Der EU-Reformvertrag von Lissabon – Interview mit Prof. Schachtschneider

Autor: Citizenking

Die BĂŒrgerrechtsbewegung SolidaritĂ€t, BĂŒSo, hat Schachtschneider ĂŒber seine EinschĂ€tzung zur EU- Verfassung interviewt. Nach Anruf bei der BĂŒSo wurde die Kopie mit Link genehmigt; Dank an BĂŒSo dafĂŒr:

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vertritt die Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag. Er lehrt Öffentliches Recht an der UniversitĂ€t Erlangen-NĂŒrnberg und gehört zu den besten Kennern des Europarechts und der EuropĂ€ischen Verfassung. 1992 fĂŒhrte er die Verfassungsbeschwerde gegen den Maastrichter Vertrag, 1998 klagte er, zusammen mit den Professoren Hankel, Nölling und Starbatty, gegen die EinfĂŒhrung des Euro.

Das folgende GesprĂ€ch mit Prof. Schachtschneider fĂŒhrten Gabriele Liebig und Alexander Hartmann am 3. Mai in NĂŒrnberg.

Der Verfassungsvertrag als ErmÀchtigung
Das Maastricht-Urteil von 1993

Verlust der “existentiellen Staatlichkeit”

Wiederkehr der Todesstrafe?
Eigenartige Grundrechte

Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit

Wie geht es weiter mit Europa?

Ein europĂ€ischer Großstaat kann nicht demokratisch sein

Verbund der Nationalbanken statt EZB

Die Sache des Volkes

Herr Prof. Schachtschneider, Sie haben eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag erhoben. Was sind dabei die allerwichtigsten Punkte?

Schachtschneider: Die eigentliche Triebfeder dieser ganzen Arbeit ist die Verteidigung des Rechts bei der europĂ€ischen Integration. Ich akzeptiere das Integrationsprinzip im Grundgesetz, aber es darf dabei das Recht nicht verloren gehen. Das ist ein politischer Standpunkt, der auch beim Bundesverfassungsgericht durchaus Anklang findet – schon im Maastrichtprozeß. Es gibt fĂŒr mich keine Freiheit ohne Recht, aber auch kein Recht ohne Staat. Das Recht, und damit die Freiheit, insbesondere die Menschenrechte, sind im Zuge der Integrationsentwicklung in großer Gefahr oder sogar weitgehend schon verloren. Ich will versuchen, zu retten, was zu retten ist. Das ist fĂŒr mich Pflicht. Irgend jemand in Deutschland muß dafĂŒr sorgen, daß diese Frage ernsthaft erörtert wird, und das kann ich nur beim Bundesverfassungsgericht veranlassen. Niemand sonst ist bereit, den Verfassungsvertrag ernsthaft zu erörtern – außer Ihnen, erfreulicherweise. Die Medien tun es im großen und ganzen nicht und Bundestag und Bundesrat eben auch nicht, trotz der BemĂŒhungen von Dr. Peter Gauweiler.

Damals im Maastrichtprozeß ist es mir gelungen, eine ernsthafte Diskussion herbeizufĂŒhren. NatĂŒrlich geht es mir nicht nur um die Diskussion, sondern um die VerĂ€nderung des Vertrages, weil er falsch ist und großen Schaden anrichtet.

Zu den Prinzipien, die ich vertrete, der Freiheit im weitesten Sinne, gehört auch das Eigentum, vor allem aber die großen Strukturprinzipien, welche die Freiheit stĂŒtzen: Demokratie und Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus. Alle diese Prinzipien des Art. 20 GG gehen mehr und mehr durch die europĂ€ische Integrationsentwicklung verloren. Der Verfassungsvertrag ist ein Meilenstein der Entwicklung in den Unrechtsstaat.

Der Verfassungsvertrag als ErmĂ€chtigung Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthĂ€lt Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der WiedereinfĂŒhrung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hĂ€tte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dĂŒrfen!

Das ist ja unglaublich! Können Sie das nÀher erlÀutern?

Schachtschneider: Wir werden spĂ€ter darauf zurĂŒckkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht. Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukĂŒnftigen Verfassung fĂŒr 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, WĂ€hrungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”. Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch EuropĂ€ischen Beschluß, geĂ€ndert werden. Das EuropĂ€ische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden ĂŒberhaupt nicht einbezogen.

Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein ErmĂ€chtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit MĂŒhe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung Ă€ndernder EuropĂ€ischer Beschluß “tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft”. Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genĂŒgt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind ĂŒberhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche VertrĂ€ge geschlossen werden.

Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider HĂ€user, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermĂ€chtigt aber zur Änderung durch einen EuropĂ€ischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluß ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genĂŒgt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die AuswĂ€rtige Gewalt ist grundsĂ€tzlich Sache der Bundesregierung.

Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den PrĂ€sidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil Ă€ndern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.

Absprachen zwischen den Regierungen sind ja an sich nichts Schlimmes, solange die geltende Verfassungsordnung, das Grundgesetz gewahrt bleibt. Aber schon die Bezeichnung EU-Verfassung – in Verbindung mit der Regel: EuropĂ€isches Recht bricht nationales Recht – bedeutet ja, daß unsere Verfassung dann nur noch untergeordneten Wert hĂ€tte?

Schachtschneider: Ja, so ist das geregelt: Das gesamte europĂ€ische Recht, auch das SekundĂ€rrecht und TertiĂ€rrecht, also jede kleine Regelung, hat Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten. Aber das wird beim Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen, so wie auch der Maastrichter Vertrag damals zugunsten des nationalen Parlamentarismus eingegrenzt wurde. Ich bin auch fĂŒr eine erhebliche StĂ€rkung der Referenden. Wir finden in diesem Parteienstaat nur wieder zu demokratischen Strukturen zurĂŒck, wenn Volksabstimmungen zugelassen sind. Auf diese besteht freilich lĂ€ngst ein Anspruch.

Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darĂŒber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.

Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören wĂŒrden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert, z.B. jetzt ĂŒber den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Dr. Peter Gauweilers Verfassungsklage. Der Beschluß ist geradezu eine Aufforderung zum Tanz – zum richtigen Zeitpunkt, am 27. Mai! Das Maastricht-Urteil von 1993

Die Verhandlung ĂŒber Ihre Verfassungsbeschwerde wurde also einfach vertagt bis nach der Bundestagsentscheidung?

