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Bundestags-Petition für Verbot von Probeabstimmungen und Fraktionszwang eingereicht
Von Daniel Neun | 14.Juni 2010
Die Initiative mein Deutschland (IMD) hat im Parlament eine Petition eingereicht, die eigentlich jeder unterzeichnen kann, der nicht am Prinzip Demokratie, sondern an dessen erbärmlicher Umsetzung in der Bananenrepublik Deutschland verzweifelt.
Die Initiatoren um Wolfgang Rogalski begründen Ihre Petition “Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs” wie folgt:
Nach Artikel 21 (1) GG wirken Parteien bei politischer Willensbildung mit –keine Rede ist davon, dass sie faktisch ein Entscheidungsoligopol besitzen. Es ist undemokratisch und widerspricht den Regelungen des Grundgesetzes, wenn Bürger zur neuen Legislaturperiode ihre Stimmen abgeben, aber sonst außerhalb von Besuchen im Plenarbereich, raren Zusammentreffen mit gewählten Abgeordneten oder Petitionen – sämtlich eher mit Alibi-Charakter denn faktischem Einfluss – hinter der Durchsetzung partikulärer Interessen von Parteien und Lobby zurückstehen. Weder die Fraktionsdisziplin noch Probeabstimmungen sind im Grundgesetz vorgesehen. Dagegen ist im Grundgesetz in Artikel 38 (1) eindeutig geregelt, dass der Abgeordnete bei seiner Abstimmung ausschließlich seinem Gewissen unterworfen ist. Probeabstimmungen dienen einzig dem Zweck, festzustellen, ob die erforderliche Stimmenanzahl erreicht wird, um dann entsprechenden Druck auf die Fraktionsmitglieder auszuüben, die mit diesem Antrag etc. der Fraktion nicht einverstanden sind. Dies steht der in Artikel 38 (1) verlangten freien Gewissensentscheidung des Abgeordneten entgegen. Hierbei darf die Differenzierung zwischen förmlichem und faktischem Fraktionszwang für die Bewertung der Verfassungswidrigkeit keine Rolle spielen, da, auch wenn es einen förmlichen Fraktionszwang nicht gibt, der faktische Fraktionszwang zum gleichen Ergebnis führt – der Abgeordnete wird in der Freiheit seiner Gewissensentscheidung begrenzt. Da Probeabstimmungen der Kontrolle der Abgeordneten einer Fraktion und damit der Durchsetzung der Fraktionsdisziplin dienen, sind diese verfassungswidrig.
Radio Utopie wünscht viel Erfolg.
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=12307
Topics: Politik | 3 Kommentare »
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15.Juni 2010 at 11:14
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin für Volksabstimmungen in allen wichtigen und ggf. sogar weniger wichtigen Fragen.
Aber die Sache mit dem Fraktionszwang wird von denen, die nie praktisch in einer Fraktion gearbeitet haben, meistens missverstanden.
Kurz gesagt: ohne faktischen Fraktionszwang kann man garnicht regieren, genauer: kann man eine bestimmte Linie in der Politik gar nicht umsetzen. Alles würde wie im Hühnerstall durcheinander gackern.
Und die Sache mit dem Gewissen wird in diesem Zusammenhang regelmäßig falsch interpretiert, denn 99% aller Entscheidungen sind nun mal Sach- und keine Gewissensentscheidungen.
Und dass jeder Abgeordnete bei jeder Sachentscheidung den erforderlichen Sachverstand hat, ist zwar wünschenswert aber eine Illusion.
Was wir bräuchten wären Abgeordnete mit gesundem Menschenverstand, einem gesunden Mißtrauen gegenüber der Macht und mit dem Mut, seine Überzeugung auch zum Ausdruck zu bringen.
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15.Juni 2010 at 17:38
Ihr Experten verwechselt immer Fraktionsdisziplin (rechtmäßig) mit Fraktionszwang (rechtswidrig)!
Fraktionszwang kann keiner wollen und ist im Übrigen verfassungswidrig. Deshalb solltet Ihr die Petition umbedingt unterstützen!
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15.Juni 2010 at 17:40
weitere Informationen findet Ihr unter: http://www.projekt204.de und auf http://www.buergerclub-magazin.de
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