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Karlsruhe entzieht Hartz-IV Kartenhaus den Boden
Von Edmund Neun | 9.Februar 2010
Nichts weniger als eine schallende Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht hat sich der Sozialgesetzgeber eingehandelt. Ob es für Betroffene der ganz große Durchbruch ist, bleibt indes abzuwarten.
Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht zur Sozialgesetzgebung rund um Hartz-IV ein Urteil gesprochen, das an Süffisanz besonders für den geübten Leser zum Teil kaum mehr zu übertreffen ist.
Es beginnt, wie in Urteilstexten üblich, mit einer Darstellung des Sachverhalts und der Problematik. Dennoch nehmen sich die obersten deutschen Richter nicht allzuviel Zeit, auf den Kern der Sache zu kommen:
Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert; eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen.
“Alle über einen Kamm” scheint im Bereich der Sozialgesetzgebung demnach für die Verfassungsrichter bei allem Populismus kein gangbarer Weg zu sein.
Wer einen Verfassungsrechtler schon einmal in einer Vorlesung erlebt hat, wird zustimmen, dass folgendes Zitat aus dem Urteil jedenfalls aus der Sicht des Gesetzgebers kaum Gutes verheißt:
Weiterhin erfolgten Abschläge unter anderem in der Abteilung 03 Bekleidung und Schuhe) zum Beispiel für Pelze und Maßkleidung, in der Abteilung 04 (Wohnung etc.) bei der Ausgabenposition Strom, in der Abteilung 07 (Verkehr) wegen der Kosten für Kraftfahrzeuge und in der Abteilung 09 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) zum Beispiel für Segelflugzeuge.
Was sich zunächst ausnimmt wie eine launige Petitesse und Randnotiz gewinnt in der späteren Argumentation der Richter an Gewicht.
Der für das Jahr 1998 errechnete Betrag wurde nach den Regelungen, die für die jährliche Anpassung der Regelleistung nach dem SGB II und der Regelsätze nach dem SGB XII gelten, entsprechend der Entwicklung des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 68 SGB VI) auf den 1. Januar 2005 hochgerechnet.
Das aber kritisiert das Bundesverfassungsgericht auf Grund der Tatsache, dass bloß zur einmaligen Auszahlung vorgesehene Zusatzleistungen nicht allen Lebensumständen gerecht werden können, die unter besonderen Bedingungen Leistungsemfänger ein verfassungsgemäß menschenwürdiges Überleben sichern können. Wer sich in die Lage eines Gehbehinderten hineinversetzt, wird eventuell ermessen, was die Richter meinen könnten. Zusatzleistungen, die besondere Lebensumstände berücksichtigen sind nach Auffassung der Karlsruher Richter
zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken (…).
Das Gericht ordnet daher an, dass
dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründeunmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann
solange der Gesetzgeber keine Regelungen trifft, die den im Folgenden in der Urteilsbegründung dargelegten Erwägungen gerecht werden.
Zwar mischt sich das oberste deutsche Gericht nicht in die Frage ein, wie hoch ein Förderanspruch konkret ist und gesteht dem Gesetzgeber in der Ausgestaltung einen Ermessensspielraum zu. Das Urteil kommt jedoch klar zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber nachvollziehbare und transparente Berechnungsgrundlagen für seine Regelungen zu treffen hat.
Zur Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht für den Gesetzgeber die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen zu legen. Kommt er ihr nicht hinreichend nach, steht die Ermittlung des Existenzminimums bereits wegen dieser Mängel nicht mehr mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang.
Dem insbesondere von der FDP in fast schon dümmlich zu nennender Manier immer wieder vorgetragenen Mantra „Leistung muss sich wieder lohnen“ oder „Arbeitnehmer müssen mehr verdienen als Leistungsempfänger“ (man ist versucht, hinzuzufügen: „und sei es auf Kosten der Menschenwürde Hilfsbedürftiger“) schiebt das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor. Zum einen stellt es der neoliberalen Lesart hier ganz deutlich die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte entgegen. Zum anderen misst es den Gesetzgeber am Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.