Schachtschneider: Genau. Unser Antrag ging darauf, daß der Bundestag die zweite und dritte Lesung unterlĂ€ĂŸt. Das wurde uns nicht zugestanden. Ich habe dafĂŒr VerstĂ€ndnis. Doch dann wird in dem Beschluß auf den Maastrichtprozeß hingewiesen, den ich ja nun kenne, als wollten Sie sagen: “Das mĂŒĂŸten Sie doch wissen, Herr Schachtschneider, Sie haben ja den Prozeß selbst gefĂŒhrt.” Ich nehme es als Wink mit dem Zaunpfahl: Wenn Ihr am 27. Mai kommt, dann werden wir die Ratifikation unterbrechen, bis wir entschieden haben. Und das kann ein Jahr dauern.

Was war das Wichtigste an diesem Maastrichturteil?

Schachtschneider: Erstens war fast sensationell das ZugestĂ€ndnis eines vorher nie zugestandenen Grundrechts: daß nĂ€mlich der BĂŒrger Anspruch auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag habe. Dann mĂŒssen diese Volksvertreter aber auch etwas zu vertreten haben; sie mĂŒssen Befugnisse haben, die den Namen verdienen – “substantielle Befugnisse” war das Wort. Ich hatte vorgetragen, die Staatlichkeit Deutschlands wĂŒrde durch den Maastrichter Vertrag so sehr entleert, daß Art. 38 – das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind – weitestgehend leerlĂ€uft. Und die Verfassungsrichter meinten, das sei “noch nicht” der Fall. Zweimal sagten sie “noch nicht” im Urteil von 1993. Aber jetzt, mit der “EU-Verfassung”, ist diese Grenze nun wirklich ĂŒberschritten! Darum geht es in diesem Prozeß. Die Kollegen der Gegenseite fanden, dieses Grundrecht, was ich da vortrĂŒge, sei denkunmöglich. Aber das Bundesverfassungsgericht hat mir zugestimmt. Und davon rĂŒcken die Verfassungsrichter nicht wieder ab. Das halte ich fĂŒr ausgeschlossen.

Ich stĂŒtze den Rechtsschutz gegen den Verfassungsvertrag lieber auf die politische Freiheit; denn Art. 38, das Recht auf Vertretung des ganzen Volkes, ist nur ein Ausschnitt der politischen Freiheit. Aber in Deutschland ist die politische Freiheit als Grundrecht noch niemals anerkannt worden, was die Öffentlichkeit auch nicht weiß. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Grundrecht der politischen Freiheit ausdrĂŒcklich abgelehnt. Wir haben zwar die Freiheit, zu wĂ€hlen, und eine wenn auch sehr begrenzte Redefreiheit. Aber die politische Freiheit, das Recht, Mitgesetzgeber zu sein, am politischen Geschehen, an der Polis, teilzuhaben – das ist der Kern meiner ganzen Lehre – ist bisher in Deutschland noch von keinem Gericht als allgemeines Grundrecht anerkannt worden.

Deshalb stĂŒtze ich die Klage auch auf Art. 38 GG; denn der Anspruch ist sicher. Es wird nur um die Frage der “existentiellen Staatlichkeit” und das Prinzip der begrenzten ErmĂ€chtigung gehen. Andere sprechen von SouverĂ€nitĂ€t, doch das ist ein monarchischer Begriff, der schlecht zu einer republikanischen Verfassung paßt. Mit “existentieller Staatlichkeit” meine ich die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem Staat – und das ist ja nichts anderes als das Volk, organisiert als Staat, die BĂŒrgerschaft, verfaßt durch das Verfassungsgesetz – verbunden sind. Der Kernsatz, den keiner abschaffen kann, ist: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die EuropĂ€ische Union nur Befugnisse im Rahmen einer “begrenzten ErmĂ€chtigung” haben. Das Prinzip der begrenzten EinzelermĂ€chtigung ist der SchlĂŒsselbegriff des Prozesses. Die demokratierechtliche Konzeption stammt von mir und wurde vom Bundesverfassungsgericht im Maastrichturteil auf diesen Begriff gebracht.

Die Befugnisse der Union – deren AusĂŒbung mangels eines Unionsvolkes nicht originĂ€r demokratisch legitimiert ist – können nur so gehandhabt werden wie etwa Verordnungen zu Rechtsverordnungen. Die ErmĂ€chtigungen mĂŒssen so bestimmt sein, daß die nationalen Parlamente verantworten können, welche Politik von den Organen der Union gemacht wird. Deren Politik muß vom Deutschen Bundestag verantwortet werden können. Das ist sie aber nur, wenn sie hinreichend voraussehbar ist, weil die ErmĂ€chtigungen hinreichend bestimmt sind.

Wer den Verfassungsvertrag gelesen hat, weiß, daß es völlig anders ist. In der Verfassungsklage werde ich nachweisen, daß das Prinzip der begrenzten ErmĂ€chtigung nicht eingehalten ist und daß die Befugnisse, die ĂŒbertragen werden, von existentieller Bedeutung fĂŒr ein Volk sind und darum nicht auf einen Staatenverbund ĂŒbertragen werden dĂŒrfen. Die existentielle Staatlichkeit der EuropĂ€ischen Union geht bei weitem zu weit.

Das gilt ja auch fĂŒr das Bundesverfassungsgericht selbst. Noch ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Gericht der Deutschen, aber gemĂ€ĂŸ der EU-Verfassung dann nicht mehr.

Schachtschneider: So ist es! Es wird entmachtet. In meiner Klageschrift habe ich aufgezeigt, in wieweit die existentielle Staatlichkeit zum einen entgegen dem Grundgesetz auf die EuropĂ€ische Union ĂŒbertragen und zum anderen das Prinzip der begrenzten ErmĂ€chtigung verletzt ist. Jedermann weiß, daß ein politischer Prozeß auch politisch entschieden wird und nicht nur dogmatisch. Wenn er ausschließlich nach Rechtsprinzipien entschieden wĂŒrde, gĂ€be es gar keinen Zweifel, wie er ausginge. So wie der Verfassungsvertrag formuliert ist, kommt er in Karlsruhe nicht durch. Es ist die Frage, ob die Verfassungsrichter ihn gĂ€nzlich ablehnen – das mĂŒĂŸten sie, aber werden es vielleicht nicht tun. Aber sie werden ihn zurechtstutzen wie damals den Maastrichtvertrag, möglicherweise in der Hoffnung, daß er vorher schon in Frankreich gescheitert ist. Ich bin meiner Arbeit aber durch die Entscheidung der Franzosen nicht enthoben.

