EON: SAG fordert Vergesellschaftung der Energiewirtschaft

Berlin: Die Partei Soziale Alternative fĂŒr Gerechtigkeit (SAG) fordert in einer Bundestagspetition die Vergesellschaftung der Energiewirtschaft nach Artikel 15 der Verfassung und die Schaffung eines entsprechenden Rahmens durch ausfĂŒhrende Gesetzgebung.(1)Vor einigen Tagen hatte EON-Chef Wulf Bernotat weiter steigende Preise im Energiesektor angekĂŒndigt und das mit fehlendem Angebot bei steigender Nachfrage begrĂŒndet.(2)
Das hilflose Kartellamt in Deutschland unter seinem Chef Bernhard Heitzer hatte bereits 2005 EON mit AktivitĂ€t wegen ĂŒberhöhter Preise gedroht, ohne bisher irgendetwas zu unternehmen.(3)
Wie die unabhĂ€ngige Internetzeitung Mein Parteibuch bereits am 25.Oktober 2006 berichtete, bekam der Stromkonzern EON fĂŒr den Kauf des spanischen Energieversorgers ENDESA stattdessen den „grössten Kredit aller Zeiten“ in Höhe von 37.1 Mrd Euro, dessen Zinslast voll auf die Verbraucher abgewĂ€lzt wurde. Der Konzern EON ist kein „deutsches“ Unternehmen, die Besitzer sitzen anteilsmĂ€ssig mehrheitlich im „Ausland“, also in den Regionen anderer Steuergesetzgebung auf dem Planeten. Kreditgeber und Anteilseigner bei EON sind oft die gleichen, das heisst, die transstaatlichen Banken bereichern sich auf Kosten der jeweiligen BĂŒrger egal wo (4).

Die Petition zur ÜberfĂŒhrung des fĂŒr die Allgemeinwirtschaft unerlĂ€sslichen Energiesektors in die HĂ€nde demokratisch gewĂ€hlter Organe kann online unterschrieben werden:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/Bundestag/view_Petition.asp?PetitionID=514

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
1. dass unverzĂŒglich geeignete Schritte eingeleitet werden, um es den Energieversorgern unmöglich zu machen, die Endabnehmerpreise weiter exorbitant steigen zu lassen,
2. Gesetz(e) zur ÜberfĂŒhrung der Energiebetriebe in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft zu erlassen,
3. die EinfĂŒhrung effizientier Kontrollstrukturen und -mechanismen in den ĂŒberfĂŒhrten Unternehmen umzusetzen (z. B. „partizipative Haushalte“) sowie die direkte Wahl von AufsichtsrĂ€ten durch die BĂŒrger.

BegrĂŒndung:
Der Bevölkerung ist es nicht mehr zuzumuten, die ĂŒberzogenen Preise der Energiewirtschaft zu bezahlen. Weder mit dem Hinweis auf die Weltmarkt-Preise fĂŒr EnergietrĂ€ger noch in den BegrĂŒndungen der Versorger und der „“Kontrollinstanzen““ (BNetzA und Regulierungsbehörden der LĂ€nder) wird der Strompreisanstieg ausreichend und nachvollziehbar erklĂ€rt.

Auch der Verweis auf die Energiebörse ist dafĂŒr kein geeignetes Mittel, da die Versorger selbst die VerkĂ€ufe an der Energiebörse in Preis und Menge regeln. Sie können dadurch auch noch die Höhe des Strom-„Einkaufspreises“ bestimmen. An der EEX wird nur etwa ein Zehntel der deutschen StromkapazitĂ€t gehandelt. Der hier festgelegte Preis gilt jedoch fĂŒr den gesamten Strommarkt. Somit kann der Börsenpreis schon durch den Kauf relativ kleiner Mengen beeinflusst werden.

Einige Energieversorger wurden in wenigen Jahren zu den vier flĂ€chendeckenden „Strommultis“. Statt der versprochenen Senkung der Endverbrauchspreise nach den Privatisierungen und durch „mehr Wettbewerb“ stiegen die Preise seit dem Jahr 2000 um ĂŒber 32%. Der Aktienkurs eines Energieversorgers verdreifachte sich in nur zwei Jahren. Wenige Energieversorger beherrschen mehr als 60 % der hiesigen KraftwerkskapazitĂ€ten. Kleinere Wettbewerber bringen es zusammen auf mehr als 20 % Anteil am Erzeugungsmarkt.

Alle BĂŒrger sind betroffen – Privatpersonen und Industriekunden. In Deutschland gibt es sehr viele Menschen, die auch nicht so ohne weiteres den Energieversorger wechseln können – meist, weil sie von jedem Versorger abgelehnt werden, da diese sich heute immer mehr wie Banken oder Darlehensgeber verhalten; zahlreiche BĂŒrger, die ALG II-Bezieher, Alleinerziehende, Rentner oder prekĂ€r BeschĂ€ftigte sind, sitzen sehr oft in der Schuldenfalle.

Eine Wiederverstaatlichung der Energiekonzerne ist ohne weiteres möglich. GemĂ€ĂŸ .§ 15 des Grundgesetzes der BRD können „Grund und Boden, NaturschĂ€tze und Produktionsmittel … zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der EntschĂ€digung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft ĂŒberfĂŒhrt werden…“

Die Besetzung von Aufsichtsratsposten ist ein fester Bestandteil des Parteienfilzes geworden, der vielerorts die ehemaligen Staats- oder Landesbetriebe erst in die Unwirtschaftlichkeit oder gar in die Pleite fĂŒhrte, damit dann deren Privatisierung durchgefĂŒhrt werden konnte. Nach der ÜberfĂŒhrung der Unternehmen in Gemeineigentum sind daher völlig neue Kontrollstrukturen und -mechanismen vonnöten, wie BĂŒrger- oder partizipative Haushalte als direkte Art von transparenter und mitbestimmter BĂŒrgerbeteiligung sowie direkte Wahlen der AufsichtsrĂ€te durch die BĂŒrger.

weitere Artikel:
29.08.07
SAG unterstĂŒtzt 4.bundesweite Montagsdemonstration am 13.Oktober
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=880&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

01.08.07
Abgeordnete: Befangenheit wegen Hartz IV?
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=771&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

Quellen:
1.
http://www.partei-sag.de/
2.
http://afp.google.com/article/ALeqM5id4xcWgoqMEgAGcCq6pOyu4CtEOg
3.
http://www.boerse-online.de/tools/dowjones/20070911LL003287.html