Der Gesetzgeber hat aber die wertende Entscheidung, welche Ausgaben zum Existenzminimum zählen, sachgerecht und vertretbar zu treffen. Kürzungen von Ausgabepositionen in den Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bedürfen zu ihrer Rechtfertigung einer empirischen Grundlage. Der Gesetzgeber darf Ausgaben, welche die Referenzgruppe tätigt, nur dann als nicht relevant einstufen, wenn feststeht, dass sie anderweitig gedeckt werden oder zur Sicherung des Existenzminimums nicht notwendig sind. Hinsichtlich der Höhe der Kürzungen ist auch eine Schätzung auf fundierter empirischer Grundlage nicht ausgeschlossen; Schätzungen “ins Blaue hinein” stellen jedoch keine realitätsgerechte Ermittlung dar.
Damit ist klar, dass sich das Gericht zwar einer politischen Einmischung enthält, jedenfalls aber verleiht es seiner Unzufriedenheit mit beliebigen Regelungen nach Gutsherrenart deutlichen Ausdruck.
Was nun folgt, kann man selbst bei aller Vorsicht in der Bewertung nur als die brutalstmögliche Ohrfeige der Judikative für den Gesetzgeber bezeichnen, die bei der für ein Verfassungsgericht gebotenen Zurückhaltung bei der Stellungnahme zu politischen Sachverhalten möglich ist:
Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Zudem stellt die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpft die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf.
Weiterhin erfolgten Abschläge unter anderem in der Abteilung 03 (Bekleidung und Schuhe) zum Beispiel für Pelze und Maßkleidung, in der Abteilung 04 (Wohnung etc.) bei der Ausgabenposition “Strom”, in der Abteilung 07 (Verkehr) wegen der Kosten für Kraftfahrzeuge und in der Abteilung 09 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) zum Beispiel für Segelflugzeuge.
Anders gesagt: Ob einem hilfsbedürftigen Leistungsempfänger ein menschenwürdiges Überleben möglich ist, kann nicht zur Disposition von Faktoren gestellt werden, die keinen Bezug zur Bedürftikkeitssituation haben. Und: Segelflugzeuge leisten sich Hartz-IV Empfänger ebenso wie teure Pelze in der Regel eher nicht.
Eine wesentlich präzisere Herleitung wird im Urteilstext insbesondere auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Zusammenhang mit Bildungsausgaben vorgenommen. Erst die Verfassungsrichter, scheint es, sind anders als eine eutrophierte Politikelite in der Lage, die Brisanz zu erkennen, wenn hier Bildungschancen vergeben werden.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen.
Das Bundesverfassungsgericht gibt daher dem Gesetzgeber auf, diesbezüglich nachvollziehbare Regelungen zu treffen. Es äußert sich nicht in besonders deutlicher Weise zur Höhe der festzusetzenden Leistungen, entzieht aber einer beliebigen Festlegung aus politischen Opportunitätserwärungen heraus den Boden. Darin liegt die über den Fall hinaus wirkende, politische Brisanz des Urteils. Es setzt der Beliebigkeit im Umgang mit Leistungsempfängern nach Gutsherrenart und heißen politischen Sprechblasen endlich mit der so dringenden Klarheit Stopmarken.
Eine annotierte Fassung des Urteilstexts ist hier verfügbar: http://drop.io/hartz_iv/asset/bverfgu-pdf
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
Topics: Aktuell, Hintergrund und Analyse, Kommentar, Recht und Justiz | 17 Kommentare »




9.Februar 2010 at 3:35 pm
Edmund.
Was für eine Freude. =)
9.Februar 2010 at 4:34 pm
Yeah! Brother! Yeah. It’s my pleasure.
9.Februar 2010 at 5:53 pm
Offen gestanden, hätte ich nicht gedacht, dass sich das Verfassungsgericht gegen den Gesetzgeber stellen würde, zumal das Urteil, die Gesetzgeber in einer eh schon sehr brisanten Finanzpolitischen Lage weiter in Bedrängnis bringen wird!