Wissen Sie, ob es in anderen EU-Staaten auch Verfassungsbeschwerden gibt?

Schachtschneider: Nein, ich wĂŒĂŸte nicht, aber in Österreich wird, wie ich höre, darĂŒber nachgedacht. Verlust der “existentiellen Staatlichkeit”

In welchen Bereichen ist denn die “existentielle Staatlichkeit” gefĂ€hrdet oder bereits verloren?

Schachtschneider: Wir haben die existentielle Staatlichkeit, sprich: die unverzichtbare nationale Hoheit, im Bereich der Wirtschaft fraglos verloren. Die Wirtschaftspolitik ist weitestgehend, die WĂ€hrungspolitik völlig der Union ĂŒberantwortet. Im Bereich der BeschĂ€ftigungs- und Sozialpolitik sind uns dadurch, aber auch durch Befugnisse der Union, die HĂ€nde gebunden. Wir haben insbesondere die existentielle Staatlichkeit in Sachen des Rechts, die Rechtshoheit, verloren. Das ist besonders schmerzlich. Wir stehen im Begriff, durch den Verfassungsvertrag die Hoheit in der Innenpolitik, nĂ€mlich in Sachen der Polizei und der Justiz, zu verlieren. Das geht noch viel weiter als der europĂ€ische Haftbefehl. Auch in Sachen Verteidigungspolitik haben wir kaum noch etwas zu sagen. Durch die Integration in die NATO war Deutschland nie souverĂ€n, aber jetzt geht die Hoheit auf diesem Gebiet gĂ€nzlich auf die Union ĂŒber, die freilich an die NATO gebunden bleibt. Der EuropĂ€ische Rat kann die Gemeinsame Verteidigung beschließen, nicht nur fĂŒr den Einzelfall.

Am schlimmsten sehen Sie die Lage aber auf wirtschaftlichem Gebiet?

Schachtschneider:Ich erwĂ€hne nur die drei “Grundfreiheiten”: die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit und insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit. Der schlimmste Tort, den wir uns antun konnten, ist die Kapitalverkehrsfreiheit! Der Niedergang der deutschen Wirtschaft hĂ€ngt zu einem Drittel damit zusammen.

Sie sprechen von der Deregulierung im Rahmen der Globalisierung?

Schachtschneider: Ja, ja. Wir haben uns jedwede BeschrĂ€nkungen des freien Kapitalverkehrs verbieten lassen und uns selbst verboten – nicht nur gegenĂŒber LĂ€ndern der EuropĂ€ischen Union, sondern gegenĂŒber allen LĂ€ndern der Welt.

Im Rahmen der WTO?

Schachtschneider: Nein, das ist nicht in der WTO geregelt, sondern in Art. 56 des EG-Vertrags. Das hat kein Abgeordneter gemerkt. Dieses unbeschrĂ€nkte Verbot ist seit 1994 unmittelbar anwendbar. Es ist die Kapitalverkehrsfreiheit, die uns hindert, Investitionspolitik zu machen, also jede BeschrĂ€nkung des Transfers von Kapital, von Anteilsrechten – des von uns erwirtschafteten Kapitals! Deutschland erwirtschaftet das stĂ€rkste Sparkapital, aber es wird am wenigsten in Deutschland investiert. Unser Kapital wird woanders investiert oder woanders hingegeben. Das ist unertrĂ€glich fĂŒr Deutschland! Dieses kapitalpolitische Problem ist viel wichtiger als die lohnpolitischen und sozialpolitischen Probleme. Damit haben wir uns die HĂ€nde gebunden. Die deutsche Politik wird solange nichts bewirken können, bis wir einsehen und fordern: Entweder werden die “Grundfreiheiten” geĂ€ndert und die Kapitalverkehrsfreiheit aufgegeben, oder wir scheiden aus der Union aus. Sonst hat Deutschland wirtschaftlich keine Chance. Jede andere Politik begleitet lediglich den wirtschaftlichen Niedergang zu Lasten der Bevölkerung. Die Shareholder machen auch im Niedergang Gewinne. Der Niedergang ist zur Ausbeutung bestens geeignet. Aber der deutschen Bevölkerung steht eine schwere Krise bevor, weil die Regelungen, die Rahmenbedingungen so sind.

Eigentlich mĂŒĂŸte man doch hoffen können, eine Mehrheit fĂŒr eine Änderung der VertrĂ€ge zu bekommen, weil letztendlich alle europĂ€ischen LĂ€nder darunter leiden. Man muß es nur auf den Punkt bringen.

Schachtschneider: Problemlos. Aber Sabine Christiansen hat mich zu dem Thema noch nicht eingeladen.

Eine Folge des völlig ungeregelten Kapitalverkehrs ist ja auch, daß die Regierungen durch bestimmte Akteure auf den FinanzmĂ€rkten erpreßbar werden, indem gewisse Fonds drohen, den Markt mit Regierungsanleihen zu ĂŒberschwemmen. Da war doch dieser spektakulĂ€re Fall, als die Citigroup in London binnen zwei Minuten eine riesige Menge deutscher Staatsanleihen verkaufte, und zwar genau an dem Punkt, als die Montagsdemonstrationen anfingen und von Schröder verlangten, Hartz IV zu modifizieren.

Schachtschneider: Wir haben ihnen die Macht dazu gegeben! Weder die Bevölkerung noch die Abgeordneten haben gemerkt, daß wir mit dem Art. 56 EGV die Möglichkeiten der Politik weitestgehend aufgegeben haben. Wir haben uns der Wirtschaftshoheit begeben. Aber das gilt auch fĂŒr die Dienstleistungsfreiheit, die Entsendeproblematik, das Herkunftslandprinzip. Herkunftslandprinzip heißt, daß fĂŒr lebenswichtige TĂ€tigkeiten im Lande nicht mehr wir die politische Verantwortung ĂŒbernehmen und haben, nicht mehr wir bestimmen können, wie die Lebensmittel beschaffen, die ArbeitsverhĂ€ltnisse gestaltet sind und vieles andere mehr, sondern irgendein anderes Land das regelt, auf dessen Politik wir keinen Einfluß haben. Das ist demokratisch untragbar.

Hier setzt ja auch die soziale Kritik an der EU-Verfassung, z.B. seitens der Gewerkschaften an.

