Hartz IV: Private Arge-Firma ignoriert Gerichtsbeschlüsse
Ludwigshafen: Der Zerfall rechtsstaatlicher, sozialer, ethischer und gesellschaftlicher Strukturen in unserer Republik ist mittlerweile unbestritten. Ein weiteres Highlight setzte jetzt die private „Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration mit beschränkter Haftung“ (GFA mbH) Vorderpfalz.
Nicht nur setzte sie illegal einen 31-jährigen Online-Journalisten und Sozialaktivisten nach 10 Jahren Berufsleben und Beitragszahlung auf 265,90 Euro im Monat, sondern die Firma GfA mbH, angestellt durch die Stadt Ludwigshafen, ignorierte jetzt auch noch den Beschluss eines Gerichtes.Obwohl der zu Unrecht unter das Existenzminium gedrückte Einkommenslose vor dem Sozialgericht Speyer wegen erkennbarer Notlage geklagt und Recht bekommen hatte, setzt sich diese Firma – unter Verantwortung der Stadtverwaltung Ludwigshafen – als Nutzniesser sozialen Elends über Recht und Gesetz einfach hinweg.
Die gesetzlich zustehende Mindesthilfe zum Lebensunterhalt wird trotz gerichtlich festgelegter Frist schlicht verweigert, es werden weiterhin nur 265.90 Euro pro Monat bezahlt.
Dazu äusserte sich der von dieser illegalen Schikane betroffene Dirk Grund, Partner von Radio Utopie, wie folgt:
„Sollte im Falle einer positiven gerichtlichen Entscheidung ein Leistungsträger (SGB II Arbeitsagentur /Arbeitsgemeinschaft /Optionskommune – SGB XII: Kommune) dennoch die Leistung nicht gewähren, dann muß bei dem Sozialgericht, das die Einstweilige Anordnung angeordnet hat, gemäß § 199 SGG ein Antrag auf Vollstreckung des Anordnungstitels gestellt werden,“ so Dirk Grund, der ein bewusstes Aushungern durch die private Firma wegen seines Engagements als Sozialaktivist vermutet.
Grund weiterhin:“Muss die GFA mbh wirklich erst Besuch bekommen von einem Gerichtsvollzieher ? Möchte die GFA mbh wirklich für jeden Tag,an den sie mir die Leistungen vorenthalten, 2500 Euro Strafe zahlen ? Erst verhungerte Andre Kirsch aus Speyer qualvoll,wegen diesen Arroganten Suboptimalisten, und jetzt weitere?“ (1)
Der Sozialaktivist kündigte an, einen Vollstreckungstitel beim Sozialgericht nach § 199 SGG zu beantragen. Nach § 201 SGG bedarf es diesbezüglich keiner Ankündigung der Vollstreckung oder der Einhaltung einer Wartefrist, wenn es sich um den Vollzug einer einstweiligen Anordnung handelt.
Eine Klage wegen Rechtsbeugung im Amt und unterlassener Hilfeleistung behält sich Herr Grund ebenfalls vor.
weitere Artikel:
01.08.07
Abgeordnete: Befangenheit wegen Hartz IV?
http://www.radio-utopie.de/index.php?themenID=771
31.07.07
Hartz 4-Plattform: Diskriminierung von „Kunden“ durch Amt in Wiesbaden
http://www.radio-utopie.de/index.php?themenID=769
06.04.07
Sozialabbau, Hartz 4 und Apo: flammen die Montagsdemonstrationen wieder auf?
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=404&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=4
Quelle:
http://www.alg2-hartz4.de/index.php?option=com_content&task=view&id=287&Itemid=1