Die aktuelle ARGE Handhabung bezüglich der Energiekosten, war bisher so, dass die ARGE erst dann einen Mehrbedarf zugewilligt hat, oder zu willigen wollte, wenn der Antragsteller sich seiner Rechte bewusst war und Tatsächlich vors Gericht gezogen ist!
Bedauerlicherweise sind die wenigsten Hartz IV Empfänger sich ihrer Rechte bewusst, oder wissen das es Präzedenzfälle gibt, wonach die Arge zu einer Angleichung der Zahlungen verpflichtet ist!
Bringt mich nicht zur Strecke, aber ich glaube aus den Warenkorb gehen Monatlich ungefähr etwas über 20€ für die Stromrechnung hervor und die Firma Vattenfall verlangt hier in Hamburg für Einzelpersonhaushalte zum Teil annähert 90€, die Differenz soll glaube ich aus der halben Kino und Kulturkarte beglichen werden!
Die Hetze in der Presse und hier besonders der SpringerVerlag gegen Hartz IV Empfänger hat aus meinen Eindruck bedauerlicherweise auch sehr stark zugenommen!
Es werden Menschen Kulturell und Gesellschaftlich ausgegrenzt, die nicht die Verantwortung dafür tragen, dass Arbeitsplätze ausgelagert worden sind und das Urteil könnte ein Stück weit dazu beitragen, dass der Gesetzgeber seine Gesetze wieder an der Menschenwürde anpassen muss!
Allerdings halte ich die Spitzfindigkeiten und die Taschenspielertricks aus der Politik für sehr gefährlich und Argumentation über eine Gutschein Regelung werden vermutlich auf breiterer Basis ihre Diskussionsrunden finden!
Ansonsten echt 1A Artikel
9.Februar 2010 at 8:09 pm
Ich bin echt überrascht über dieses Urteil.
Da hat wohl der eine oder andere zu wenig Bestechungsgeld bekommen……..grins
Anders kann ich mir diese Rechtssprechung nicht erklären….ne mal im ernst jetzt….
wird sich da jetzt wirklich was ändern, nach all den Kürzungen und Steuererhöhungen in den letzten Jahren, hat man jetzt natürlich wieder ein bisschen Spielraum nach oben.
Aber wenn sich wirklich etwas ins positive verändern sollten, dann aber nur deshalb, damit die Bevölkerung die Klappe hält oder…..
9.Februar 2010 at 9:00 pm
Ja, auch von mir ein FETTES LOB für diesen Beitrag!
Hinzu kommt (als Diskussionsanregung) jetzt noch die TATSACHE, dass die politische Führung wieder einmal eine GRUNDGESETZ-ÄNDERUNG fordert, um einerseits die Zusammenarbeit der Jobcenter und kommunaler Träger auf ein verfassungsrechtliches Fundament zu stellen – und andererseits (mehr eine Vermutung) die Grundlagen für eine “Zwangsarbeitsmöglichkeit”, oder Workfare-Projekte, gleichzeitig durch Grundgesetzänderung Art. 12(2), zu ermöglichen.
Denn erinnert man sich an die “Partei-Wahlprogramme” der Union, so muss man diesen “heiklen Punkt” m.M.n. unbedingt mit in seine Überlegungen mit einbeziehen.
Workfare-Projekte SIND Zwangsarbeitsprogramme!!!
Aber das ist nur meine MEINUNG und dieses Thema wird eh erst NACH DER NRW_WAHL im Mai öffentlich gemacht – bis dahin wird in den Medien (insbesondere Springer&Co) weiter auf die Hartz-IV-Empfänger “eingeschlagen”, GEGEN Sie gewettert und Negativ-Hetze betrieben…
Die “Vorbereitungen” laufen auf Hoch-Touren. Schließlich muss man ja (der Staat) irgendwo mit dem “Einsparen” (Ausgaben kürzen) anfangen – und da eignet sich eine “Unterschicht ohne Lobby” doch am ehesten zu – oder nicht??!!
greetz ebm_bln
9.Februar 2010 at 9:43 pm
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von AKQUISEscout, CONTRACOMA und CONTRACOMA, Net-News-Express erwähnt. Net-News-Express sagte: Karlsruhe entzieht Hartz-IV Kartenhaus den Boden: Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht zur Sozial… http://bit.ly/9PaSyd [...]
