Cannabis in Deutschland: Vernichtung einer öffentlichen Blumenrabatte

Zur Zeit soll sich ja angeblich in deutschen Städten das “guerrilla gardening” grosser Beliebtheit erfreuen, vor allem das anarchistische Aussäen von Hanfsamen (Deutsche Hanfparade: Göttingen hört das wilde Gras wachsen). Für diese edlen Gärtner ist der Vorfall in Zuffenhausen ein wertvoller botanischer Tipp, zukünftig die aufgehenden Setzlinge geschickt unter Spinnenblumen bis zur Blüte vor den Argusaugen penetranter Anschwärzer zu verbergen, eventuell gepaart mit Disteln zum Schutz vor voreiligen Zugriffen.

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Stuttgart 21: Auftakt zum Wasserwerfer-Prozess

Stuttgart, 23. Juni 2014: Die Demosanitäter und die Parkschützer fordern zum Auftakt des S21-Wasserwerfer-Prozesses am 24.6.2014 Innenminister Reinhold Gall (SPD) auf, die Zahl der verletzten Bürger beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010) zu korrigieren. Nach Zählung der Demosanitäter wurden fast 400 Menschen direkt im Mittleren Schlossgarten medizinisch versorgt, siehe dazu den Bericht der Demosanitäter.

20 JAHRE ZAPATISTISCHE REBELLION – FRAGEND VORAN?

Vor 20 Jahren nahm die zapatistische Widerstandbewegung im Bundesstaat Chiapas/Mexiko ihren Anfang mit dem Aufstand der EZLN. Die Verteidigung des eigenen Lebens gegen feudale Großgrundbesitzer und deren paramilitärische Söldner sowie die Polizei und Armee des Zentralstaates ermöglichte neue Formen der Selbstverwaltung und Basisdemokratie und damit ein Leben in Würde für einen Großteil der unterdrückten indigenen Bevölkerung.

Verwaltungsgericht Stuttgart: Blockadefrühstück gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem Blockadefrühstück am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

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