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Ausspionieren von Bürgerin durch Eisenach rechtswidrig
Von petrapez | 26.November 2010
Eine Frau klagte aus Prinzip um ihr Grundrecht und bekam im Grunde letztendlich doch noch recht
Am 25.November hat der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in zweiter Instanz die Beschattung einer Bürgerin durch einen Sozialdetektiv für rechtswidrig erklärt.
Der sich über sieben Jahre lang hingezogene Fall zeigt, dass Bürger sich nicht alles von den Behörden gefallen lassen müssen, auch wenn sie der Meinung sind, das ein Beschreiten des Rechtsweges aussichtslos scheint.
Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern hatte von der Stadt Eisenach ab dem 1.Mai 2001 den Kindertagsstättenbeitrag für ihre älteste Tochter erstattet bekommen.
Die Behörde mutmasste nun, dass die Frau in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben könnte und liess diese ohne ihr Wissen von Mai bis September 2002 von einem Aussendienstmitarbeiter ausspionieren. Besonders peinlich war für die Betroffene ausser der Observierung ihrer Wohnung die Befragung der Nachbarschaft über ihre Beziehung und Kontakte zu dem Vater des Kindes und wie oft er sich in ihrer Wohnung aufhielt.
Die Stadt Eisenach ging aufgrund der Ermittlungen zunächst vom Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft aus und stellte die Übernahme der Kindergartenbeiträge ein, da die Klägerin keine Angaben zum Einkommen des Kindesvaters machte. Nachdem die Klägerin dagegen Widerspruch erhoben hatte, übernahm die Stadt die Beiträge wieder.
Damit wollte es die Mutter nicht bewenden lassen, wie eine höchst Kriminelle nach Art des Verfassungsschutzes von ihrer Stadtverwaltung beschattet worden zu sein und reichte beim Verwaltungsgericht Meiningen Klage ein. Dieses sollte feststellen, dass die Observierungen rechtswidrig waren.
Das Verwaltungsgericht entschied sich dafür, dass diese Form des demütigenden Ausspionierens völlig in Ordnung sei und wies die Klage durch Gerichtsbescheid vom 06.11.2006 ab.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte im Jahre 2008 die Berufung der Klägerin zugelassen und entschied gestern in der mündlichen Verhandlung zu Gunsten der Mutter.
In dem Urteil hiess es, dass die verdeckten Ermittlungen des Aussendienstmitarbeiters die Klägerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzten, da sie von keiner gesetzlichen Grundlage gedeckt gewesen seien.
Nach der einschlägigen Regelung der Datenerhebung in § 62 Abs. 3 SGB VIII dürften Sozialdaten nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen ohne Mitwirkung des Betroffenen erhoben werden, die hier aber nicht erfüllt seien.
Insbesondere sei nicht erkennbar, dass eine Datenerhebung bei der Klägerin selbst (etwa durch eine eingehende Befragung) unmöglich gewesen wäre.
Der MDR hat unter diesem Link zwei Videos zu dem Fall veröffentlicht. In einem wurde der Rechtsprofessor Wolfhard Kothe von der Martin-Luther-Universität Wittenberg zu seiner Einschätzung gefragt. In dem anderen Beitrag spricht der Rechtsanwalt Jörg Hansen der Klägerin.
Für die Stadt Eisenach ist dieser Gang durch alle Instanzen ein teuerer Weg für ihren Umgang mit ihrer Bürgerin geworden und muss für sämtliche Gerichtskosten abgesehen von der Finanzierung des Detektivs aufkommen.
Vor Gericht sagte ein Vertreter der Stadt, dass Eisenach diese Praxis inzwischen längst aufgegeben hat.
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2010 – 3 KO 527/08 -
Vorinstanz: Verwaltungsgericht Meiningen, Gerichtsbescheid vom 06.11.2006 – 8 K 119/03.Me -
http://www.thovg.thueringen.de/
Topics: Recht und Justiz | 8 Kommentare »
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26.November 2010 at 21:50
Gratuliere zum Erfolg und zum Durchhaltevermögen!
Wie sind denn die Chancen einer Zivilklage auf Schmerzensgeld und oder Schadenersatz einzustufen?
Da könnte man die Verursacher persönlich ggfs in Anspruch nehmen.