9.Februar 2010 at 10:06 pm
Gutes Urteil! Aber die Regierung kann es noch lange hinausschieben. Das wäre ja nicht zum ersten Mal.
Übrigens, wenn man das Geschenk an den Mövenpick-Baron annullieren würde, oder den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, dann wäre auch mehr Geld für die Bedürftigen da.
mit freundlichen Grüßen
9.Februar 2010 at 10:27 pm
Letzendlich wird das in höhere Regelsätze enden. Das ist wohl jedem klar. Allein durch das Gebot der Nachvollziehbarkeit.
9.Februar 2010 at 10:32 pm
Irgendwie kann ich den allgemeinen “Jubel” über das Urteil nicht nachvollziehen.
Vielleicht liegt es daran, das sich auch die “Rechtsprechung” mittlerweile vom Souverän entfernt hat.
Positiv an dem Urteil:
- die “Regierung(en)” hat nicht nur eine Watsche bekommen, sondern den Arsch versohlt
- für “dauerhaft wiedekehrende” Sonderbedarfe, die nicht im Regelsatz irgendwie schon wenigstens teilweise erfaßt sind, ist per sofort eine Leistung zu gewähren (der Rest bleibt streitig)
- wohl ungewollt wurde die Sanktionierung mittels Regelsatzkürzung abgeschafft (Regelsatz = absolutes Existenzminimum, das durch den Gesetzgeber JEDERZEIT gewährt werden muß – aber noch genauer zu prüfen)
Negativ an dem Urteil:
- keinerlei Nachzahlung (man wurde zwar beschissen – aber hey, Du hast es ja überlebt, also war es nicht so schlimm)
- die ganze Gestzgebung bleibt weiterhin in Kraft, d.h. es “darf” weiterhin zu wenig gezahlt werden.
- bei der Neuregelung muß KEIN höherer Regelsatz raus kommen! Es ist nur verlangt, das dieser nachvollziehbar ist und immer auf der gleichen Grundlage erstellt wird.
Im Extremfall – bei unseren politischen Rechenkünstlern durchaus vorstellbar – kann es sogar weniger werden!
Denn, TROTZ nachgewiesener Falschberechnung, fehlender Anpassung von 1998 auf 2005, nicht nachvollziehbarer Abschläge für Kinder,… “…konnte das Gericht keine evidente Unterdeckung” feststellen.
Ich empfinde dieses Urteil als (weitere) Schande für die deutsche “Rechtsprechung”.
Auch wenn die Festsetzung einer Höhe nicht dem BVerfGe obliegt, so hätte es doch eindeutige Vorgaben machen MÜSSEN, gerade im Hinblick auf die Fälschungen und Betrügereien der Regierung(en) in der Vergangenheit.
Jetzt ist im Beschißsystem für die nächste Runde Tür und Tor geöffnet.
10.Februar 2010 at 10:14 am
[...] Karlsruhe entzieht Hartz-IV Kartenhaus den Boden | Radio Utopie [...]
10.Februar 2010 at 11:46 am
Danke “Geneigter Leser”.
Sehe ich auch so. Dazu auf den Nachdenkseiten (http://www.nachdenkseiten.de/?p=4514)ein ausführlicher Artikel, der das Urteil kritisch kommentiert.
Ich denke auch, das es ein schlechtes Urteil war und die Zweifel am BVerfGe als Hüter des Rechts, nicht weniger werden. traurig
10.Februar 2010 at 12:51 pm
@Geneigter Leser Die ersten Idioten, die aus diesem Urteil neoliberalen Honig saugen wollen und sogar eine Senkung der HartzIV Sätze anregen haben nicht allzu lange auf sich warten lassen.
