Harms,Zypries und (noch) kein Ende
Karlsruhe, Berlin: Hat denn hier niemand mehr „Asterix und die Normannen“ gelesen? („Los – mach uns Angst.“)
Ich steh da also, bin total mĂŒde, vom ganzen Hin und Her auf dem alten Kahn ist mir ĂŒbel, ich schwitze unterÂŽm Helm und dann steht da an der KĂŒste so eine mickrige alte Tante und will mir was erzĂ€hlen.
Also so wird das nix.
GeneralbundesanwĂ€ltin Harms am Bundesgerichtshof hat schon soviel Blödsinn erzĂ€hlt, dass es fĂŒr 3-4 RĂŒcktritte reicht. Jetzt hat das Gericht irgendwo auch sowas wie eine Verteidigung des Staates aufgetrieben und seine StaatsanwĂ€ltin mit einer nie gekannten Blamage nach Hause geschickt, oder sagen wir besser, erstmal wieder auf die Bank (noch ist es nicht die Anklagebank, sondern der Platz der AnklĂ€gerin). Dabei hatte sie es sich schon auf dem Richtertisch bequem gemacht, ihre Terror-Devotionalien und Polizeistaatsstricknadeln ausgebreitet und blickte beim HĂ€keln ab und zu verĂ€chtlicht auf die Weichziele ihrer derohöchstselbsteigentĂŒmlichen Karnickel der Republik hinab.
Die gesamten Terror-Razzien (1) gegen Linke, Dissidenten, Intellektuelle und Sozialisten im Vorfeld des G8-Gipfels der AtommĂ€chte plus Anhang waren illegal, da hier einfach keine terroristische Vereinigung zu finden war, befand nun das oberste Gericht des Bundesstaates, der Bundesgerichtshof (2). (Das ist ĂŒbrigens nicht das oberste Gericht der Republik – das ist das Bundesverfassungsgericht.)
Wohlgemerkt hatte man nicht im Gipfel oder bei deren Teilnehmern gesucht, sondern bei den BĂŒrgern der Bundesrepublik, die etwas gegen Massenmord (im Volksmund auch „Krieg“ genannt), millionenfachen Hungertod und Elend, barbarische Gemeinheit und Ausbeutung, Monopolismus und Klassengesellschaft (Fachbegriff: „Kapitalismus“) und einen faschistischen Polizeistaat haben.
Dessen Lieblingsbegriff ist der beste Beweis dafĂŒr, dass man es in der deutschen Exekutive (und leider auch derem Anhang in Legislative und Justiz) nur noch mit Irren zu tun hat: das „Grundrecht auf Sicherheit“.
Leider kann nicht jeder ein Normanne sein (hĂ€hĂ€) daher noch einmal fĂŒr alle elenden Nicht-Verfassungsleser und Bekloppten:
ES GIBT KEIN GRUNDRECHT AUF SICHERHEIT
Nirgends. Nirgendwo. Niemals.
Haben Sie das jetzt verstanden? Nein?
Gut. Ich erklÀr es Ihnen gern nochmal, aber bitte nehmen Sie jetzt mal die Bratpfanne vom SchÀdel:
ES GIBT KEIN GRUNDRECHT AUF SICHERHEIT
Und jetzt – da ich Sie immer noch brĂ€sig auf diesen Bildschirm starren sehe (Moment, ich leg mal den Helm ab, Gott ist das eine Hitze hier) – werde ich Ihnen auch mal erklĂ€ren, warum es das nicht gibt.
Wenn es das gĂ€be, könnten Sie in aller Ruhe ihre Super-Nobelkarre auf dem Kuhdamm parken, den SchlĂŒssel stecken lassen, 10 Minuten warten und dann ins nĂ€chste Polzeirevier rennen und dort den Staat verklagen, weil er nicht fĂŒr ihre Sicherheit (also auch fĂŒr die Sicherheit Ihres Eigentums) gesorgt hat.
Anschliessend kassieren Sie dann noch die Versicherung, solange es noch Versicherungen bei dieser Rechtslage gibt, und werden so noch schneller reich, als wenn Sie nebenberuflich im Bundestag sitzen wĂŒrden.
Verstehen Sie?! Sie begreifen das vielleicht nicht, weil es Ihnen niemand gesagt hat und sie durch 50 Jahre Bimbes zu doof zum selber-Denken sind, aber Grundrechte sind nun mal einklagbar. Das heisst, der Staat wĂŒrde fĂŒr jeden Mist, den er nicht verbockt hat (und das wĂ€re noch mehr, als er schon alleine hinbekommt) zur Verantwortung gezogen. Das Ende wĂ€ren ganze StĂ€dte, die dicht gemacht werden mĂŒssten, weil dann alle sicher sind.
