UBS, LGT und Deutsche Bank im Radar der US-Justiz
Das Ende des neoliberalen Zeitalters scheint angebrochen zu sein. Der sichtlich schwache US-PrĂ€sident Bush kann seine schĂŒtzende Hand nicht mehr ĂŒber die Abzocker halten und sein Nachfolger ist noch nicht gewĂ€hlt. In diesem Korridor der Freiheit schlagen Justiz und einige Senatoren voll zu.
Senator Carl Levin, ein Demokrat aus dem Michigan, hat sich Heinrich Kieber geangelt, der schon dem BND die brĂŒhmte DVD verkauft hat, mit dem die AffĂ€re Zumwinkel begann.
Der Senator hat sogar ein Video mit dem er durch die AusschĂŒsse zieht und die Medien dieser Welt beeindruckt:
In Amerika sagte Hauptzeuge Kieber jetzt zum ersten Mal öffentlich aus. Bewaffnet mit diesem Video hat der einflussreiche Senator Carl Levin, ein Demokrat aus dem Bundesstaat Michigan, zu einer Attacke gegen SteuersĂŒnder geblasen. Levin: „Steueroasen fĂŒhren wirtschaftlichen Krieg gegen Amerika.“ Deshalb fĂŒhrt Levin Krieg gegen die Steueroasen. Neben Kieber stĂŒtzt er sich noch auf einen weiteren Zeugen, einen ehemaligen Top-Banker der Schweizer GroĂbank UBS.
Mit Insider-Wissen der beiden ausgestattet, zerrte Levin nun als Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses im Senat pikante Details ĂŒber Praktiken der Banken LGT und UBS ans Licht. In dicken Berichten legt der Ausschuss dar, wie bereitwillig die Banken SteuerflĂŒchtlingen Unterschlupf boten. Rund hundert Milliarden Dollar entgehen so jĂ€hrlich dem Fiskus.
NatĂŒrlich sind es diese hundert Millarden und die Zinsen daraus aus Jahrzehnten. WĂŒrde man das Geld auf einen Schlag in die Hand bekommen, wĂ€re die amerikanische Staatsverschuldung signifikant zurrĂŒck zu fahren, allerding wĂ€ren dann auch die Schweiz und Liechtenstein pleite.
„Wir sind entschlossen, die Mauer des Bankgeheimnisses zu zerschlagen“, sagt Levin. Wenn die UBS ihr Kooperationsversprechen hĂ€lt, bröckelt die Mauer bereits jetzt.
WÀhrend es Levin in erster Linie um die Steuerhinterzieher geht, hat der New Yorker Generalstaatsanwalts Andrew Cuomo ganz andere Giftpfeile in seinem Köcher:
hat der New Yorker Generalstaatsanwalt Andrew Cuomo gegen die UBS eine Zivilklage wegen betrĂŒgerischer Verkaufspraktiken angestrengt. Es geht um die Vermarktung sogenannter «auction-rate securities» oder ARS. Die fraglichen Wertpapiere wurden gemĂ€ss der Klageschrift gegenĂŒber institutionellen und privaten Kunden als hochliquide bzw. Cash-Ă€hnliche Anlagen angepriesen, als der Markt fĂŒr ARS bereits nicht mehr funktionierte und illiquid geworden war. Eine Ă€hnliche Klage hatte zuvor schon die Wertpapieraufsicht des Gliedstaates Massachusetts angestrengt (vgl. NZZ vom 27. 6. 08). Die Aufsichtsbehörden von Texas haben mit dem Entzug der gliedstaatlichen Banklizenz gedroht, falls die UBS nicht alle ARS-geschĂ€digten Kunden im Staat vollumfĂ€nglich entschĂ€digen werde. Ein Hearing in der Sache ist fĂŒr September anberaumt. Die UBS verwaltet in Texas Kundenvermögen von rund 65 Mrd. $.
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Wie schon der StaatssekretÀr von Massachusetts, William Galvin, untermauert auch Cuomo seine Anschuldigungen mit E-Mails von UBS-Managern, die eigentlich wenig Zweifel am Tatbestand offenlassen, dass den Kunden die Wertpapiere «untergejubelt» wurden, die jedoch von der UBS als «aus dem Zusammenhang gerissen» bezeichnet werden. In der Klage heisst es unter anderem, sieben Manager hÀtten vorab ihre persönlichen Positionen an ARS in Höhe von 21 Mio. $ verkauft, bevor die Marketingaktion gestartet worden sei. Insgesamt seien rund 50 000 UBS-Kunden auf ARS-Anlagen von 37 Mrd. $ sitzengeblieben.
Damit bekommt die UBS weiteren Ărger in den USA und es ist absehbar, das sie sich entweder von diesem Markt zurĂŒckziehen muss, oder aber alle Opfer voll entschĂ€digen muss. Aber es geht nicht mehr nur um die UBS und die LGT, nicht mehr nur um die Steueroasen Schweiz und Liechtenstein. Die Deutsche Bank ist an prominenter Stelle dabei und ebenso Citigroup Inc, Merrill Lynch & Co, J.P. Morgan Chase & Co und die Goldman Sachs Group Inc.
