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Augsburger Stadtname ist 50000 Euro wert
Von petrapez | 2.Dezember 2009
Ein Paradebeispiel, dass die Abmahn-Abzocker-Mentalität, Internet und höchste Bürgerfeindlichkeit der Stadtbehörde mustergültig vereint, ist der Fall des 25-jährigen Michael Fleischmann und seiner wunderschönen Stadt Augsburg.
(Foto: Sven Janson/Wikipedia)
Michael Fleischmann wollte mit zwei Freunden einen Blog eröffnen, dieser sollte ein Online-Tagebuch über Internet, Technik und öffentliches Leben werden.
Da die drei alle aus Augsburg stammen, kamen sie auf die Idee, diesen “Augsburger” zu nennen. Der Domainname augsburger.de war schon vergeben und so meldeten sie die Domain als augsburgr.de an.
Um sich mit der Stadt mögliche zukünftige Konflikte zu ersparen, schickte Fleischmann am 5. Oktober 2009 ein e-Mail an die Stadtverwaltung, OB-Referat, von Augsburg
“Wir haben die Domain augsburgR.de im Internet registriert. Um juristische Probleme mit der Stadt Augsburg zu vermeiden, bitten wir um eine schriftliche Genehmigung, diesen Namen verwenden zu dürfen.”
Was tut man als Stadtverwaltung in so einem Fall, wenn eine derartige Bitte um Verwendung eines Namens von einem Bürger gestellt wird? Man könnte das grosszügig genehmigen, niemanden fällt dabei eine Perle aus der Krone. Oder ablehnen – möglichst mit Begründung- wenn es der Stadt nicht passt.
Das wäre eine normale Umgangsform zwischen normalen Menschen. Aber jeder Amtsschimmel muss noch eins draufsetzen in punkto Bürgerschikane, dass scheint die Norm zu werden in diesem Land.
Statt einer Antwort kam am 25. Oktober eine Abmahnung per Anwaltsbrief, die Stadt hatte einen externen Rechtsanwalt beauftragt, der im Namen und im Auftrag der Stadt Augsburg dazu aufforderte, die Domain augsburgr.de sofort zu löschen. (1)
Durch die Benutzung der Domain werde das Namensrecht der Stadt Augsburg verletzt. Fleischmann habe eine “Namensanmassung” begangen, verwende die Domain widerrechtlich und überhaupt könnten Menschen ja die Stadt Augsburg mit dem Blog augsburgr.de in Verbindung bringen – was so nicht sein dürfe.
Hier würde einem als Betroffener doch glatt die Spucke wegbleiben über diese “höfliche und zuvorkommende” Behandlung durch die eigene Stadtverwaltung.
“Ich habe die Stadt schriftlich um Genehmigung gebeten, den Namen augsburgr.de benutzen zu dürfen. Erwartet hatte ich darauf ein Ja oder ein Nein. Dass ich stattdessen eine anwaltliche Abmahnung bekomme, fand ich schon sehr erstaunlich.”
zitiert die “Augsburger Allgemeine” am 23. November den jungen Mann.
Aber diese “Bürgernähe” soll sich noch als viel aufdringlicher erweisen. Ein paar Wochen später kam die Rechnung für die Abmahnungskosten des Anwaltsbüros:
1890,91 Euro, errechnet aus einem Streitwert von 50.000 Euro.
“Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem angesetzten Streitwert von 50.000,00 Euro um einen entgegenkommend niedrigen Betrag handelt”. Eigentlich seien 100.000 bis 150.000 Euro in solchen Fällen “üblich”.
Was sagt man denn jetzt dazu? Dazu fällt einem nur etwas ein, was eindeutig das Risiko einer nächsten Abmahnung nach sich zieht…
In diesem Land scheint man als Bürger nur gefahrlos die Klippen der behördlichen wildwuchernden Verordnungen und willkürlichen Auslegungen und Ermessensfragen umschiffen zu können, wenn man ein voll ausgebildeter Jurist ist – auf sämtlichen Gebieten, versteht sich.
Joachim Pfeilsticker vom OB-Referat der Stadt, auch Jurist, findet diese Verfahrensweise absolut korrekt. Das muss er sagen, denn vielleicht geht die Inanspruchnahme des Anwaltsbüros auf seine persönliche Entscheidung zurück.
“Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte. Das war eine Namensrechtsverletzung.
Es handelte sich dabei um sehr spezielle Rechtsfragen. Und es sei auch “recht und billig, dass für die Anwaltskosten der Verursacher aufkommt, nicht der Steuerzahler.” Die 1890 Euro müsse Blogger Fleischmann also zahlen. “Wir halten den angesetzten Streitwert von 50.000 Euro für sehr moderat.”
Michael Fleischmann wollte aber mit seiner Anfrage per e-Mail gerade vermeiden, dass es mögliche Schwierigkeiten geben könnte.
Es gilt halt das Gesicht für die Stadt zu wahren, nachdem Medien dieses Vorgehen öffentlich machten, in diesem Fall ging ein wahres Gewitter durch das Internet.
