Sozialabbau, Hartz 4 und Apo: flammen die Montagsdemonstrationen wieder auf?

Angesichts des völligen Versagens unseres Parlamentes und sÀmtlicher existierenden Parteien der Mehrheit der Menschen in diesem Land eine faire und gerechte Lobby zu sein, kann man davon ausgehen, dass die Menschen sich das nicht gefallen lassen werden.
Man erinnere sich man an den hĂ€mischen Hartz 4-MĂŒntefering, als die damalige Welle der friedlichen Montagsdemonstrationen Ende September 2004 abflaute:
„Die Spitze der gegen die SPD gerichteten Attacken ist gebrochen“ (1).
Nun, das wird sich noch herausstellen.Fest steht – die WASG, die sich damals gerade gegrĂŒndet hatte, tat nichts um diesen selbstorganisierten BĂŒrgerprotest strukturell aufzugreifen und umzusetzen, sie benutzte ihn nur scheinheilig als Wahlargument fĂŒr die eigenen Interessen, um sich dann 2005 der flugs umbenannten PDS („Linkspartei/Linke“) vor die FĂŒsse zu werfen, die seit Jahren niemand mehr ernst nimmt und die Menschen genauso im Stich lĂ€sst wie der DGB.

SÀmtliche linken KrÀfte und Organisationen waren und sind unfÀhig, etwas derartiges zu Wege zu bringen, sie sind nur in der Lage dummes Zeug zu erzÀhlen und grosse Reden zu schwingen, wenn jemand wie Andreas Erhold (der die zweite Welle der Montagsdemonstrationen nach dem Ende der `89 Revolution in der DDR im Sommer 2004 ins Leben rief, 2) schon etwas auf die Beine gestellt hat.
Wenn es einen erneuten Anlauf dieser Ur-Form des demokratischen Ausdrucks geben sollte, bleibt zu hoffen, dass sich diese Soziale Bewegung sÀmtliche linken Gruppen und Organisationen (wie z.B. auch die MLPD) vom Halse hÀlt.

Rechtsradikale mit ihrem totalitĂ€ren Menschenbild haben sowiso niemals Interesse an eigenstĂ€ndig denkenden und handelnden Menschen, sie marginalisieren sich eh von selbst oder werden durch die Montagsdemonstranten selbst ferngehalten. Da braucht es keine linken DummschwĂ€tzer die stĂ€ndig darauf rumreiten, rummĂ€keln und penetrant mit ihrem verlogen Ideologen-Gefasel daher kommen. oder solche Heuchler wie die „Gewerkschaften“, die noch immer versagt haben und Rechtsradikale als Ausrede dafĂŒr anfĂŒhren.

Mannheim am Montag: Man sollte es kaum glauben – aber die Montagsdemonstrationen sind immer noch nicht tot. Sie gehen weiter und haben mit Hildegard Henrich eine hartnĂ€ckige Streiterin. In einem Verfahren vor dem Mannheimer Sozialgericht hatte sie erfolgreich gegen den Rhein-Neckar-Kreis geklagt und damit auf die Praxis des Kreises aufmerksam gemacht, der systematisch Hartz IV-Betroffene aus dem Kreis vertreibt. Dies wurde jedoch vom Kreis bestritten und von natĂŒrlicher Fluktuation gesprochen. Ver.Di widersprach dem. Wir veröffentlichen nachfolgend die Rede von Hildegard Henrich vom Montagabend.

Liebe Teilnehmer der Montagsdemo, Liebe Mannheimer BĂŒrger,

ich kann jedem Hartz-IV oder sonstigem HilfeempfĂ€nger staatlicher Hilfsleistungen nur raten sich nicht einschĂŒchtern zu lassen. In meinem konkreten Fall stellte mir die zustĂ€ndige Sachbearbeiterin zwei Tage vor der RĂ€umungsfrist noch wörtlich in Aussicht, dass ich in ein Obdachlosenasyl umziehen, und meine persönlichen GegenstĂ€nde und MöbelstĂŒcke eingelagert wĂŒrden, wenn ich keine Wohnung zu den Bedingungen des Rhein-Neckar-Kreises fĂ€nde. Diese Sachbearbeiterin wußte nicht einmal, wer die Kosten fĂŒr die Einlagerung ĂŒbernimmt. Der Rhein-Neckar-Kreis arbeitet mit rechtsunzulĂ€ssigen Wohngeldpauschalen, denn die Kaltmiete und die Heizkosten werden nicht zu Marktpreisen abgerechnet.