Es geht darum, ob es Verantwortliche fĂŒr die Subprime Krise gibt und ob diese nach amerikanischem Recht belangt werden können. Die Fragen, die sich groĂe Teile der amerikanischen Justiz und der Politik stellen, formuliert Rechtsanwalt Helge Naber aus Bremen sehr vorsichtig, aber auch sehr treffend:
Bei der âImmobilienkriseâ könnte es sich auch um aufzuarbeitende Probleme bei der Verbriefung (âSecurizationâ) von geringwertigen Wertpapieren handeln, wenn man einmal Ă€ltere Diplomarbeiten auf den rechtlichen Ansatz hin ĂŒberprĂŒft. Möglicherweise wurden wertlose LiquiditĂ€tsfazilitĂ€ten ĂŒber so genannte âZweckgesellschaftenâ mit Sitz im Ausland originiert, die zur PrĂŒfung von SchadensersatzansprĂŒchen gegen alle Verantwortlichen einladen. Zu prĂŒfen ist, ob die Ursachen âMarktstörungenâ wirtschaftlicher Art sind oder eher im rechtlichen Bereich liegen. Diese Ursachen genieĂen den unglĂŒcklichen Vorzug, schon seit lĂ€ngerem bekannt zu sein, ohne dass gewagt wird, darĂŒber offen zu sprechen, wie Churchill wohl gesagt hĂ€tte.
Ohne die rechtlichen RĂŒcksichten die ein Rechtsanwalt nehmen muss, könnte die Fragestellung auch lauten, ob anstatt von realen Werten einfach Luftblasen verkauft wurden und ob daraus ein realer Schaden entstanden ist. Der reale Schaden ist weltweit sichtbar, das die Hypotheken keinen Wert hatten, weiĂ mittlerweile auch jeder. Also gibt es gute Chancen die Verursacher zu verklagen.
Eines der ersten Verfahren gegen eine Bank, die in vorsĂ€tzlicher Weise und mit betrĂŒgerischer Absicht ihren Kunden bei der Vermittlung von Hypothekenkrediten und der Platzierung und dem Verkauf von Asset-Backed Securities beihalf, obwohl sie wusste, dass diese Beteiligungen wegen der zugrunde liegenden Risikostrukturen in der Pleite des Pool enden wĂŒrden (und auch taten), war das Verfahren First Alliance Mortgage Co. v. Lehmann Commercial Paper Inc.,471 F.3d (9th Cir. 2006). Das Gericht hatte bestĂ€tigt, dass eine Bank, die die Vermarktung und den Verkauf von Asset-Backed Securities durch einen Pool-Betreiber unterstĂŒtzt, obwohl sie um die Wertlosigkeit derartiger Beteiligungen weiĂ, den InsolvenzglĂ€ubigern des Pool-Betreibers als MittĂ€terin unmittelbar haftet (in diesem Fall fĂŒr rund US$ 5,2 Mio).
Es geht also los und jede gewonnene Klage wird den Weg fĂŒr weitere Klagen vorbereiten. Interessant ist der Prozess City of Cleveland v. Deutsche Bank AG, Az. CV-08-0646970 (Ohio Ct. Com. Pl.). Dabei geht es darum, das die Deutsche Bank Hypotheken an Leute vergeben hat, die klar erkennbar nicht zahlungskrĂ€ftig waren oder unter Zwangsvollstreckung standen. Als direkte Folge der vielen Zwangsvollstreckungen verfielen die GrundstĂŒckspreise in dem Gebiet und Cleveland sei nicht nur nicht mehr in der Lage mit öffentlichen Mitteln SanierungsmaĂnahmen durchzufĂŒhren, sondern bereits durchgefĂŒhrte Sanierungen wĂ€ren wertlos geworden.
Das gibt dem Ganzen ein völlig neues Gewicht, weil es eben die Anzahl der Klageberechtigten extrem erweitert. Die Frage ist, wann der erste Zwangsvollstreckte Recht bekommt, weil die Bank ihm nach ihren eigenen Regeln gar keine Hypothek hĂ€tte geben dĂŒrfen. Da dĂŒrften solche SĂ€tze, selbst einem Josef Ackermann einen eisigen Schauer ĂŒber den RĂŒcken jagen und die Viktory-Finger zusammenkrampfen lassen:
Im Nachgang der Krise werden geschĂ€digte Anleger in Verfahren gegen Finanzier, Emittenten, VerkĂ€ufer und Vermittler von Asset-Backed Securities und Collateralized Debt Obligation-Pools weitere Rechtsfortbildung betreiben mĂŒssen, um die Ursachen der Krise aufzuarbeiten und ihre Verluste ersetzt zu erhalten.
Damit sollten sich die geschÀdigten Anleger wohl etwas beeilen, bevor das letzte Geld auch weg ist.
