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    Buback-Mord: RÜCKEN SIE DIE RAF-AKTEN RAUS, HERR SCHÄUBLE!

    Von Daniel Neun | 15.August 2008

    Nach dem BGH-Urteil fordert Michael Buback abermals, dass die weggeschlossenen Verfassungsschutzakten endlich der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.

    Berlin: Was hat der derzeitige Innenminister Wolfgang Schäuble zu verbergen? Warum genehmigte er im Dezember 2007 den “Antrag” der ihm untergeordneten Behörde des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Akten über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 im Panzerschrank verschwinden zu lassen?
    Und warum blieb die deutsche Presselandschaft, die jahrzehntelang den “RAF=Linke”-Schaum nicht vom Maul bekam, so merkwürdig, merkwürdig still…?

    Heute sprach der Bundesgerichtshof ein juristisch historisches Urteil.
    Historisch deshalb, weil es juristisch war und nicht politisch.
    Jahrzehntelang galt der Rechtsstaat nicht im Umgang mit den “Terroristen”, Bewaffneten der sogenannten “Roten Armee Fraktion”. Diese Gruppe löste sich 1998 offiziell auf, wohlgemerkt ohne dass die damaligen Mitglieder dieser Gruppe je gefasst worden.

    Die deutschen Geheimdienste hatten einen V-Mann in der RAF, der deutsche Innenminister Rudolf Seiters trat deswegen zurück, ein GSG 9-Beamter starb damals zusammen mit dem RAF-Mitglied Wolfgang Grams am 27.Juni 1993 in Bad Kleinen, aber das alles ist natürlich nie passiert, was, wo, wie, was haben Sie gesagt, wiederholen Sie das nochmal, sind Sie verrückt, das ist nie bewiesen worden, was heisst das es ist sehr wohl bewiesen worden, ach hören sie doch…, ja was wollen sie denn…, ich bin in der CDU, mit mir können Sie sowas nicht machen, ich muss weg.

    Heute nun entschied der Bundesgerichtshof gegen die Behörde von Generalbundesanwältin Monika Harms, die Bundesanwaltschaft. Ihr sind mehrere Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet. Sie verfügt über circa 200 Mitarbeiter, von denen etwa 90 Juristen sind.

    Generalbundesanwältin Harms, anerkanntermassen eine Meisterin ihres Fachs, hatte vor einiger Zeit beim BGH-Ermittlungsrichter erwirkt, dass frühere RAF-Mitglieder zur Erzwingung von Aussagen in Beugehaft genommen werden sollten.

    Dies hob nun der Bundesgerichtshof auf. Er stellte damit das ganz normale Auskunftsverweigerungsrecht auch für diese Beschuldigten fest, da diese sich durch Aussagen selbst belasten könnten. Eine juristische Selbstverständlichkeit, im zähen Ringer der Rest-Bonner-Republikaner um Überleben aber eine politische Sensation.

    Nun will der Sohn des Attentatsopfers von 1977, Michael Buback, aber immer noch endlich wissen wer 1977 seinen Vater umbrachte. Das weiss bis heute nämlich niemand. Und geht es nach dem derzeitigen Innenminister Wolfgang Schäuble, dann soll es auch niemand wissen.

    Denn Schäuble selbst – der jahrelang, immer hübsch regelmässig zum Wochenende, von Anschlägen, Terrorangriffen und Atombomben über Deutschland quatschte und die Republik mit seinen Vollmachtswünschen für sein BKA nervte – war es höchstpersönlich welcher letzten Dezember RAF-Akten bezüglich des Mordes am Generalbundesanwalt Siegfried Buback nach dem berühmten Paragrafen 96 der Strafprozessordnung verschwinden liess.

    Dieser unauffällige Paragraf besagt nichts anderes, als dass man jedes Verbrechen ungestraft lassen und die Akten dem Zugriff der 3.Staatsgewalt Justiz entziehen kann, wenn es nur gross genug ist oder von Staatsorganen begangen wurde.

    Denn nach § 96 kann von keiner Behörde Akteneinsicht gefordert werden, “wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, dass das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde”.

    Die oberste Dienstbehörde des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das Innenministerium unter Wolfgang Schäuble.
    Schäuble war bereits in den entscheidenden Jahren des Umbruchs und des Anschlusses der DDR, von 1989 bis 1991, deutscher Innenminister.

    Unter “Gladio” kann man bei Wikipedia heute folgendes lesen:

    “Gladio (ital. vom Lateinischen gladius für Schwert) oder auch Stay-Behind-Organisation war der Name einer paramilitärischen Geheimorganisation von NATO, CIA und des britischen MI6 während des Kalten Krieges. Sie existierte von etwa 1950 bis mindestens 1990 und erstreckte sich über das damalige Westeuropa, Griechenland und die Türkei. Im Zuge der Aufdeckung von Gladio wurde 1990 bekannt, dass Teile der Organisation unter Mitwirkung von staatlichen Organen systematisch und zielgerichtet an Terrorakten und Morden in mehreren europäischen Ländern beteiligt waren. Es folgte ein europaweiter politischer Skandal, die Presse sprach von dem „bestgehüteten und zerstörerischsten politisch-militärischen Geheimnis seit dem Zweiten Weltkrieg.“

    Eine lückenlose Aufklärung steht bis heute aus.”

    Nur noch eine Bemerkung: der selbst, wie Wolfgang Schäuble, von einem Attentat im Jahre 1990 während seiner Kandidatur gegen den damaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl gezeichnete damalige SPD-Kanzlerkandidat und heutige Bundesvorsitzende der “Linken” Oskar Lafontaine, hat bis heute weder über “Gladio”, noch über die Affäre um die von Minister Schäuble weggesperrten RAF-Akten bezüglich des Buback-Mordes ein einziges Wort verloren.

    Warum?

    weitere Nager am Schienbein des grossen Bruders:

    12.04.08 Die Staatsaffäre in NRW
    Innenminister Wolf schützt in der V-Mann-Affäre auch seine Verwicklung in den geplanten Nazi-Putsch in Belgien

    24.07.2007 Buback-Mord und RAF-Akten: Grosse Koalition der Vertuscher

    15.12.07 Schäuble verweigert Herausgabe der RAF-Akten zum Buback-Mord

    9.10.07 Buback-Sohn: Verfassungschutz an RAF-Morden beteiligt

    14.10.07 Die RAF,die Geheimdienste und die Mächtigen – wer ermordete Siegfried Buback?

    09.10.07 Ex-BKA-Chef Hans-Ludwig Zachert kündigt blutigen Terroranschlag in Deutschland an

    07.10.07 Spionage-Affäre: Der lange Putsch durch die Institutionen

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