SUPER-PENNER DEUTSCHLANDS
Klaus-Uwe Benneter, 2004 bis 2005 GeneralsekretĂ€r der SPD seitdem Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, beim Beschluss der „Anti-Terror-Datei“ sowie erweiterter Befugnisse der Geheimdienste im TerrorismusbekĂ€mpfungsergĂ€nzungsgesetz (TBEG) am 1.Dezember 2006 im Bundestag:
„Das Verfassungsrecht auf Sicherheit ist das Ehrenwerteste im Grundgesetz.“
Daraufhin die RestbestÀnde der parlamentarischen Opposition: da steht nix von im Grundgesetz.
Darauf Benneter:
„Das Recht auf Sicherheit steht im ganzen Grundgesetz“. (3)
Als die FDP-Abgeordnete Piltz, sich darĂŒber beschwert, daĂ der Gesetzestext erst in der Nacht vor der Parlamentsdebatte den Gesetzgebern per Fax zugesandt worden war, sagt er ihr:
„Wir wollten Ihnen eben nicht die Gelegenheit geben, sich vorher noch den Mund daran zu verbrennen.“
Das Allerwitzigste ist immer beim Klaus-Uwe: sein diebisch-dĂŒmmlicher Gesichtsausdruck bei solchen SprĂŒchen, als wenn man in der 5.Klasse mit dem Tintenfass geschmissen, anschliessend die Schultern eingezogen und den Nachbarn angerempelt hat und wieder in Deckung „Hohoho“ macht. „Hach, was war ich wieder gemein“ steht im da im Gesicht, und man sieht auch so manches Lachen bei den BiedermĂ€nnern im Publikum. Man reicht im Reichstag noch das Streichholz auf die BĂŒhne und ermĂ€chigt sich des Lachens. Hohoho.
Wir haben zu Zypries (die Frau ist Justizministerin. Das muss man sich mal vorstellen) und Harms (…) schon genug geschrieben. Lesen Sie gefĂ€lligst selber. Nachfolgende SprĂŒche sind vom Bundestagsabgeordneten (und ex-Richter am Bundesgerichtshof) Wolfgang Neskovic. Der wird nie was bei den „Linken“. Aber immerhin darf er noch ans Mikro.
(Neskovic also, und ich verabschiede mich also und suche mir jemanden, der mir Angst machen kann. Fliegen ist schön, wenn man es sich leisten kann.)
Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof a.D.:
DIE GESICHERTE VERARMUNG
Haushaltsrede, Einzelplan 07 – Justiz, fĂŒr Die Linke, 29. November 2007
(Anrede)
„FĂŒr DIE LINKE brachte ich wĂ€hrend der letzten Haushaltsdebatte am 11. September 2007 die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Widerstand von Bundesjustizministerin Zypries gegen die vordemokratischen SicherheitsvorschlĂ€ge des Bundesinnenministers sich als dauerhaft erweisen möge. Wir verbanden damit die Erwartung, dass es bei diesem Widerstand nicht nur um parteipolitisches KalkĂŒl ginge.
HERR STĂNKER
Einige Vertreter der Koalition riefen mir zu, ich solle doch besser ĂŒber die Töpfe und Töpfchen im Einzelplan 07 reden und die lĂ€stigen Grundsatzfragen zu Recht und Freiheit beiseite lassen. Herr StĂŒnker von der SPD nannte die Kritik der Opposition vom 11. September 2007 eine rein hypothetische Debatte und sagte wörtlich:
Ich darf den Damen und Herren von den drei Oppositionsparteien eines versichern: [wir] (…) Sozialdemokraten in diesem Hause brauchen uns von niemandem vorwerfen zu lassen, dass wir in (…) neun Jahren bei einer einzigen Sachfrage, die zu entscheiden war, auch nur ein einziges Mal die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land aufs Spiel gesetzt hĂ€tten, auch nicht in schwierigen Zeiten.
WOLLTEN DEN LUFTRAUM UNSICHER MACHEN
Herr StĂŒnker muss wohl verdrĂ€ngt haben, dass es auch die SPD-Fraktion war, die in der 15. Wahlperiode mit dem Luftsicherheitsgesetz den Luftraum unsicher machen wollte, bis das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz kassierte.