Auf Englisch hieße dies: “To put the fear of God in them.” Dann hätte diese Personen auch einmal einige schlaflose Nächte mit Schweißausbrüchen und Existenzangst zu erleben. Why not?
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26.November 2010 at 22:33
Ekelhafte Bande. Die grauen Herren in ihren Ämtern sollte man mal ausspionieren, um zu hören was sie als nächstes aushecken um ihre eigenen Kreise zu bedienen.
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27.November 2010 at 08:58
@ebse:
der Weg lautet “Folgenbeseitigungsklage” aus dem Grundrecht des Justizgewährleistungsanspruches, gem. Art. 19, Abs. 4, Satz 2, 2. Halbsatz GG.
Wird ein Bürger (Grundrechtsträger) durch einen Amtsträger (Grundrechtsverpflichteter) im Rahmen seiner Diensthandlung in seinen Grundrechten beeinträchtigt, so hat dieser Amtsträger den Verletzten so zu stellen, als wäre die Grundrechtsverletzung nie geschehen (Folgenbeseitigung). Dies hat, in letzter Konsequenz, auch einen finanziellen Ausgleich für erlittenes Unrecht zur Folge.
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27.November 2010 at 09:14
Hat hier die Zensur schon Oberhand? Ich hatte gestern etwas dazu gepostet und der Kommentar ist einfach im Orkus verschwunden. Sehr schade!
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27.November 2010 at 10:00
super artikel…
Ist doch mal ein sachverhalt welcher nicht auf spekulationen basiert und unumstritten ist und wert ist zu verbreiten.
Beim thema verwaltungswillkür gegenüber uns bürgern kann man noch so einiges anprangern…durchaus auch mit der hoffnung, dass sich dadurch etwas ändert.
Der max.
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27.November 2010 at 11:39
Hallo Kommentator Seppi.
Wir sind das Volk und nicht das Personal einer “BRD GmbH”. Auch würde diese Plattform nicht existieren (können), existierte nicht das Grundgesetz. Wenn Du Deinen Fetisch Deutsches Reich, den auch andere täglich pflegen, mal bei einem völlig anderen Thema (wie z.B. dem des Artikels) mal beiseite legen würdest, käme Dein Kommentar auch in unser Schaufenster.
Und nochmal: Zensur wäre es, wenn wir unseren Lesern verbieten würden Müll auf ihrer eigenen Seite zu schreiben. Das ist hier aber unsere. Und wir erwarten ein Mindestmaß an Respekt für unsere jahrelange Arbeit, sowie unsere Grundwerte.
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27.November 2010 at 16:15
Dickes fettes Lob ans Thüringer Oberverwaltungsgericht. Den Erwerbslosen kann ich nur raten sich zur Wehr zu setzen. Zu nicht alles von Behörden gefallen lassen: ganz wichtig, gehen Sie nicht alleine zur ARGE. Wir haben in unserer Stadt ein Begleiterteam gebildet. Da wir fast alle unverharzt sind, alle gute Rechtskenntnisse haben, können die SBs oder “Fallmanager” mit uns nicht den Larry machen. Es ist immer wieder ein innerer Vorbeimarsch, wenn die SBs verunsichert wg. der Begleitung schauen. Meine Lieblings”quälnummer”: ich lege ihnen gleich die Gesetzesbücher auf den Tisch. Standardsatz von vielen Erwerbslosen hinterher: ” So respektvoll bin ich bei der ARGE noch nie behandelt worden.” Das sagt doch alles oder?!
Die Begleitung ist auch sinnvoll, wenn man keine Rechtskenntnisse hat. Die Anwesenheit eines Zeugen ändert das Verhalten, womit ich nicht behaupten will, dass alle SBs unfair sind. Unter ihnen gibt es auch sehr bemühte Menschen. Praxis ist, dass die SBs nach ein paar Wochen ausgetauscht werden, damit kein persönlicher Bezug zum “Kunden” entstehen kann.
Die Ausspioniererei ist leider nichts ungewöhnliches. Einer unserer Nachbarn ist arbeitslos. Ich habe mich geweigert irgendeine Auskunft zu geben. Andere pflegen lieber das Blockwart- und Denunziantentum. Dazu die Ärzte, lasse reden http://www.youtube.com/watch?v=B5ne6Yelufs
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29.November 2010 at 08:37
[...] Ausspionieren von Bürgerin durch Eisenach rechtswidrig (Radio Utopie) [...]
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