Heute arbeitslos, morgen Wohnung los?
Die Mieten steigen, wo darf ich bleiben? Veranstaltungsankündigung: Der Berliner Senat hat mit den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung (AV Wohnen), die Höhe „angemessener„ Kosten der Unterkunft bei ALG2 Empfängern pauschalisiert. In der Regelung wurden dazu Zumutbarkeitskriterien festgelegt (Höhe der Bruttowarmmiete, Wohnungsgröße in qm, Anzahl der Personen im Haushalt). Der Landes- und Bundesrechnungshof, der Wirtschaftliche Beirat des Finanzministeriums kritisieren die bisherige Regelung massiv. Besonders der Bestandsschutz von einem Jahr wurde heftig kritisiert. Der Berliner Senat wurde aufgefordert, seine „gesetzwidrige“ Praxis für die Leistungen zu Unterkunft und Heizung („AV Wohnen“) bis zur „Sommerpause“ zu ändern – andernfalls würde es…
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