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Sachsens Versammlungsgesetz wird Schnipsel
Von Daniel Neun | 19.April 2011
Es sind in den letzten Jahren ja viele Gesetze der Berufsbetrüger in den Staatsparteien durch die Verfassungsgerichte in der Luft zerrissen worden. Aber sowas hat man noch nicht gesehen.
“Der im Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen unverändert gebliebene Artikel 1 des Entwurfes eines Sächsischen Versammlungsgesetzes sah eine Übernahme des Versammlungsgesetzes des Bundes als Landesrecht vor. Der Wortlaut des Versammlungsgesetzes ließ sich weder dieser Vorlage noch den im Gesetzgebungsverfahren nachfolgenden Parlamentsdokumenten entnehmen.” (1)
Da die Mehrheit, nein, vielleicht nur noch eine Minderheit der Deutschen, immer noch zu doof zum Lesen und zu inkompetent für die Demokratie ist, werde ich jetzt mal übersetzen, was der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen da geschrieben hat:
Die Landesregierung von Sachsen aus CDU und FDP hat vom Landesparlament die Unterschrift unter ein Gesetz verlangt, das nicht vorlag – und von den Untertanen ihrer Fraktionen auch noch bekommen. Den fetzigsten Knaller aber lieferte noch im Nachhinein der Prozessbevollmächtigte der Staatsregierung, Heinrich Amadeus Wolff. Der erklärte, die Abgeordneten hätten sich “die fehlenden Informationen doch selbst besorgen können”. (2)
Dass sich die anderen Staatsparteien (über die hier kein gutes Wort verloren werden soll) überhaupt dazu aufgerafft haben eine Organklage hinzubekommen, ist schon ein Wunder. Kein Wunder ist, dass das “Handelsblatt” jetzt wieder Angst vor Versammlungen hat. Könnte ja jeder kommen. Jeder ist die NPD, natürlich (3). Gibt ja keene anderen Sachsen.
Diese ganze erbärmliche für Idioten und Versager entwickelte Dummnummer Marke “Lasst uns die Demokratie abschaffen, sie könnte ja Gegner haben” ist also wieder einmal gegen die Wand gefahren. Wer Demonstrationen der NPD blockieren will, die demonstrieren darf, kann dies immer noch illegal tun.
Die Grundrechte von 82 Millionen Menschen werden jedenfalls nicht angetastet. Und damit Schluss.
Quellen:
(1) http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/516.php
(2) http://www.mdr.de/nachrichten/8485497.html
(3) http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsgericht-kippt-versammlungsgesetz/4076892.html
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19.April 2011 at 14:25
Ich erinnere nur an das Schulgesetz von Thüringen, das festlegte, daß ein Schüler, der bis zu den Abiturprüfungen gekommen war, im Falle des Scheiterns oder der Nichtzulassung ÜBERHAUPT KEINEN Abschluß erhielt, obwohl der die 10. Klasse erfolgreich absolviert hatte. Es bedurfte des Massakers von Erfurt, um verblödete Politiker mit null sozialer Kompetenz, aber, so wette ich, großen Taschen mit griffbereiten Portemonnaies, eine Erleuchtung zuteil werden zu lassen. Die hätte man alle in den Kahn wandern lassen müssen.
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19.April 2011 at 18:08
Daniel danke,
Hab das heute im Radio nur zum Teil mitbekommen, aber dein Statement reicht für´s Verständniss. Ja und das mit den Abiprüfungen ist ja auch der Hammer.
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20.April 2011 at 07:25
Ich kann dazu nur sagen,
Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
Von Carl Theodor Körner (1791-1813, Gefallen 1813 im Freiheitskrieg
gegen Napoleon.
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