Risikoaspekte fĂŒr Umwelt und Natur kĂŒmmert“,

sagte NABU-PrÀsident Olaf Tschimpke.

Doch selbst wenn es mehr Daten gĂ€be, gerĂ€t die Auseinandersetzung in Konflikt mit der europĂ€ischen Gesetzgebung. Die europĂ€ische Kommission nimmt an, dass alles, was sie an neuen gentechnisch verĂ€nderten Pflanzen zulĂ€sst, auch umfassend geprĂŒft und sicher ist und deshalb weitere NachprĂŒfungen auf der Mitgliedsstaatenebene nicht mehr zulĂ€ssig sind.

„Im Grunde kann man davon ausgehen, dass mit der europĂ€ischen Zulassung die Entscheidung fĂŒr einen Gentechnikanbau und eine damit einhergehende schleichende Grundkontamination der Landschaft und Produktketten mit gentechnisch verĂ€nderten Organismen gefallen ist. Die Diskussion ĂŒber Koexistenzmaßnahmen, also Regelungen unter welchen UmstĂ€nden konventionelle Landwirtschaft und gentechnisch verĂ€nderte Pflanzen nebeneinander existieren können und dĂŒrfen, dient eher dazu, die Grundentscheidung pro Gentechnik zu verschleiern“,

so NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober.

Daraus ergibt sich grundsĂ€tzlicher Diskussionsbedarf, inwieweit das Gentechnikregime auf europĂ€ischer und nationaler Ebene mit Demokratie und Grundrechten in Konflikt gerĂ€t. Denn die Frage, ob Europa gentechnikfrei bleiben soll oder sich dem Diktat der Industrie beugt, geht alle BĂŒrger an.

FĂŒr RĂŒckfragen: Dr. Steffi Ober, Referentin fĂŒr Agro-Gentechnik, Tel:
030 – 2849841612.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de