C.I.A.-Bericht: Hintergründe und Klarstellungen

Zur gestern vom Geheimdienst-Hauptausschuss des U.S.-Senats „United States Senate Select Committee on Intelligence“, meist S.S.C.I. abgekürzt, veröffentlichten „Studie über das Gefangenen- und Verhörprogramm der Central Intelligence Agency“ („Study of the Central Intelligence Agency‘s Detention and
Interrogation Program“) und dessen Präsentation durch die Ausschuss-Vorsitzende Dianne Feinstein gilt es einiges festzuhalten.

„Vollständige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995:

„Wir kontrollieren die Bundesregierung und die Geheimdienste, nicht umgekehrt“: Pressekonferenz zur Verfassungsklage der Opposition gegen Regierung und N.S.A.-Ausschuss

Am gestrigen Freitag gaben die Abgeordneten Martina Renner und Konstantin von Notz, zusammen mit ihrer Prozessbevollmächtigten Professorin Astrid Wallrabenstein, für die Parlamentsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bekannt, dass sie gegen Bundesregierung und N.S.A.-Untersuchungsausschuss Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Erreicht werden sollen entsprechend Artikel 44 Grundgesetz, auch gegen den Willen der Regierung und ihrer Parteien, das Recht „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und die zur „Rechts- und Amtshilfe“ verpflichteten Verwaltungsbehörden dazu zu zwingen dies auch zu tun.

Konkret: auch gegen den Willen der Regierung und ihrer Parteien einen Zeugen am Sitz von Ausschuss und Parlament vorladen zu dürfen (in diesem Falle Edward Snowden, in Berlin) und auch gegen den Willen der Regierungsbehörden, wie Geheimpolizei, Spionagedienste, etc, pp, von diesen die vom oder aus dem legislativen Untersuchungssauschuss angeforderten notwendigen Akten ungeschwärzt zu erhalten.

Untersuchungsausschuss zur Edathy-B.K.A.-Affäre: Polizeitag statt Bundestag?

Zur Zeit bereitet der von manchen verkürzt „Geschäftsordnungsausschuss“ genannte Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Bundestages den Untersuchungsausschuss zur Staatsaffäre um den ehemaligen Vorsitzenden von Innenausschuss und N.S.U.-Untersuchungssausschuss Sebastian Edathy vor. Nervös wird u.a. das Bundeskriminalamt sein, dessen für die Bekämpfung von Kinderpornografie zuständiger Kriminaldirektor beim selben Kinderporno-Händler wie Edathy einkaufte und dafür vom B.K.A. und seinem Präsidenten Jörg Ziercke ohne lästiges Aufsehen mit 4.000 Euro monatlich in Pension geschickt wurde. Nervös wird sicher auch der heutige Kanzleramtsleiter und vormalige Staatssekretär im Innenministerium Klaus-Dieter Fritsche sein, dessen Innenministerium von dieser Kinderporno-Affäre im B.K.A. Anfang 2012 „eine mündliche Information“ bekam.

Es kann nun vermutet werden, dass der Untersuchungsausschuss zu dieser Staatsaffäre, die in den letzten Wochen wie üblich von Presse und Parteien mehr oder weniger verdrängt wurde, dazu benutzt werden soll u.a. ausgerechnet die Geheimpolizei B.K.A. noch weiter zu ermächtigen, wie üblich unter dem maximal zynischen Argument es müsse nun endlich richtig die Kinderpornografie bekämpft werden.

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