Schachtschneider: Durch die Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit wird es möglich, daß Unternehmen in Deutschland Rechtsformen anderer LĂ€nder nutzen können – etwa die societĂ© anonyme, limited company usw. Das hat der EuropĂ€ische Gerichtshof durchgesetzt. Das heißt: Die deutsche Mitbestimmung ist am Ende! Mitte der siebziger Jahre wollten die Gewerkschaften die Mitbestimmung notfalls mit Generalstreik durchsetzen. Jetzt ist die Mitbestimmung erledigt! Das ist nur eine Sache, die aus der Rechtsprechung zum Herkunftslandprinzip folgt. Wenn jetzt irgendein “private equity”-Unternehmen in der französischen Rechtsform nach Deutschland kommt und Siemens oder DaimlerChrysler ĂŒbernimmt, dann haben diese Unternehmen am nĂ€chsten Tag keine Mitbestimmung mehr. Diese Wirkung der Niederlassungsfreiheit war nicht voraussehbar, verantwortbar im Sinne einer begrenzten ErmĂ€chtigung.

Ihre Klage bietet dem Bundesverfassungsgericht also nun gewissermaßen eine letzte Gelegenheit, auf die Bremse zu treten – auch gegenĂŒber dem EuropĂ€ischen Gerichtshof?

Schachtschneider: Das Schlimmste bei alledem ist ja der EuropĂ€ische Gerichtshof: Dessen letzter PrĂ€sident hat selbst gesagt: “Wir sind der Motor der Integration.” Der Gerichtshof ist mĂ€chtiger als alle anderen europĂ€ischen Institutionen. Mittels der Grundfreiheiten kann er die gesamte Rechtsordnung umwĂ€lzen und hat das in weitem Umfang schon getan. Ich greife ausfĂŒhrlich – ĂŒber sechzig Seiten – die Praxis des EuropĂ€ischen Gerichtshofs zu den Grundfreiheiten an und sage: Die Grundfreiheiten sind keine begrenzte ErmĂ€chtigung. Auch der EuropĂ€ische Gerichtshof unterliegt diesem Prinzip, das das Bundesverfassungsgericht damals im Maastrichturteil vorsichtig auch gegenĂŒber dem Gerichtshof angemahnt hat. Der Gerichtshof darf die Grundfreiheiten nicht so weit interpretieren, daß seine Urteile eigentlich VertragsĂ€nderungen sind. Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat in Tausenden von Entscheidungen noch nicht einmal zu erkennen vermocht, daß ein Rechtsakt der Union grundrechtewidrig ist. Die Richter des EuropĂ€ischen Gerichtshofs finden immer alles in Ordnung, was die Kommission und der Rat machen. Außerdem sind die Richter fĂŒr ihre Integrationsaufgabe von den Regierungen handverlesen. Sie beziehen ein Grundgehalt von 17 000 Euro, das ist mindestens das Dreifache dessen, was ein deutscher Ordinarius verdient. Hinzu kommen noch manche Spesen. Solche GehĂ€lter haben bekanntlich eine Bestechungsfunktion. Diese Posten hat man gerne und man hat sie gerne nochmal. Die Richter können wiedergewĂ€hlt werden, jeweils fĂŒr sechs Jahre! Das ist keine richterliche UnabhĂ€ngigkeit! In 50 Jahren haben sie nicht einen Rechtsakt aufgehoben, weil sie ihn fĂŒr verfassungs- oder grundrechtswidrig erklĂ€rten. Vom EuropĂ€ischen Gerichtshof ist kein Grundrechtsschutz zu erwarten.

Wiederkehr der Todesstrafe?

Stichwort Grundrechte: Sie erwĂ€hnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verlĂ€ĂŸlich gesichert ist und unter bestimmten UmstĂ€nden die Todesstrafe wieder möglich wĂŒrde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. – In Ordnung. Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nĂ€mlich, daß die ErklĂ€rungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der EuropĂ€ischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ĂŒbernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den ErklĂ€rungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wĂ€re nie zu einer MenschenrechtserklĂ€rung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hĂ€tte.

Doch nun wurde diese ErklĂ€rung von 1950 – nach langer Diskussion, nicht aus Versehen – ganz bewußt ĂŒbernommen, als maßgebliche ErklĂ€rung zur Grundrechtecharta. Und diese ErklĂ€rungen muß man lesen und verstehen können!

Darin steht zunĂ€chst auch einmal, daß niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die ErlĂ€uterungen, u.a. “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen” – in Ordnung, Notwehr – , “jemanden rechtmĂ€ĂŸig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmĂ€ĂŸig entzogen ist, an der Flucht zu hindern” – das geht schon sehr weit, doch dann kommt es – “einen Aufruhr oder Aufstand rechtmĂ€ĂŸig niederzuschlagen”. Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.

Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der ErklĂ€rung: “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe fĂŒr Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den FĂ€llen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden.” Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die EuropĂ€ische Union DurchfĂŒhrungsbestimmungen fĂŒr “Missionen”, d.h. Krieg, fĂŒr KrisenreaktionseinsĂ€tze macht, wenn sie z.B. Regelungen fĂŒr einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstĂ¶ĂŸt. Denn dies wĂ€re an genau dieser ErklĂ€rung zu messen.

Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europĂ€ische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen – Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft – sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mit öffentlichem Recht beschĂ€ftigt und mit dem Europarecht herumschlĂ€gt, wenn er nichts merkt. Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen – das ist doch eine Körperverletzung!

Eigenartige Grundrechte

Was sagen Sie außerdem noch zur Grundrechtecharta?

Schachtschneider: Sehen Sie sich die Medienfreiheit an: “Die Medien und ihre PluralitĂ€t werden geachtet.” Was heißt denn: achten? Die Grundrechtecharta kennt etwa zwanzig Verben fĂŒr die IntensitĂ€t des Grundrechteschutzes: sicherstellen, gewĂ€hrleisten, ein Recht haben, usw. “Ein Recht haben” ist gut, aber “werden geachtet” ist die schwĂ€chste Schutzzusage. Die Lehrfreiheit, mein Grundrecht, steht ĂŒberhaupt nicht mehr im Text – und zwar nicht aus Versehen. Denn ihr Fehlen wurde öffentlich gerĂŒgt und diskutiert. Ein Bundestagsabgeordneter, der im Grundrechtekonvent saß, sagt: Wir konnten die Freiheit der Lehre nicht durchsetzen. So heißt es jetzt: “Die Freiheit der Forschung und die akademische Freiheit werden geachtet.” Was akademische Freiheit ist, weiß keiner so genau. Bei der Lehrfreiheit wußte man, was das ist.

