Krimineller Anwalts-Terror gegen Pressefreiheit
Man weiss ja: Das Kapital macht was es will. In diesem erlaubtem Rahmen macht dann die Regierung und deren Minister(inninninnen) was sie wollen und in diesem Rahmen machen dann die Behörden was sie wollen.
Und weil das so ist, soll das auch so bleiben. Und damit das so bleibt, terrorisieren skrupellose und verkommende Anwälte durch ein kriminelles und verfassungsfeindliches Rechtssystem freie Journalisten und Zeitungen, die diesen Machenschaften der Wirtschaftsdiktatur irgendwie in die Quere kommen.Zitat deutsche Verfassung, das Grundgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Real existierende Auslegung dieses Verfassungsgebotes:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuĂźern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, es sei denn, er tut es wirklich und kommt dabei irgendeinem korrupten Hurensohn mit dem rechten Parteibuch in die Quere. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet, aber nicht bei uns. Wer sowas will, soll auswandern, gibt´s genug nette Sendungen drĂĽber, machen Sie gefälligst den entsprechenden Fernsehsender an, der von transnationalen Verbrechern kontrolliert wird. Eine Zensur findet nicht statt, es sei denn, man hat die entsprechenden Geldmittel dafĂĽr und kennt die entsprechenden Richter(inninninninninninnen), die man in den entsprechenden Oberschichts-Bordellen wiedertrifft.“
Praktisch läuft das so ab: irgendwo passiert wieder einmal ein ganz normales Wirtschaftsverbrechen, was den Steuerzahler Millionen oder Milliarden kostet, den das aber gar nicht kĂĽmmelt, weil er sich lieber ĂĽber irgendeinen „Florida-Rolf“ ereifert, sich ĂĽber ein paar arme Schlucker aufregt die entschlossen ihr Jugend- oder Kulturzentrum verteidigen, oder ein paar Arbeiter, die doch tatsächlich ein paar MĂĽcken mehr wollen und dafĂĽr streiken mĂĽssen.
Kommt da ein Journalist an und schreibt drĂĽber – ĂĽber´s Wirtschaftsverbrechen. So was hätt´s frĂĽher nicht gegeben. Muss man was gegen machen.
Da der Konzernchef sowieso nicht mehr Zeitung lesen muss, weil das seine kleinen Höflinge für ihn tun, kriegt also irgendwann so ein Angestellter beim (Internet-)Zeitungslesen die Krise und beschwert sich bei irgendeinem Unterangestellten. Der ruft irgendeinen Unterunterangestellten an, und der ruft dann alle an. Gemeinsam überlegt man sich nun auf der Arbeitsebene, wie kann man diesen Journalisten, diese Zeitung, diese Radiostation (Fernsehsender sind anständig, die machen sowas nicht) nun kleinkriegen.
Dann wird bei den Freunden vom Nachrichtendienst vorgefĂĽhlt, in deren Wirtschaftsreferaten. Vielleicht nur ein bisschen Geplauder, nichts Konkretes, am Schluss eine schnelle Frage, „jo, Ciao, wir sehn uns auf der Party.“
Hat man nun die entsprechenden Informationen, entscheidet man über das entsprechende Vorgehen. Im Zweifelsfalle sind dann eben die Anwälte dran. Und das geht so:
1. Man stelle ein einstweilige VerfĂĽgung. Das kann man prinzipiell immer und gegen jeden. Vielleicht gar nicht gegen die Zeitung, die ĂĽber die eigenen Verbrechen berichtet, sondern gegen jede andere Zeitung, die ĂĽber den Bericht der ersten Zeitung berichtet. Wenn man „glaubhaft“ vor Gericht versichern kann, dass der Ruf dieses Unternehmens unter den eigenen Verbrechen leiden könnte, darf nicht ĂĽber diese berichtet werden. Ganz einfach.
Wer verliert, bezahlt. Wenn also diese einstweilige VerfĂĽgung durchkommt, und der entsprechende Rufer in der KonzernwĂĽste auch noch vorher Widerspruch eingelegt hat, heisst das 20.000 Euro dafĂĽr zu bezahlen, dass man die Allgemeinheit beschĂĽtzen und informieren wollte.