Der Rhein-Neckar-Kreis zieht fĂŒr seine Wertfestsetzung die Kosten von Landeseigenen Dienstwohnungen fĂŒr Beamte heran, die vom Staat in hohem Maße subventioniert werden, und von einem Hartz-IV-EmpfĂ€nger gar nicht angemietet werden können, weil er kein Beamter ist. Ich habe in dem Verfahren am 15.03.2007 vor dem SG Mannheim die komplette Übernahme der Kaltmiete und der kompletten Mietnebenkosten erstritten. Ich gehe davon aus, dass viele meiner heutigen Zuhörer es begrĂŒĂŸen wĂŒrden, wenn die zustĂ€ndigen, staatlichen Stellen ebenfalls die kompletten Kosten Ihrer Wohnung ĂŒbernehmen, damit sie nicht mehr von der geringen Hilfe zum Lebensunterhalt, die Kosten fĂŒr die Wohnung mitbestreiten mĂŒssen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie sich die Geldnot auswirkt. Sie treibt HilfsempfĂ€nger in den wirtschaftlichen Ruin, und hat eine Ausgrenzung von uns HilfsempfĂ€ngern zur Folge. Wir bekommen keine Teilhabe mehr an dieser Gesellschaft.

Es fehlt uns nicht nur das soziokulturelle Existenzminimum, nein es fehlt uns sogar das physische Existenzminimum, weil wir mit den staatlichen Hilfsgeldern, nicht einmal mehr die notwendigsten Kosten aufbringen können. Ich hatte 14 Monate lang Gelegenheit die Mietkosten am hiesigen Wohnungsmarkt zu studieren. Ich habe dabei festgestellt, es zu der rechtsunzulĂ€ssigen Wohngeldpauschale des Rhein-Neckar-Kreises höchstens ein 1-2 Angebote im Monat gibt, mit denen die Kosten fĂŒr die Kaltmiete abgedeckt ist. Die rechtsunzulĂ€ssige Heizkostenpauschale von nur 38,80 Euro wurde bei keinem einzigen Fall bei einer 14-monatigen Suche eingehalten. Der Deutsche Mieterbund hat in einem Gutachten aus dem Jahr 2005 dargestellt, dass die Mietnebenkosten fĂŒr eine gĂŒnstige 50qm-Wohnung (Energiesparhaus) bei 67,50 Euro liegen, bei einer teueren 50qm-Wohnung (Marke: unsanierter Altbau) hingegen bei 178,00 Euro. Als Mittelwert setzte der Deutsche Mieterbund aufgrund einer bundesweiten Erhebung bei einer 50qm-Wohnung bei 122,00 Euro fĂŒr die Mietnebenkosten fest.

Der Rhein-Neckar-Kreis will hiervon jedoch nur 38,80 Euro ĂŒbernehmen. Viele werden sich heute fragen, was muß ich tun, damit auch in meinem Fall die volle KostenĂŒbernahme erfolgt.

Antwort: Dem Rhein-Neckar-Kreis bzw. der zustÀndigen Dienststelle beweisen, dass er mit rechtsunzulÀssigen Pauschalen arbeitet. Ich habe zu diesem Zweck wöchentlich mehrere Immobilienteile aus den lokalen Zeitungen und lokalen AmtsblÀttern gelesen, die Internetauftritte von lokalen Immobilienmaklern studiert, mich an kirchliche und soziale Einrichtungen gewandt, die Wohnraum vermieten, bei den umliegenden Baugenossenschaften nach Genossenschaftswohnungen angefragt, AntrÀge bei den umliegenden StÀdten und Gemeinden gestellt, um eine Sozialwohnung oder staatlich geförderten Wohnraum zu erhalten. Eine staatliche geförderte Wohnung erhÀlt nur, wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt.