Lehrfreiheit heißt, daß man niemandem vorschreiben kann, was er lehrt?

Schachtschneider: Oder ihn wegen seiner Lehre zur Rechenschaft ziehen kann. Die Freiheit des Katheders ist vom Bundesverfassungsgericht immer hochgehalten worden. Jetzt wird sie durch die Politik torpediert. Noch gibt es sie, aber sie ist in grĂ¶ĂŸter Gefahr.

Die LehrstĂŒhle werden auch immer mehr von privaten Geldgebern abhĂ€ngig gemacht.

Schachtschneider: Exakt. – Ein weiteres Beispiel: Das Eigentumsrecht ist im EU-Verfassungsvertrag von der sozialen Frage gelöst. Im Grundgesetz haben wir das schöne Grundrecht (Art. 14 GG): “Das Eigentum und das Erbrecht werden gewĂ€hrleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist derzeit ein großes Thema. Eigentum heißt PrivatnĂŒtzigkeit und Sozialpflichtigkeit. In der EU-Verfassung steht das nicht mehr. Der Vertrag schafft eine neoliberale Verfassung. Sie öffnet sich fĂŒr den Neokapitalismus. Das Sozialprinzip ist weit zurĂŒckgedrĂ€ngt. Anderes kommt hinzu, z.B. die Rechte der â€œĂ€lteren Menschen”. Was ist ein â€œĂ€lterer Mensch”? Einer ist immer Ă€lter als der andere. “Älterer Mensch” ist rechtlich ein abwegiger Begriff. Aber diese â€œĂ€lteren Menschen” haben nun ein Sondergrundrecht, und das schließt mehr aus als ein! Ältere Menschen haben das Recht auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Das zu sagen, ist eine UnverschĂ€mtheit! Das politische Leben ist nĂ€mlich nicht genannt, nicht aus Versehen! Was soll das heißen? Daß Ă€ltere Menschen – im Zweifel stempelt man sie als dement – kein Wahlrecht mehr brauchen?

Es sollte doch selbstverstĂ€ndlich sein: Wie alt ein Mensch auch sein mag, er hat immer dieselben Rechte. Es kann doch nicht aufs Alter ankommen. Eine Sonderregelung fĂŒr Ă€ltere Menschen – eine glatte Diskriminierung. NatĂŒrlich gibt es auch gesonderte Regelungen fĂŒr Jugendliche, Frauen und MĂ€nner.

Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit Von der Tarifautonomie bleibt nicht viel ĂŒbrig. Die in Deutschland heilige Tarifautonomie, wonach die Löhne und GehĂ€lter von den Tarifpartnern festgelegt werden, ist zwar in Art.II-88 VV noch angedeutet, aber die Vorbehalte erlauben es, wenn auch der Streik gewĂ€hrleistet ist, die Tarifautonomie weitgehend einzuschrĂ€nken. Nach Art. 9 (3) GG sind Mindestlohnregelungen im Prinzip nicht zulĂ€ssig. Daß Mindestlöhne jetzt ĂŒberhaupt diskutiert werden, liegt am Europarecht. Den Weg hat die Entsenderichtlinie geebnet und die wird nicht an Art. 9 (3) GG gemessen, sondern an europarechtlichen Grundrechten, die nichts wert sind.

Der Grundrechtestatus der BundesbĂŒrger wird ganz erheblich verschlechtert. Diese vielgerĂŒhmte Grundrechtecharta bedeutet einen schweren Verlust an Rechtlichkeit und rechtlicher Kultur. Sie ist genau das Gegenteil eines Fortschritts. Schon allein das zwingt, gegen den Vertrag zu Felde zu ziehen.

Wie stehen Sie zum europÀischen Haftbefehl und diesem Fall eines GeschÀftsmannes, der nach Spanien ausgeliefert werden soll?

Schachtschneider: Untragbar. Der europĂ€ische Haftbefehl wird in Karlsruhe fallen. Der Prozeß lĂ€uft, die mĂŒndliche Verhandlung hat stattgefunden. Das Gericht hat deutliche Kritik geĂ€ußert. Ein Urteil gegen den europĂ€ischen Haftbefehl wird schon ein Vorzeichen fĂŒr unseren Prozeß sein. Wir haben den europĂ€ischen Haftbefehl auch ausfĂŒhrlich in unserer Klage behandelt. Er ist untragbar, weil er nun wirklich Grundprinzipien des Rechtsstaates verletzt, nĂ€mlich den Schutz des BĂŒrgers durch den eigenen Staat. Ein wesentliches Grundrecht wurde aus dem Grundgesetz gestrichen, nĂ€mlich: Kein Deutscher darf ans Ausland ausgeliefert werden. Jetzt ermöglicht der europĂ€ische Haftbefehl, daß jemand verhaftet und ausgeliefert wird, selbst wenn die Tat, die er begangen hat, in Deutschland nicht strafbar ist. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Bisher galt der Grundsatz der Gegenseitigkeit: Es wurde nur ausgeliefert, wenn die Tat sowohl in Deutschland strafbar war als auch im Ausland. Im ĂŒbrigen mußten die Strafen im Ausland angemessen sein, z.B. keine Todesstrafe. In dem erwĂ€hnten Fall geht es darum, daß jemand ausgeliefert werden soll, obwohl er sich legal verhalten hat. Er ist Deutscher. Er hat zwar noch eine weitere Staatsangehörigkeit, aber er hat aufgrund seiner EinbĂŒrgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Er soll wegen einer Tat an Spanien ausgeliefert werden, die in Deutschland nicht strafbar ist.

Auf dem Spiel steht hier die Rechtssicherheit, verstehe ich das richtig?

Schachtschneider: Ja, die Rechtsstaatlichkeit, das LegalitĂ€tsprinzip, das Gesetzlichkeitsprinzip – daß alle Handlungen erlaubt sind, wenn sie nicht durch den Staat, in dem man lebt, verboten sind. Ich erwarte, daß das Bundesverfassungsgericht das nicht mitmacht. Mit der EinfĂŒhrung einer EuropĂ€ischen Staatsanwaltschaft verlieren wir auch die Hoheit in Strafsachen, nicht völlig, aber weitgehend. Und das steht alles in dem Kapitel: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das klingt wunderbar, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Es bleibt nicht viel von Freiheit und Sicherheit. Was fĂŒr eine Sicherheit ist gemeint. Friedhofssicherheit? Oder GefĂ€ngnissicherheit? Und des Rechts? Das Recht ist der grĂ¶ĂŸte Verlierer der europĂ€ischen Integration.

