Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die Regierung setzt ihren bis vor kurzem unter Carte Blanche agierenden geheimdienstlichen Komplex unter Kontrolle. Die Bevölkerung wird weiter bespitzelt, nur eben auf Befehl von oben.

Die Vorgänge repräsentieren nicht nur den Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen und die Legasthenie ihrer Fachidioten. Sie werfen auch ein Schlaglicht auf weltweite Datenbanken von Geheimdiensten, Anwaltsfirmen und Banken und deren politische Verfolgung von „politischen Individuen“.

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert.

Hinweis 09.07.16: das Gesetz, Drucksache 18/9041, wurde in erster Lesung behandelt, ist somit noch nicht beschlossen und bis nach der zweimonatigen „Sommerpause“ des Bundestages vertagt.

Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt.

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

5.November 2015: Bundestag verlängert Terrorgesetze bis 2021Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.

Thorsten Denkler zitiert heute in der „Süddeutschen“ aus dem der SZ (magischerweise straffrei) vorliegenden 300 Seiten langen „Abschlussbericht“ vom „Sonderermittler“ der Regierung gegen den eigenen geheimdienstlichen Komplex, Kurt Graulich. Wie die SZ nun meldet, habe der Bundesnachrichtendienst von 2005 bis 2015 – also zehn Jahre lang – so und so viele Personen, Firmen und Organisationen in mehreren Staaten ausspioniert, u.a. auf dem Kontinent Europa.

Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Im Mai 2012 unterrichtete die Regierung den Bundestag über Einzelheiten. Diese halten Parlament und Regierung bis heute geheim.

Wie Radio Utopie bereits berichtete, verpflichtet die in dieser Form seit 2008 geltende „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) alle großen Internetprovider und Telefongesellschaften in der Republik

„dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen“.

Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung gilt dies auch für Betreiber von

„Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen”. (Hinweis: Rückkkopplung in § 3 Abs. 2 TKÜV ist hier erklärt)

Es stellt sich also die Frage, worüber alle zuständigen Stellen, Abgeordneten, Bürgerrechtsorganisationen, Anwälte, Journalisten, etc, pp, jetzt so überrascht sind.

Oder tun sie etwa nur so? Ein ganz linker Schelm, wer (das) zu Denken wagen könnte.

Was in der TKÜV – eine einfache Regierungsanordnung, gegen die bislang noch keiner vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat – drin steht, bekam die Bundestagsfraktion namens „Die Linke“ jedenfalls bereits im Mai 2012 ausdrücklich erklärt. Und zwar von keinem anderen als Ronald Pofalla.