Und das hatte Wirkung: um diesen grossen Imageschaden für die Stadt zu begrenzen, schritt der Oberbürgermeister Kurt Gribl ein und erliess Michael Fleischmann die Zahlung der Strafgebühr. (2)
“Rein rechtlich war der Ablauf korrekt. Es lag ein Verstoss gegen Namensrechte vor und wir als Stadt müssen die Rechte an unserem Namen wahren. Mit dieser erheblichen Kostennote sei er jedoch nicht einverstanden. Eine Stadt könne nicht so auf ihre Bürger zugehen. “Ich hätte mir da ein sensibleres Vorgehen gewünscht. Abmahnungen gegen andere Websites werde es vorerst selbstverständlich nicht geben. Hier sollte gegebenenfalls das Gleiche geschehen, was auch im Fall des Herrn Fleischmann hätte passieren müssen – eine interne Prüfung und Abklärung mit dem Betroffenen, ehe man einen externen Anwalt einschaltet.”
Hätte Michael Fleischmann sich nicht an die Öffentlichkeit gewandt, ob der Oberbürgermeister auch so entschieden hätte?
augsburger.de, augs-burg.de, auxburg.de, augsburgre.de – was, wenn diese den Domaininhaber von augsburg.de eine Abmahnung auf Unterlassung der Namensverwendung schicken, oder einer der zahlreichen Herren mit Familiennamen Augsburg, den soll es ja geben?
Da könnte die Verwaltung vor Überraschung in die Augsburger Puppenkiste zu Urmel aus dem Eis springen und den Deckel zuklappen – und hat viel Zeit zum Nachdenken.
Artikel zum Thema
01.10.2009 “Junge Freiheit” mahnt Blogger ab
Quellen:
(1) http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
(2) http://www.gulli.com/news/stadt-augsburg-mahnt-blogger-ab-1-890-euro-geb-hr-2009-11-24
Topics: Allgemein, Recht und Justiz | 5 Kommentare »
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2.Dezember 2009 at 06:44
Vollkommen richtig, Deine Feststellung, dass die Bürokraten Bürger zunehmend schikanieren. Ich habe dieses Jahr zwei bis auf 5 Buchstaben identische Anträge an ein Amt gestellt, einen via Anwalt, einen selbst. Gleiches Formblatt, gleiche Angelegenheit, gleicher Wortlaut. Der Antrag vom Anwalt ging ohne Beanstandung sofort durch. Bei meinem wird erstmal zurückgewiesen und um ausführliche Erläuterung einer Angabe nachgefragt, die sich das zuständige Amt aus den gemachten Angaben auch selbst beantworten könnte – wenn ich eben Anwalt wäre.
Zweite Erfahrung betrifft ein Anliegen an meine Stadtverwaltung bzgl. Instandhaltung eines öffentlichen Erschliessungswegs zu meiner Wohnung. Von einem Insider bekam ich den Tip, wenn ich hier etwas erreichen will, müsse ich mich an die Frauenbeauftragte wenden. Gesagt, getan. Die Dame setzte sich auch für unser Anliegen ein – zumal der Weg von vielen Schulkindern benutzt wird – und es gab einen Auftrag an das zuständige Tiefbauamt. Doch passierte monatelang nichts. Nach erneuter Eingabe erhielt ich eine Email, dass ich mit Amtsauflagen rechnen müsse, wenn ich mich noch einmal in der Sache an das Tiefbauamt wenden würde.
Das nenne ich Erpressung. Die Mail habe ich noch und bei entsprechender Gelegenheit werde ich publizieren, wie die “schönste Stadt Deutschlands” mit ihren Bürgern umspringt.
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2.Dezember 2009 at 07:36
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von MikeMcDay, Augsburg Jobber erwähnt. Augsburg Jobber sagte: Augsburger Stadtname ist 50000 Euro wert: Radio Utopie Da die drei alle aus Augsburg stammen, kamen sie auf die Ide… http://bit.ly/61Q96T [...]
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2.Dezember 2009 at 17:03
guten Tag….
der amtliche Name der Stadt ist doch “Stadt Augsburg”, wenn man in Augsburg wohnt ist man ein Augsburger und kann das doch herraus posaunen, oder?
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2.Dezember 2009 at 20:03
Bürokraten sind das hinterletzte Pack, eine Seuche und Pestilenz. Menschen ohne Rückrat, die sich tagein, tagaus in der Flatulenz suhlen und orgiastische Gefühle empfinden, wenn sie beim !Fahrrad- Treten! in Bewegung kommen.
Einer meiner liebsten Beschäftigungen ist es Beamten die Zornesröte ins Gesicht zu treiben und dann schallend zu lachen.
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2.Dezember 2009 at 23:50
Es gibt ein Haufen von Anwälten, die nichts anderes leisten, als Wortähnlichkeiten abzumahnen.
Dieser Fall ist auch ein Beweis von Demokratieabbau. Heute sind es Städtenamen, morgen…
Hoffe für die Augsburgr die Kosten zu drücken, da ja der Stadt kein Schaden entstanden ist.
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