Wie geht es weiter mit Europa?

Nehmen wir an, Frankreich sagt Nein zur EU-Verfassung, und das Bundesverfassungsgericht auch. Wie soll es dann weitergehen mit Europa? Man muß ein anderes Konzept an die Stelle dieser Monsterverfassung stellen.

Schachtschneider: Niemand bezweckt, die EuropĂ€ische Union zu beenden, auch ich nicht. Wenn dieser Vertrag nicht zustande kommt, ist die EU im ĂŒbrigen keineswegs handlungsunfĂ€hig. Dann sind die VertrĂ€ge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, der 2003 in Kraft getreten ist, maßgeblich. Diese grĂŒnden auf die Römischen VertrĂ€ge, die Einheitliche EuropĂ€ische Akte und andere. Das bleibt



 bis es geÀndert wird.

Schachtschneider: Man kann man es völkervertraglich Àndern, durch einen neuen Vertrag.

Wie kann Europa sich besser organisieren als etwa durch den Maastrichter Vertrag? Das Monströse an diesem Vertrag ist, von unserer Warte, vor allem die abgehobene Position der EuropĂ€ischen Zentralbank (EZB). Deswegen mag die EZB den EU-Verfassungsvertrag offenbar nicht, weil sie darin nicht mehr ganz so allmĂ€chtig ist. Aber diese nichts und niemandem verantwortliche UnabhĂ€ngigkeit der EZB ist ein Unding, das die Finanzoligarchie – ich meine die Leute, die all diese Deregulierungsmaßnahmen gegen die Regierungen durchgesetzt haben – sich mit diesem Maastrichter Vertrag verschafft hat. Es war doch eine Art Staatsstreich, damals 1992!

Schachtschneider: Das war meine Charakterisierung des Maastrichter Vertrages. Der Spiegel hat den Ausdruck “Staatsstreich” dann in der Berichterstattung ĂŒber die Maastrichtklage ĂŒbernommen.

Interessanterweise ist ja zwischen der Regierung Schröder und der EZB bzw. der Bundesbank als Teil des Zentralbanksystems, Streit ausgebrochen. Schröder möchte, daß Professor Bofinger Nachfolger von Otmar Issing im EZB-Rat wird. BundesbankprĂ€sident Axel Weber und sein Stellvertreter JĂŒrgen Stark wurden nach Berlin einbestellt, nachdem sie lauthals Kritik an der Lockerung des StabilitĂ€tspaktes geĂŒbt hatten. Von Regierungsseite ist eine gewisse OffensivitĂ€t festzustellen.

Schachtschneider: Die Bestimmung IV-445 VV erlaubt natĂŒrlich auch, die Regelung der WĂ€hrungsunion völlig zu verĂ€ndern. Aus meiner Sicht sind die Tage der UnabhĂ€ngigkeit der EuropĂ€ischen Zentralbank gezĂ€hlt. Laut EU-Verfassung bleibt sie noch unabhĂ€ngig, aber die Staats- und Regierungschefs können das Ă€ndern. Dieser fragwĂŒrdige Artikel wurde nicht von Giscard d’Estaing in die Verfassung geschrieben, sondern ist nachtrĂ€glich hineingekommen. Er steht erst in der Fassung vom 29. Oktober 2004. Wer das getan hat, weiß ich nicht. Die Regelung richtet sich auch gegen die UnabhĂ€ngigkeit der Zentralbanken. Die Franzosen mögen sie nicht, aber ich mag sie auch nicht.

Wir mögen sie auch nicht.

Schachtschneider: Anders als mein Mitstreiter und Freund Joachim Starbatty, der die unabhĂ€ngige EZB verteidigt, finde ich: Diese Zentralbank ist in keiner Weise demokratisch legitimiert. Was Karlsruhe damals hat durchgehen lassen, war schon mehr als fragwĂŒrdig. Die Zentralbankpolitik, die allein der GeldwertstabilitĂ€t verpflichtet ist, ist fĂŒr die BeschĂ€ftigungslage untragbar. Mir wĂ€re es am liebsten, wenn die EuropĂ€ische Zentralbank sofort verschwĂ€nde. Wir haben schließlich auch gegen den Euro geklagt. Die Reduzierung der Geldpolitik auf die PreisstabilitĂ€t ist fĂŒr den weltweiten Kapitalmarkt eine Vorbedingung der Kapitalverkehrsfreiheit. Aber jeder, der noch einen Rest an Sachlichkeit in sich hat, weiß, daß dies zu Lasten der BeschĂ€ftigung geht. Den untrennbaren Zusammenhang von Geldpolitik und BeschĂ€ftigungspolitik lasse ich mir nicht ausreden, wenn auch die neoliberale Schule das nicht wahrhaben will!

Es gibt ja verschiedene Kriterien fĂŒr die “StabilitĂ€t” einer Volkswirtschaft. NatĂŒrlich muß Inflation verhindert werden, aber Arbeitslosigkeit muß auch verhindert werden!

Schachtschneider: Meinen StabilitĂ€tsbegriff haben wir 1998 in der Euroklage dargelegt: Es gibt rechtlich ĂŒberhaupt nur eine wirtschaftliche StabilitĂ€t, nĂ€mlich gemĂ€ĂŸ dem magischen Viereck, mit Gleichrang von PreisstabilitĂ€t und hoher BeschĂ€ftigung, aber auch außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und Wachstum, alles auf der Grundlage einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Das ist meines Erachtens auch der StabilitĂ€tsbegriff des Bundesverfassungsgerichts



 und des StabilitÀtsgesetzes von 1967.

Schachtschneider: Exakt! Und das verteidige ich genau wie Wilhelm Hankel und Wilhelm Nölling, da sind wir ein Herz und eine Seele.

Im Konflikt zwischen EZB auf der einen und den europĂ€ischen Regierungschefs auf der anderen Seite wĂŒrde ich ganz klar fĂŒr letztere Partei ergreifen, weil sie auf jeden Fall legitimer sind


Schachtschneider: 
demokratischer



als die nicht legitimierte EZB.