Es war die SPD-Fraktion, die ein Zollfahndungsdienstgesetz auf den Weg brachte, das den Kernbereich privater Lebensgestaltung missachtete und es war die SPD-Fraktion, die dieses Gesetz als befristeten Verfassungsbruch in die VerlÀngerung schickte.
VERFASSUNG HIN, VERFASSUNG HER: KOALITION BESCHLIESST DRAUF LOS
Es war Frau Ministerin Zypries, die ihr Haus anwies, dem Deutschen Bundestag am 15.08.2003 ein Umsetzungsgesetz zum EuropĂ€ischen Haftbefehl vorzulegen, das mit den Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen wurde und am 18. Juli 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Erwarten Sie bitte nicht, dass ich meine neun Minuten Redezeit darauf verwende, diese Liste zu vervollstĂ€ndigen. Bei dieser AufzĂ€hlung von VerfassungsverstöĂen bin ich aber auch nicht darĂŒber verwundert, wie die Kollegin Kramme von der SPD-Fraktion kĂŒrzlich ihre „Ja-Stimme“ zur Vorratsdatenspeicherung begrĂŒndete. In ihrer ErklĂ€rung nach § 31 der GeschĂ€ftsordnung hieĂ es:
„Eine Zustimmung ist auch deswegen vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile fĂŒr unwirksam erklĂ€ren wird.“
EIN ABGRUND ZWISCHEN BETEUERUNGEN UND TATEN
Herr StĂŒnker, nur zu gerne wĂŒrden wir uns darauf verlassen können, dass schon die SPD in der Koalition und nicht erst das Bundesverfassungsgericht fĂŒr die Wahrung rechtsstaatlicher GrundsĂ€tze sorgt. Es ist nur so, dass zwischen Ihren Beteuerungen und Ihren Taten ein tiefer Abgrund klafft. Zumindest hat Herr SchĂ€uble wohl ausreichend Vertrauen in Ihre rechtstaatliche UnzuverlĂ€ssigkeit. Oder welche ErklĂ€rung haben Sie dafĂŒr, dass er weiterhin unverdrossen – mit dem entsprechenden finanziellen und personellen Aufwand – an den technischen Grundlagen zur Onlinedurchsuchung basteln lĂ€sst?
Die SPD-Fraktion hat mit fast allen ihrer Stimmen die Vorratsdatenspeicherung zum Gesetz gemacht. Mit fast allen – vor denen, die ausgeschert sind, habe ich Respekt.
Ab dem 1. Januar 2008 werden nun die Kommunikationsprofile von 80 Millionen Menschen auf Vorrat erfasst, ohne dass es hierfĂŒr einen konkreten Anlass gibt. Dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Rasterfahndung unmissverstĂ€ndlich erklĂ€rt hat:
„AuĂerhalb statistischer Zwecke besteht ein striktes Verbot personenbezogener Daten auf Vorrat.“
Mit diesem Gesetz hat sich die Bundesjustizministerin nicht etwa als Gegenspielerin zu Herrn SchĂ€uble verhalten, sondern sich zu dessen Mitspielerin gemacht. Das Gesetz zeugt vom gleichen verfassungsrechtlichen FehlverstĂ€ndnis, das auch Herrn SchĂ€uble prĂ€gt. Hierzu habe ich schon in meiner letzten Rede AusfĂŒhrungen gemacht und wiederhole sie hier:
DIE GRUNDRECHTE SIND INSTITUTIONALISISERTES MISSTRAUEN GEGEN DEN STAAT!
Die Grundrechte sind zu allererst Abwehrrechte gegen den Staat. Das heiĂt: Mit Hilfe der Grundrechte soll der BĂŒrger sich gegen einen allmĂ€chtigen Staat schĂŒtzen können. Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind institutionalisiertes Misstrauen gegen den Staat. Sie und Herr SchĂ€uble hingegen wollen ein grundsĂ€tzliches Misstrauen des Staates gegen seine BĂŒrger institutionalisieren – indem Sie genau jene Allmacht des Staates fĂŒr Ihre sicherheitspolitischen Wahnvorstellungen mobilisieren.
