NPD: Vor dem finanziellen Kollaps?
Administrative Bereinigung nennen die Insider dieses Verfahren und mehr ist es in Wirklichkeit auch nicht. Was die V-Leute des Verfassungsschutzes und der Verbotsantrag des „Knarrpanti“(*) unserer Tage – Otto Schily – nicht zu Wege brachten soll nun die Bundestagsverwaltung mit Hilfe des § 31b Parteiengesetz lösen.
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