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AKW Krümmel: Hamburg bei Reaktorunfall bedroht
Von Greenpeace | 25.August 2009
Greenpeace-Berechnungen: Flugzeugabsturz würde Katastrophe auslösen
Bei einem schweren Reaktorunfall im Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht müsste das Hamburger Stadtgebiet innerhalb von drei Stunden evakuiert werden.
Neue Ausbreitungsrechnungen im Auftrag von Greenpeace belegen, dass die Hamburger Bevölkerung danach einer für sie tödlichen Dosis Radioaktivität aus dem Reaktor ausgesetzt wäre.
Unmittelbar durch einen solchen schweren Reaktorunfall gefährdet wäre auch die Bevölkerung in Teilen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Ein Super-GAU könnte durch einen Flugzeugabsturz oder einen Terroranschlag aus der Luft ausgelöst werden. Greenpeace fordert die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel.
“Die Bevölkerung ist einem tödlichen Risiko ausgesetzt, das von der Atomaufsicht seit Jahren bewusst oder fahrlässig unterschätzt wird”,
sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace.
“Die Aufsichtsbehörden kennen zwar die Gefahr, doch sie handeln nicht.”
Die Dosis käme über die Luft und würde auch in geschlossenen Räumen aufgenommen. Die radioaktive Kontamination Tausender Anwohner würde bereits innerhalb weniger Stunden
den behördlichen Grenzwert für eine Evakuierung um mehr als das Hundertfache überschreiten.
Greenpeace liegen interne Dokumente unter anderem des Bundeskriminalamtes vor, nach denen deutsche Sicherheitsbehörden das Risiko eines Terroranschlags aus der Luft auf ein Atomkraftwerk nicht mehr ausschliessen. Gleichzeitig ist die bisherige Abwehrtaktik, das AKW im
Falle eines Angriffs zu vernebeln, gescheitert. Im Vernebelungskonzept sieht selbst das Bundesumweltministerium
“…keine wesentliche Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke…”
(Protokollentwurf Bund-Länder Fachgespräch vom 23.4.2007).
Aufgrund dieser Gefährdungslage und der Unzuverlässigkeit des AKW-Betreibers Vattenfall strengt Greenpeace rechtliche Schritte gegen den Atommeiler an und fordert den Widerruf der Betriebsgenehmigung. Die Ausbreitungsrechnungen belegen, dass die 3 bis 30 Kilometer vom
Atomreaktor Krümmel entfernt lebenden Kläger einem lebensgefährlichen Risiko ausgesetzt sind. Schon acht Minuten nach Freisetzung würde die radioaktive Wolke den Kläger in Schleswig-Holstein erreichen, der in drei Kilometer Entfernung lebt. Seine zu erwartende Strahlendosis beträgt 25.000 Millisievert in wenigen Stunden. Zum Vergleich: Ab einer Dosis von 7.000 Millisievert liegt die Sterblichkeitsrate bei nahezu 100 Prozent. Auf der Hamburger Reeperbahn wären die Menschen eineinhalb Stunden nach Austreten der Radioaktivität einer Strahlendosis von 1.900 Millisievert allein durch die Atemluft ausgesetzt – dem 19-fachen Grenzwert für eine
Evakuierung. Noch in Schwerin würden 680 Millisievert erreicht.
“Bundeskanzlerin Merkel und Innenminister Schäuble müssen die Gefahr endlich ernst nehmen”,
so Heinz Smital.
“Für den gewaltigen Profit der Atomkonzerne gefährden sie das Leben Tausender Menschen.”
Die endgültige Stilllegung des AKW Krümmel und das Abschalten der sieben ältesten Meiler ist nach Greenpeace-Berechnungen sofort möglich, ohne dass die Stromversorgung beeinträchtigt wird.
Hamburg, 24. 8. 2009
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25.August 2009 at 09:06
So ein Demagoge wie Heinz Smital nennt sich Atomexperte. Das ich nicht lache. Die technischen und administrativen Maßnahmen in deutschen Kernkraftwerken gegen Einwirkungen von Außen (z.B. Terrorangriffen) können von ihm nicht beurteilt werden, da er keine wirklichen Erfahrungen hat. Kernkraftwerke dienen dabei der friedlichen Nutzung der Kernenergie und werden kontinuierlich sicherheitstechnisch verbessert. Was unternimmt Greenpeace beispielsweise gegen die Stationierung fremdländischer Atomwaffen auf deutschem Boden? Nichts, soweit mir bekannt ist. Das ist die Bedrohung, nicht das Erzeugen von preiswertem Strom für die deutsche Bevölkerung.
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29.August 2009 at 17:13
Wenn die Zuverlässigkeit der Betreiber von Krümmel nicht o.k. ist, so müssen doch die im
Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer
gemäß Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, BGB,
Deutsche Gesetze (Schönfelder) und Strafrecht
ausgewechselt werden. Also in Krümmel Aha und Züfle. Warum beantragen Sie dies nicht bei Gericht, wenn sie die angeblichen Fachleute sind?
drechsler
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