(…)
MONATELANG ZUM TERRORVERDĂCHTIGEN AUFGEBAUT
Wohin diese Wahnvorstellungen fĂŒhren, ist heute schon belegbar. Denn den glĂ€sernen Terroristen gibt es nicht – es gibt nur den VerdĂ€chtigen. Wie schnell Jedermann zum VerdĂ€chtigen werden kann, musste unlĂ€ngst der Wissenschaftler Andrej H. erleiden. Auf Betreiben der christdemokratischen Eiferin Frau GeneralbundesanwĂ€ltin Harms hat man Herrn H. in monatelanger Arbeit zu einem TerrorverdĂ€chtigen aufgebaut. Im Kern hat man diesen Verdacht auf eine angebliche SprachĂŒbereinstimmung mit einem Flugblatt der „militanten gruppe“ gestĂŒtzt. Im Sommer dieses Jahres hat man Herrn H. dann unter Einsatz eines Spezialkommandos per Hubschrauber nach Karlsruhe verbracht, um ihn anschlieĂend bis vor kurzem in die Untersuchungshaft zu sperren. FĂŒr die Ermittler passte er in ein klares VerdĂ€chtigenprofil: Gebildet, unauffĂ€llig und irgendwie links – fertig war der Terrorvorwurf. Statt Straftaten aufzuklĂ€ren, werden so VerdĂ€chtige geschaffen.
Doch zum GlĂŒck: Nicht nur Herrn H.`s Haftbefehl, sondern auch die leichtfertige Handhabung des §129a hat nun der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen in aller SchĂ€rfe gerĂŒgt. Der BGH hat damit Frau Harms deftige Abfuhren erteilt, die letztlich auch Sie treffen, Frau Zypries, weil Sie sich fĂŒr diese Frau als GeneralbundesanwĂ€ltin entschieden haben.
STAAT ENTZIEHT ZUGLEICH SOZIALEN SCHUTZ
WĂ€hrend der Staat sich mit diesem Verhalten als vermeintlicher BeschĂŒtzer vor KriminalitĂ€t und Terrorismus aufspielt, entzieht er gleichzeitig den Menschen den notwendigen sozialen Schutz, den er nach dem Sozialstaatsprinzip schuldet. Der selbe Staat, der vorgibt, den Menschen mit groĂen Kosten- und Personalaufwand maximalen Schutz vor KriminalitĂ€t und Terrorismus zu bieten, erklĂ€rt, er könne aus finanziellen GrĂŒnden nicht mehr ausreichend fĂŒr die soziale Sicherheit sorgen. Schauen Sie einmal auf das Gesamtbild dieser „gesicherten Verarmung“:
In diesen kalten Tagen können die unzĂ€hligen Berliner Obdachlosen ruhig schlafen; die Regierung scheut keine MĂŒhe, wenn es darum geht, ihren Schlaf vor Terroristen und Verbrechern zu schĂŒtzen. Wer dank Hartz IV zum Ăberleben genug und zum Leben zu wenig hat – kann ohne Sorge sein: Denn die parlamentarische Mehrheit hat ihn so arm gemacht, dass er sich weder den Computer, noch den Internet- und Telefonanschluss leisten könnte, deren Kommunikationsprofile man ansonsten speichern lassen wĂŒrde.
ZIELGERICHTETE ERFINDUNG ZUR UNTERGRABUNG DER FREIHEIT
WÀhrend aber der Schutz der Menschen vor sozialen HÀrten und Risiken als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips zu den verfassungsrechtlichen Kernpflichten gehört, ist das behauptete Grundrecht auf Sicherheit nicht mehr als eine zielgerichtete Erfindung, um die Freiheitsrechte zu untergraben. Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit.
Die Koalition gestaltet und vertieft nicht nur ein Klima der sozialen KĂ€lte, sondern sie verantwortet auch den Aufzug eines Klimas der Repression und der Angst.
SOZIALDEMOKRATEN
Vielleicht werden wir eines Tages erkennen mĂŒssen, dass zwischen einem ohnmĂ€chtigen Sozialstaat und einem ĂŒbermĂ€chtigen Ăberwachungsstaat durchaus ein Zusammenhang besteht. Vielleicht werden eines Tages die Mittel des Ăberwachungsstaates auch verwendet werden, um sozialen Unruhen entgegenzutreten. Das wĂ€re das fĂŒrchterliche, aber leider vorstellbare Ergebnis einer Politik, an der auch die Sozialdemokraten maĂgeblich und entscheidend mitgewirkt haben.“
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Quelle:
(1)
http://www.radio-utopie.de/archiv/archiv.php?themenID=482&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=5
(2)
http://www.tagesschau.de/inland/bgh6.html
(3)
http://www.radio-utopie.de/archiv/archiv.php?themenID=193&JAHR_AKTUELL=2006&MON_AKTUELL=12