Ihnen wird die Republik spätestens dann um die Ohren fliegen, wenn die Verzweiflung der Totgekürzten groß genug ist, dass sie sich sagen: Ein Küchenmesser vom KoDi und eine Schwarzfahrt in eine Schickimickigegend gehen allerweil. Dann werden sie dumm schauen, denn den dann erforderlichen Hubschrauber um sich noch sicher fortbewegen zu können, können sich auch die allerwenigsten FDP Wähler dann noch leisten, die heute Hoseanna schreien.
Ich freue mich auf deren dumme Gesichter, wenn auf unseren Straßen Brasilien ist – und ich meine nicht den Karneval.
10.Februar 2010 at 1:26 pm
Das Bundesverfassungsgericht möge über den Begriff “Schadenersatz” ein Grundsatzurteil fällen.
Der durch die menschenverachtenden Gesetze, genannt Hartz IV, angerichtete Schaden ist den Betroffenen in vollem wirtschaftlichen Umfang zu ersetzen. Selbstverständlich rückwirkend.
Das wäre doch mal ein sinnvolles Konjunkturprogramm.
10.Februar 2010 at 2:33 pm
Da bin ich aber gar nicht so Euphorisch.
Die Karlsruher Richter haben nämlich wie so häufig, wieder jede Menge Gummi produziert.
Das heisst, das ganze Recht ist in alle Richtungen dehnbar.
Genau so wird es dann auch von den neoliberalen Politverdrehern angewendet.
Bei den Kinder unerheblich etwas mehr Leistungszuwendungen, bei den anderen etwas weniger.
Am Ende bleibt es bei den Betroffenen bei
einer ” Nullnummer “.
Dann geht die Klagerei von vorne los. Bis es dann wieder in Kalsruhe landet, vergehen Jahre und das Spiel beginnt erneut.
Mit dem Ergebnis, das wieder nichts passiert.
Das dabei eingesparte Geld geht für die noch zu schaffende ” BAD-BANK ” der ” HRE ” drauf.
Die hat ja noch für 240 Milliarden Euro wertlose Papiere auf Halde liegen.
10.Februar 2010 at 9:34 pm
Bringt denn das Verfassungsgericht wirklich noch so viel?
Die Armutsklappse ist wie Mafia, und ob die nun was Illegales machen oder nicht ist der Sache nach gleichgültig, weil das ist ja der Trick…das System ist gebaut, um das wieder anzugleichen (nicht um daran zu scheitern).
Vielleicht hat Karlsruhe den Politpuppen eine reingehauen, aber die verprügeln sich alle jeden Tag ohnehin. Auf Papier sind diese Menschen auch angeblich irgendwem verpflichtet, aber wie man sieht ist das nahezu wertlos geworden.
Was könnte das Verfassungsgericht daran geändert haben?
Ich frage mich das wirklich ernsthaft: Was soll denn so eine metaphorische “Schelte” bringen (in wie vielen Blättern ich Schelten und Ohrfeigen gelesen habe…!), wenn Rechtsbruch auch vorher nicht gestört hat? Oder muss man sich damit heute einfach schon zufrieden geben? Ich meine das nicht abschätzig, aber ich frags mich ernsthaft, weil ich nicht ganz nachvollziehen kann, was es für uns zu feiern gäbe. Ein paar Wörter in einigen Kontexten mehr, die auch vorher schon niemanden ernsthaft interessiert geschweige denn abgehalten haben? Ist das alles? Mutti zeigt mit dem Finger? Du-du!?
fragend…
10.Februar 2010 at 10:08 pm
In der Tat haben sich bereits die ersten “Ratten” von der UNION aud den Löchern gewagt und davon gesprochen, daß man ja auch die Regelsätze absenken könne, und das obwohl in dem Urteil steht, daß das Existenzminimum gesichert werden müsse.
So viel gibt man also in gewissen Politikerkreisen auf Urteile des höchsten deutschen Gerichts.
mit freundlichen Grüßen
11.Februar 2010 at 12:55 pm
[...] und Dank an: Edmund Neun – Radio Utopie Februar 11th, 2010 | Tags: BSHG, Bundessozialhilfegesetz, Bundesverfassungsgericht, [...]