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Autor Thema: Der Lissaboner EU-Vertrag: kalter Staatsstreich mit Vorsatz?  (Gelesen 1912 mal)
Daniel Neun
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Beiträge: 201


« am: April 18, 2009, 04:24:35 pm »

Der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek hat in einer gestern per Pressemitteilung öffentlich gemachten Expertise festgestellt, dass durch einen "bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler" im Lissaboner EU-Vertrag das Grundgesetz als unsere Verfassung entmachtet und dem Lissaboner Vertrag untergeordnet wird.
http://www.radio-utopie.de/2009/04/18/Vertrag-von-Lissabon-hebelt-deutsches-Verfassungsgericht-aus

D.h.: das Bundesverfassungsgericht würde als solches aufhören zu existieren, die Verfassung der Republik wäre dem EU Vertrag untergeordnet und unsere Grundrechte ausser Kraft gesetzt. So etwas nennt man einen kalten Staatsstreich.


Professor Dr. Dietrich Murswiek geht in seiner Expertise davon aus, dass diese Ausserkraftsetzung unserer Verfassung als eine "Nebenwirkung dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe", durch die bislang unbekannten Autoren des EU-Vertrages" vermutlich nicht beabsichtigt" war.
Das heisst bestenfalls, dass unser Parlament und unsere Regierung nicht wussten, was sie da unterschrieben. Schlimmstenfalls war genau dies ein Staatsstreich mit Vorsatz.

Jetzt ist die Frage, die sich hier stellt: wussten die Abgeordneten des deutschen Bundestages von diesem Staatsstreich? War die Bundesregierung informiert? Wie schätzen Sie die Situation ein?
« Letzte Änderung: April 18, 2009, 04:29:50 pm von Daniel Neun » Gespeichert
Irritator
Gast
« Antworten #1 am: April 18, 2009, 06:09:06 pm »

Folgende Fragen:

Kann ich mir vorstellen, dass die damit betrauten verantwortlichen Verhandlungsführer das nicht gesehen haben? Nein.
Kann ich mir vorstellen, dass sie das nicht besprochen haben? Nein.
Kann ich mir vorstellen, dass sie das nicht, zumindest billigend, in Kauf genommen haben? Nein.

Entschuldigt bitte, mein Vorstellungsvermögen ist nicht weit entwickelt.  Zwinkernd

Was ich mir jedoch vorstellen kann, ist, dass die Mehrheit der Abgeordneten, auch die aus der Regierungskoalition, das nicht mitbekommen haben, nicht mitbekommen wollten...
 
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NoNewWorldOrder
Gast
« Antworten #2 am: April 18, 2009, 10:14:40 pm »

Ich muß doch sehr bitten !

Der Lissaboner Vertrag wurde von Menschen FORMULIERT. Er ist nicht als "gegeben" vom Himmel gefallen und beim Durchlesen dieses "gegebenen" Werkes fällt einem dann zufällig auf, dass dort die nationalen Verfassungen unterlaufen werden.
Der Lissaboner Vertrag wurde von
a) fähigen
b) intelligenten
c) einflußreichen

entworfen, verfasst und formuliert. Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dort KEINE Zufälligkeiten dieser Art drinstehen, schließlich schreibt man ja sowas nicht mal eben AUS VERSEHEN. Das wäre so, als wenn ich in ein Schulbuch AUS VERSEHEN reinschreiben würde, dass die Erde eine Scheibe ist. Entweder sowas schreibt man mit Vorsatz rein oder gar nicht.
Das ist so gewollt, die EU wird nach und nach zu einem totalitär, zentral gelenkten Superstaat.
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Daniel Neun
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Beiträge: 201


« Antworten #3 am: April 19, 2009, 11:46:26 am »

Die Frage ist nun: wer sagt´s weiter?
Ich meine, jetzt gilt es klar zu machen welche Rolle unser Parlament in dieser Republik spielt - nämlich bestenfalls keine und schlimmstenfalls die schlimmste.
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Kandi
Gast
« Antworten #4 am: Mai 21, 2009, 10:59:54 pm »

 Traurig  Ich war wirklich neugierig und habe schon vor längerem meinem zugeordneten Bundestagsabgeordneten geschriben (bei Abgeordnetenwatch)

und ihn gefragt :

"Herr ...,

drei kurze Fragen an Sie:

1. Haben Sie die EU-Verfassung bzw. sie wird ja neuerlich EU-Vertrag genannt, vor der Abstimmung im April gelesen?

2. Warum stimmen Sie
* der Wiedereinführungsoption der Todesstrafe und
* der Verpflichtung zur Aufrüstung unseres Landes und
* der militärischen, verpflichtenden Unterstützung anderer Länder
zu?

3. Sind Sie sich bewusst, dass individuelle Bedürfnisse unseres Landes und unserer Bürger durch diesen EU-Großstaat keinesfalls mehr berücksichtigt werden können in einer großstaatlichen Verfassung und dass entsprechend die Mitsprache der einzelnen Regierungen mit Inkrafttreten der EU-Verfassung quasi aufgehoben wird? "


" Sehr geehrter Herr ...,

gerne beantworte ich individuelle Fragen auch mit einer persönlichen Antwort. Allerdings wurden exakt dieselben Fragen bereits am 19. Mai 2008 bei "abgeordnetenwatch.de" an meinen Kollegen ... gerichtet. Antworten auf Ihre lediglich abgeschriebenen Fragen bitte ich deshalb, sich in seinem Schreiben vom 31. Mai durchzulesen.

Mit freundlichen Grüßen

..."