2. Ist die Zeitung oder der Journalist, der das Bimbesgebot (die deutsche Omerta) verletzt hat, nun vollständig isoliert, kann man auch zu dem beliebtem Instrument der „Abmahnung“ greifen. Dabei kann man auf eine ganze im System Kohl und Schröder/Fischer herangezĂĽchtete Gesellschaftsschicht von Blutsaugern zurĂĽckgreifen – den Abmahnanwälten. Eine Abmahnung kann jederzeit von jedem Anwalt gegen jeden BĂĽrger erhoben werden. Der Streitwert wird vom Abmahn-Anwalt willkĂĽrlich festgelegt. Es braucht auch gar nichts dran sein. Man schreibt einfach, „geben Sie mir 5000 Euro dafĂĽr, dass sie in diesem Bericht den Namen meines Mandanten erwähnt haben“.
Oder noch besser: man ist schon selbst erwiesenermassen krimineller „Anwalt“, bekommt aber immer noch nicht die Zulassung durch die Anwaltskammer entzogen, weil die sonst leer wäre, hat gerade noch ein oder zwei Berufungsverfahren am Laufen dund schreibt dann, „geben Sie mir 5000 Euro dafĂĽr, dass sie in diesem Bericht MEINEN Namen erwähnt haben“.
Es geht einfach darum, mit möglichst wenig Aufwand diesen Journalisten oder diese Zeitung ständig beschäftigt zu halten und diese zu zwingen, sich eigene Anwälte zu suchen, Einsprüche einzulegen (oder gleich zu kapitulieren, also Selbstmord aus Angst vor dem Tod), sich zu wehren und andere Journalisten darum bitten zu müssen, doch mal für 5 Cent solidarisch zu sein.
Dabei greift dann der kriminelle Kreislauf der Wirtschaftsdiktatur: gerade strukturelle, immer wiederkehrende und systematische Verbrechen durch OK-Seilschaften wie z.B. in Sachsen, sind nur durch entsprechende Berichterstattung zu knacken. Es hat sich nämlich gezeigt, dass deutsche Richter ganz normale Feiglinge sind, wie (fast) alle Anderen auch, wenn es darum geht seine Pflicht zu tun.
Daher passiert ohne öffentlichen Druck erstmal gar nichts. D.h. aber auch, solange niemand wegen Verbrechen durch alle Instanzen verurteilt wurde, kann er wegen Rufschädigung jeden Journalisten verklagen der über die entsprechenden Vorgänge berichtet. Und nicht nur das: er kann durch die Möglichkeit z.B. der eigene Anwalt zu sein, Geld damit machen Journalisten mit einstweiligen Verfügungen zu überziehen, welche vielleicht nur den Inhalt haben einen Link zu einem Bericht entfernen zu sollen, dessen Inhalt zwar wahrheitsgemäss und beweissbar ist, aber den eigenen Ruf irgendwie schädigen könnte, WEIL er das ist.
Es ist so simpel wie einfach im real existierenden deutschen Rechtssystem, welches die Verfassung längst mit Füssen tritt: wer Geld hat, gewinnt. Oder anders formuliert, nach dem Vorbild der Parteidiktatur:
DAS KAPITAL, DAS KAPITAL, DAS BEKOMMT IMMER RECHT…
Quellen:
viele Horrorgeschichten, die mir das Leben und gute Freunde erzählten. Und nochmal vielen, vielen, herzlichsten Dank an Frau Zypries und die Schlaftabletten im Bundestag und im Rechtsausschuss…
Anm. zum Foto:
In der Karikatur „Die gute Presse“ von 1847 aus unbekannter Feder steht der Krebs fĂĽr RĂĽckschritt, der Spiegel des Krebses fĂĽr die RĂĽckwärtsgewandtheit, der Maulwurf fĂĽr Blindheit, Kerzenlöscher fĂĽr Dunkelheit, die Schere und Stift fĂĽr Zensur, die Rute fĂĽr Drangsal, die Augen fĂĽr Ăśberwachung, die Kinder fĂĽr den bevormundeten BĂĽrger, der Schafskopfspolizist fĂĽr die Dummheit der Staatsmacht und der Spitz fĂĽr die Spitzelei.
