Heiligendamm: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Sternmarsch

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat soeben laut neuesten Presseberichten in einer weiteren Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit entschieden.Der Sternmarsch am Donnerstag in Heiligendamm wurde verboten. Ein politisches Bündnis hatte geklagt, um direkt am Tagungsort des Gipfels ihren Protest artikulieren zu können. Dies war durch die Exekutive verboten worden.
Zuvor hatte das oberste Organ der Judikative bereits mit scharfen Auflagen einen Protest am Flughafen von Rostock zu einer Farce gemacht und eine Mahnwache am Zaun verboten.
Begründung: In den Eilanträgen gegen die Auflagen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald sei nicht dargelegt worden, inwieweit die Beschränkung ein schwerwiegender Nachteil sei.