Schachtschneider: Aus demokratischen GrĂŒnden ist das ganz klar. Ein europĂ€ischer Großstaat kann nicht demokratisch sein

Ich möchte auf den Fouchet-Plan von 1961 zu sprechen kommen, benannt nach de Gaulles Außenminister Christian Fouchet. Es war de Gaulles Plan einer EuropĂ€ischen Union mit verschiedenen europĂ€ischen Organen, die aber den nationalen Regierungen und Parlamenten unterstellt blieben. Die SouverĂ€nitĂ€t oder existentielle Staatlichkeit, wie Sie sagen, war davon nicht beeintrĂ€chtigt. Es war das Gegenkonzept zu einem supranationalen Europa. WĂ€re eine solche EuropĂ€ische Union, ein solcher Staatenbund, nicht eine verfassungskonforme Lösung fĂŒr das heutige Europa?

Schachtschneider: Ich sehe das genau so. Meine Vorstellung ist die “Republik der Republiken”, der “Föderalism freier Staaten”, hĂ€tte Kant gesagt. Die Hoheit der Republiken, der Mitgliedstaaten, muß erhalten bleiben. Sie mĂŒssen, dem eigenen Volk verantwortlich, eine bestmögliche Politik machen können. Man kann sich auch ein wenig recken und strecken, um eine gemeinsame Politik zu machen, wenn sie denn praktisch geboten ist. Ich bin auch ganz gaullistisch eingestellt. Aber solche Festlegungen im Vertrag, die viel weiter gehen als die Festlegungen des Grundgesetzes – das geht nicht. Dieser europĂ€ische Großstaat wird niemals demokratisch sein, kann es gar nicht, schon wegen seiner GrĂ¶ĂŸe. Insofern wird er auch niemals ein Rechtsstaat sein. Denn es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie.

Der europĂ€ische Großstaat ist sogar eine Kriegsgefahr. Er will ja Kriege fĂŒhren; die MilitĂ€rverfassung enthĂ€lt die Verpflichtung zur AufrĂŒstung. Er verpflichtet sich, fĂŒr den Frieden der Welt zu sorgen, neben den Vereinigten Staaten. Europa will eine Großmacht sein, erklĂ€rtermaßen – und das heißt, Kriege zu fĂŒhren, wie die Vereinigten Staaten sie fĂŒhren. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Ich bin nicht dafĂŒr. Das sind einfach völkerrechtswidrige Kriege. Der Irakkrieg war ein Angriffskrieg, das sagen fast alle Völkerrechtler in Deutschland. Ich habe mich dazu auch öffentlich geĂ€ußert.

Geboten ist einzig und allein die Verteidigung. Man kann auch ein BĂŒndnis eingehen, aber es darf nicht allzu mĂ€chtig werden. Große Staaten gefĂ€hrden immer andere kleinere, schwĂ€chere, und ein solcher Großstaat ist eine GefĂ€hrdung anderer Staaten in dieser Welt. Ich bin AnhĂ€nger der kleinen Einheit. Die Schweiz kann sich auch verteidigen, obwohl sie klein ist. Sie ist lange nicht angegriffen worden, und sie wird auch nicht angegriffen werden.

Der Irakkrieg war natĂŒrlich ein gewaltiges Motiv fĂŒr den europĂ€ischen Integrationsprozeß. Herr LaRouche hat sehr nachdrĂŒcklich vor unĂŒberlegten Schritten in dieser Richtung gewarnt. Wir haben China. Rußland ist immer noch da, und es ist gut, daß es da ist. Wir haben Europa, wir haben Amerika und noch einige andere Regionen der Welt, von denen viele immer Ă€rmer werden. Das Dringendste ist daher eine Entwicklungsstrategie, damit man aus dem erdrĂŒckenden Zustand der Verelendung – der “failed states”, wie es heißt – herauskommt. Herr LaRouche nennt diesen Ansatz einen neuen WestfĂ€lischen Frieden, Frieden durch gemeinsame Entwicklung. Das Konzept muß sein, daß man seine eigenen Interessen sozusagen im Lichte des Weltgemeinwohls wahrnimmt. Regionale EntwicklungsbĂŒndnisse sind in Ordnung, aber sie mĂŒssen das Gesamtwohl im Auge haben und sich nicht gegen andere Weltregionen richten.

Schachtschneider: Ein europĂ€ischer Großstaat wird alle freiheitlichen Institutionen schleifen: den Föderalismus, den Kommunalismus und viele anderen Institutionen wie z.B. freie Berufe, UniversitĂ€ten, usw. Die Welt wird nicht so sein, wie sie der Neoliberalismus, der Neokapitalismus beschreibt. Es wird eine ganz andere Welt sein. Die Menschen werden unterdrĂŒckt werden. Aber auch der globalisierte Kapitalismus der Ausbeutung wird ein Ende haben. Die Menschen werden dagegen stimmen, auch bei europĂ€ischen Wahlen. Dann sind alle freiheitlichen Organisationen verloren, weil die europĂ€ische Politik, zumal der Marktfundamentalismus mit dem Wettbewerbswahn, ihnen ein Ende bereitet haben wird. Deswegen hat man es auch so furchtbar eilig, denn man weiß genau, daß diese Form des Kapitalismus keine dauerhafte Angelegenheit ist. Der Mittelweg, was Erhard die “Soziale Marktwirtschaft” nannte, oder was ich “die marktliche Sozialwirtschaft” nenne, scheint mir das Richtige zu sein. Mit vielen Republiken, vielen Institutionen, in denen die Menschen sich beruflich und auch sonst entfalten können. Ein solcher Pluralismus ist auch ein StĂŒck Freiheit. Das wird nun alles eingeebnet. Die Unterschiede werden nivelliert. Die Hauptverkehrssprache in Europa wird beispielsweise nicht die deutsche sein, was ich fĂŒr einen Kulturverlust halten wĂŒrde.

Ich bin allemal gegen den Großstaat. Die Lösung de Gaulles, L’Europe des Patries, l’Europe des etats, erscheint mir richtig, auch im Sinne der Freiheit. Der Großstaat wird niemals freiheitlich sein.

Verbund der Nationalbanken statt EZB

Jacques Cheminade, unser Mann in Frankreich, hat im Rahmen der Referendumsdebatte um die EU-Verfassung ein Flugblatt verbreitet, in dem er erstens die EU-Verfassung Punkt fĂŒr Punkt zerpflĂŒckt und dann zweitens konstruktive VorschlĂ€ge macht. Neben einer Investitionsoffensive in eurasische Infrastrukturprojekte ist dabei ein ganz wichtiger Punkt, die EuropĂ€ische Zentralbank durch einen Verbund von Nationalbanken zu ersetzen. Wie beurteilen Sie als Professor fĂŒr Öffentliches Recht die Nationalbankfrage, auch in bezug auf die Bundesbank?