Ich empfehle sich den Wohnberechtigungsschein, der kostenlos erteilt wird, bei der Gemeinde zu besorgen, den dieser Wohnberechtigungsschein ist eine Chance eine kostengĂŒnstige Wohnung zu bekommen. Wichtig ist es den Freundes-, Bekannten- und Familienkreis, sowie etwaige Arbeitskollegen, um Mithilfe bei der Wohnungssuche zu bitten. Es ist sehr wichtig, dass man VerbĂŒndete hat. Bei den Behörden tritt man im Regelfall keinem Beamten gegenĂŒber der bei der Wohnungssuche behilflich ist. HĂ€ufig erhĂ€lt man falsche AuskĂŒnfte. Nach meiner Erfahrung wird ein hoher Druck auf staatliche HilfsempfĂ€nger ausgeĂŒbt, damit diese sich den staatlichen Vorgaben, den rechtsunzulĂ€ssigen Pauschalen unterwerfen bzw. keine Rechtsmittel einlegen, um gegen diese rechtsunzulĂ€ssigen Pauschalen vorzugehen. Weil ich nach 14-monatiger Suche feststellen mußte, dass es keine Wohnung gibt bei der die Pauschale fĂŒr die Kaltmiete und die Heizkostenpauschale eingehalten wird, habe ich den Rechtsweg beschritten.

Ich habe mit dem Erstreiten des Urteils, S 9 AS 3880/06, Pionierarbeit auf dem Gebiet des Wohngeldrechtes fĂŒr uns HilfeempfĂ€nger geleistet. Die gesamte juristische Arbeit wurde ausschließlich von mir erbracht. Das Urteil ist die Basis, damit WohngeldempfĂ€nger kĂŒnftig die volle Miete bundesweit erhalten können, nĂ€mlich die Erstattung der Kaltmiete sowie der kompletten Heizkosten bzw. Mietnebenkosten. Das BSG Kassel hat in mehreren Grundsatzentscheiden im November 2006 ausgeurteilt, dass die von den Behörden verwendeten Wohngeldpauschalen rechtsunzulĂ€ssig sind. Es hat betont, dass fĂŒr die Festsetzung des Wohngeldes die örtlichen Maklerangegebote, Immbilienangebote aus der lokalen Presse sowie Mietspiegel fĂŒr die Festsetzung der Wohngeldes maßgeblich sind. Bei der Festlegung der Mietnebenkosten ist der tatsĂ€chliche Verbrauch ausschlaggebend.

Die Wohngeldstellen mĂŒssen kĂŒnftig die gesamten rechtszulĂ€ssig von dem Vermieter erhobenen Mietnebenkosten bezahlen. Das BSG Kassel hat ebenso betont, dass WohngeldempfĂ€nger sich eine Wohnung am derzeitigen Wohnort suchen dĂŒrfen. Sie sind nicht zu einem Zwangsumzug verpflichtet in strukturschwache Gebiete. Nach dem Motto. „Hauptsache unser Landkreis muß nicht zahlen!“ Das BSG Kassel wollte durch seine Entscheidung eine Ghettobildung fĂŒr WohngeldempfĂ€nger entgegen wirken.

Ich bedanke mich fĂŒr Ihre geschĂ€tzte Aufmerksamkeit und wĂŒnsche Ihnen bei Ihren BemĂŒhungen Ihre Rechte zu verwirklichen viel Erfolg. Mut wird belohnt.

Entscheidend ist bei der verbrauchsgerechten Abrechnung, dass dem HilfeempfĂ€nger kein unwirtschaftlicher Verbrauch vorgeworfen werden kann. Keine Verschwendung. Kein Luxus. Das bedeutet, dass kĂŒnftig die vollstĂ€ndigen Mietnebenkosten bei der Wohngeldstelle erhoben werden können, sofern der Vermieter diese Mietnebenkosten rechtszulĂ€ssig auf den Mieter umlegen darf.

Hildegard Henrich

(1)
http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/29.09.2004/1389041.asp
(2)
http://de.wikipedia.org/wiki/Montagsdemonstrationen_gegen_Sozialabbau_2004