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Kandi
Gast
« Antworten #5 am: Mai 21, 2009, 11:04:48 pm »

Hm,tja...wenn man dann auf die Antwort des Kollegen schaut,steht folgendes :

"Sehr geehrter Herr... ,

nachfolgend beantworte ich Ihre Fragen erneut, nunmehr aber in einem öffentlichen Forum:

1. Zu Ihrer ersten Frage lautet die Antwort: ja.

2. Es gibt durch den EU Vertrag keine Wiedereinführungsoption der Todesstrafe in Deutschland. Jeder, der den Vertrag gelesen, weiß dies.

Im Lissabonner Vertrag vom Dezember 2007 ist die Charta der Grundrechte leider kein Bestandteil des Vertragstextes mehr, jedoch wird in Artikel 6 auf sie verwiesen und sie wird als verbindlich erklärt (außer für Polen und Großbritannien). In der Charta der Grundrechte steht ausdrücklich, dass die Todesstrafe abgeschafft ist (vgl. Art. II-62 des Vertrages über eine Verfassung von Europa aus dem Jahr 2005)- ebenso wie in Artikel 102 des Grundgesetzes.
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Kandi
Gast
« Antworten #6 am: Mai 21, 2009, 11:06:30 pm »

Fortsetzung der Fortsetzung :

Die irrtümliche Ansicht erfuhr wohl Nahrung, weil die Konvention der Europäischen Menschenrechte (EMRK) als geltend für die Unterzeichner des EU-Vertrages gesehen werden soll. Diese Konvention ist älteren Datums und wurde auch mehrfach geändert. In einer früheren Fassung wurde dort die Todesstrafe, grob vereinfacht gesagt, im Falle eines Krieges, erlaubt.

Auch nach der EMRK ist die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft. Im Übrigen, und das ist sicher die wichtigste Regelung im EU-Recht, die das Argument der Wiedereinführung der Todesstrafe entkräftet, ist der Wirkungsbereich der Grundrechte auf EU Ebene und ihr Verhältnis zu anderen zwischenstaatlichen Regelungen im Art. II-112 Abs. 3 (Vertrag über eine Verfassung von Europa 2005, Abschnitt Charta der Grundrechte) geklärt:

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Kandi
Gast
« Antworten #7 am: Mai 21, 2009, 11:07:40 pm »

Dritter Teil der Antwort :

"Dies bedeutet, dass gerade die Grundrechte, die nach dem EU-Vertrag in weiterem Umfang geschützt werden, Vorrang haben vor anderen Regelungen, in denen der Schutz möglicherweise nicht so weit gewährt wird. Trotz dieser Erläuterungen zum EU-Recht möchte ich noch darauf hinweisen, dass nach Art. 79 III des Grundgesetzes unsere Grundrechte in Deutschland durch keine anderen Regelungen ausgehöhlt werden dürfen. Wäre dies der Fall, müssten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Ratifizierung einer solchen Vereinbarung verweigern.

Nun zu Ihrer zweiten Behauptung: "Verpflichtung zur Aufrüstung".

Dies ist im Vertragstext an keiner Stelle enthalten. Die Behauptung entbehrt auch jeglicher Grundlage. Sie wird gerne von generellen Europagegnern kolportiert und zeigt die unsachlichen Argumentationsweisen."
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Kandi
Gast
« Antworten #8 am: Mai 21, 2009, 11:08:53 pm »

Vierter Teil :

"Ihre Dritte Behauptung: Die angebliche Verpflichtung zur militärischen Unterstützung.

Es gibt keine Verpflichtung. Über jegliche Einsätze der Bundeswehr entscheidet jetzt und auch in Zukunft der Deutsche Bundestag.

3. Es wird durch den Lissabon-Vertrag kein europäischer Großstaat errichtet. Der Vertrag ist eine Fortentwicklung der Europäischen Union, die nach wie vor von eigenständigen nationalen Staaten gebildet wird. Die eigene Staatsqualität der Nationalstaaten wird nicht aufgehoben. Nach meiner Auffassung ist der Lissabon-Vertrag ein wichtiger Schritt zum "Bau des Hauses Europa".

Freundliche Grüße
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Kandi
Gast
« Antworten #9 am: Mai 21, 2009, 11:09:22 pm »

Ich belasse es bei einem schlichten "hmpf!" als Reaktion auf obige Antworten eines Herren,den ich bezahle !

Und hm,naja...wenn ich mir dann auch zB von Herr Karl Albrecht Schachtschneider oder anderen anhöre,dass man dieses Werk erstmal studieren muß,und zwar sehr lange Zeit-und dazu sollte man Gesetze auch noch lesen können und verstehen,ha ja- und Er und Andere dies auch anzweifeln,dass die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten diese Zeit zu Verfügung hatten und zweitens verstanden haben,was sie da absegnen,na dann wundern mich solche Antworten auf Abgeordnetenwatch.de nicht mehr.

Es wird gelogen und beschissen von vorne bis hinten !

Solch kleinliche Notlügen von Abgeordneten tun keinem weh...bislang noch nicht,wer weiß was noch so alles passiert.Kalter Staatsstreich mit Vorsatz ? Ja,warum nicht !Fühlt sich doch auch so an,so richtig kalt und angeschmiert,oder?Mannomann !!!

Es fließt ein großer Batzen Geld rum und jede Partei hat Schiss,dass sie vom Batzen weniger wie bisher oder nix abbekommt.

Deswegen schön brav mitspielen,mitraten(oder -entscheiden),mitgewinnen !


« Letzte Änderung: Mai 21, 2009, 11:13:32 pm von Kandi » Gespeichert
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