Schachtschneider: Verbund hieße: EigenstĂ€ndigkeit der Nationalbanken? Daß die nationalen Banken die Verantwortung haben fĂŒr die WĂ€hrung?

Dabei orientiert sich der Begriff “Nationalbank” an dem ursprĂŒnglichen Konzept der amerikanischen Nationalbank unter Alexander Hamilton, daß das Geld von vornherein unter dem Gesichtspunkt von Aufbau und Entwicklung in Umlauf gebracht wird, wie wir es hier von der Kreditanstalt fĂŒr Wiederaufbau kennen. Die Nationalbank wĂ€re sozusagen ein Motor der nationalen wirtschaftlichen Entwicklung.

Schachtschneider: So sollte es sein. Ein Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenstĂ€ndigen Kredit- und Finanzsystem reĂŒssieren. Das haben wir aus der Hand gegeben. Die Entwicklung der entwicklungsbedĂŒrftigen LĂ€nder – Afrika usw. – funktioniert deswegen nicht, weil sie kein eigenstĂ€ndiges Finanzsystem haben. Die Kreditierung von außen hat diese LĂ€nder in noch grĂ¶ĂŸeres UnglĂŒck gestĂŒrzt. Die eigene Geldhoheit, die eigene Kredit- und WĂ€hrungshoheit erscheint mir unverzichtbar fĂŒr einen Staat. Schon im Maastricht-Prozeß habe ich vorgetragen, daß es zur existentiellen Staatlichkeit gehört. Deswegen haben wir auch den Europrozeß gefĂŒhrt. Eine solche Nationalbank wĂ€re demokratisch eingebunden. Die Bundesbank unterscheidet sich wesentlich von der jetzigen EuropĂ€ischen Zentralbank, denn die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhĂ€ngig. Der Gesetzgeber konnte ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben. Die EZB dagegen ist völlig unabhĂ€ngig. FĂŒr sie gilt nur der Vertrag. Der Geldpolitik mangelt die Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen. Infolgedessen wird die FlexibilitĂ€t in der Lohnpolitik gesucht. Es bleibt auch angesichts der Fehlkonstruktion der WĂ€hrungsunion nichts anderes ĂŒbrig.

Ein Verbund hieße Abstimmen der Politik. Das wĂ€re in Ordnung, solange die eigene Hoheit gewahrt bleibt. Ich bin sehr fĂŒr Verbund, fĂŒr den Staatenverbund bei eigener Verantwortung fĂŒr die Politik. Deshalb darf es keine durchgreifenden Organe geben auf der sogenannten supranationalen Ebene, die die Politik bestimmen! Sie muß immer auf der nationalen Hoheit beruhen und sollte sich einer praktischen Vernunft des Miteinanders befleißigen. Das wĂ€re ein StĂŒck politischer Kultur!

Was das internationale WĂ€hrungs- und Kreditsystem betrifft, ist ja ohnehin eine Reorganisation fĂ€llig. Was ansteht, ist ein Neues Bretton Woods, wofĂŒr wir uns einsetzen. Das bestehende System ist an sein Ende gekommen, es geht so einfach nicht weiter.

Schachtschneider: Es muß ein Neues Bretton Woods geben, ja. Ich habe keinen Zweifel daran, daß ein WĂ€hrungsschnitt kommt. Ich rechne ohnehin damit, daß die Amerikaner eine neue WĂ€hrungspolitik machen werden, sich eine neue WĂ€hrung geben oder den Dollar neu bewerten werden, um sich auf diese Weise der riesigen Defizite und Dollarschulden zu entledigen.

Unsere Idee eines Neuen Bretton Woods ist eine grundsÀtzlich andere


Schachtschneider: Das kann ich mir denken. Die Sache des Volkes

Abschließend möchte ich auf Ihr Buch ĂŒber die Republik “Res publica res populi” zu sprechen kommen. Was ist das Wichtigste an der Republik?

Schachtschneider: Die Freiheit! Aber Freiheit verstehe ich als politische Freiheit, das ist kantianisch konzipiert, durch und durch. Die Freiheit ist die Wirklichkeit des Rechts, und die bedarf des Staates. Freiheit heißt mit den anderen im Recht leben, d.h., man muß auch zum Recht finden, das Recht erkennen und als allgemeines Gesetz verbindlich machen. Das ist Rousseau! Das allgemeine Gesetz, das niemanden verletzt, weil jeder Autor dieses Gesetzes ist, weil jeder das Gesetz gibt. Das allgemeine Gesetz ist immer das Gesetz aller. Das ist eine radikaldemokratische Lehre der Gesetzgebung durch wirklich alle, eine andere Art von ReprĂ€sentation, die in keiner Weise vertrĂ€glich ist mit dem Parteienstaat, sondern die Gewissensverpflichtung des einzelnen Abgeordneten ernst nimmt. Der Abgeordnete muß dann diese innere Freiheit, die Verpflichtung des Sittengesetzes, reprĂ€sentieren. Er muß in “stellvertretender Sittlichkeit” – das ist meine Formulierung – das Gesetz geben.

Sittlichkeit hat ein Gesetz, den kategorischen Imperativ: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz sei. Also: Achte den andern als Menschen und lebe mit ihm im Recht, das aber gemeinsam gefunden wird. Diese Art von Sittlichkeit können Sie auch ĂŒbersetzen – sehr christlich – als: Liebe deinen NĂ€chsten wie dich selbst. Der kategorische Imperativ ist nichts anderes als das christliche Liebesprinzip, und das heißt eben, den anderen als Menschen achten und ihn nicht unterdrĂŒcken.

Das heißt Republik fĂŒr mich, und kann nur in den vielen kleinen Einheiten, wie schon angesprochen, verwirklicht werden.

Herr Professor, wir danken Ihnen fĂŒr dieses GesprĂ€ch.

Schachtschneider: Gern geschehen! Wo ist die Stunde, die mir das ZDF oder die ARD geben?

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Liebe LeserInnen,

ich denke nun wird noch um einiges deutlicher, worum es in diesem EU-Reformvertrag von Lissabon geht ! mein besonderer Dank fĂŒr die Bereitstellung des Interviews gilt BĂŒSo und dem O-State-Forum. Die Artikelserie zu diesem Thema wird selbstverstĂ€ndlich fortgesetzt…

Aktionslink: www.myspace.com/Stop_the_lisboa_treaty-CK-