Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – Bayern holt sich ein Stück Demokratie zurück

Die Bürger des Freistaates Bayern befreiten sich wieder von den Fesseln, die ihnen mit dem im vorigen Jahr restriktiven Versammlungsfreiheitgesetz angelegt werden sollten unter dem Vorwand eines wirkungsvolleren Vorgehens gegen „gewaltätige“ Versammlungen, dass aber in seiner Auslegung zu einer allgemeinen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit genutzt werden könnte.

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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH GRUNDGESETZ oder das Versagen eines Volkes unter seiner Parteien-Oligarchie

Es gibt nun wirklich viel Mist, der aus unserer Verfassung gemacht wird. Das hängt vor allem mit der Tatsache zusammen, dass die meisten Bürger der Republik zwar einerseits damit unzufrieden sind was der real existierende Staat von seinen vorgegebenen Pflichten umsetzt – nämlich so gut wie nichts – aber andererseits nicht in der Lage, willens oder fähig sind ihre Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Organisationsfreiheit oder Streikrecht überhaupt wahrzunehmen.

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