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Luftsicherheitsgebühr trat ab 1.11.2009 in Kraft
Von petrapez | 10.November 2009
Fluggäste bezahlen jetzt selbst für ihre persönliche Durchsuchung
Dafür, dass der Bürger in den Genuss weiterer Überwachungsmassnahmen kommt, wird er nun seit dem 1. November 2009 mit einer direkten Gebühr zusätzlich zu den anderen versteckten Kosten unverblümt zur Kasse gebeten, die noch unter der alten Regierung ausgeheckt wurde und mit § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Kraft getreten ist.
Er darf das Durchwühlen seiner Persönlichkeit und seiner Koffer auch noch selbst bezahlen, denn sein Recht auf Unversehrtheit seiner Intimsphäre gilt hier gesetzlich verordnet nicht.
Rechtsgrundlage ist die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) vom 23. Mai 2007 in Verbindung mit der Anlage zu § 1 Nummer 2 der LuftSiGebV. Es ist eine zusätzliche weitere infame Dienstleistungsgebühr oder eine Art Trinkgeld an die Bundespolizei und an das Bundesinnenministerium für ihren unermüdlichen Einsatz, die Bevölkerung nicht zur Ruhe kommen zu lassen, schwer bewaffnet auf den Flughäfen mit besorgten Gesichtern herumzurennen, ein Geschäft mit der selbst geschürten Angst mit erfundenen sogenannten “Attentätern – Atta tat es”.
In Wahrheit geht es um grenzenlose Kontrolle, psychologische Spielchen und Schikane.
Für alle Luftfahrtunternehmen besteht die Verpflichtung, der zuständigen Behörde die Anzahl der beförderten Fluggäste mitzuteilen. Zu erfassen sind dabei alle Passagiere, die vor Abflug oder Weiterflug einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinder bis zu zwei Jahren ohne eigenen Flugschein. Transfer- und Transitpassagiere, die vor Weiterflug einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden, sind ebenfalls als Passagiere in o. g. Sinne zu erfassen. Die Flugzeugbesatzungen des betreffenden Fluges sind keine Passagiere. Dagegen sind nicht im Dienst befindliche Crew-Mitglieder als Passagiere zu betrachten.
Die Bundespolizei (BPOL) höchstpersönlich hat es sich zu einer sehr wichtigen Aufgabe gemacht, auf den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, Saarbrücken und Stuttgart die Luftfahrtgesellschaften anhand des Passagieraufkommens zur Kasse zu bitten. Die restlichen Flughäfen erhalten ihre Rechnung von den jeweilig zuständigen Landesbehörden präsentiert.
Nun ist es nicht etwa so, dass eine derartige gesetzlich verankerter Gebühr überall die gleiche Höhe hätte. Um den Verwaltungsbürokratismus nicht einschlafen zu lassen sondern ein weiteres Mal auf die Spitze zu treiben, ist sie einer komplizierten Berechnung unterworfen wie etwa die Höhe des Passagieraufkommens oder der Weg der Kontrolleure zu ihrem Arbeitsgebiet (Standort der Sicherheitskontrollen zentral oder direkt am Flugsteig).
Einfluss auf die Gebührenhöhe haben u. a. das Passagieraufkommen des jeweiligen Flughafens und der Standort der Sicherheitskontrollen (zentral oder direkt am Flugsteig). Der Rahmen für die Gebühr ist 2,00 EUR als Unter- und 10,00 EUR als Obergrenze (vgl. Nr. 2 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV). Erhöhungen innerhalb dieses Rahmens werden von den genannten Behörden anhand von Berechnungen der zu deckenden Kosten festgesetzt. In der Regel erfolgen Anpassungen jährlich zum 1. November, wobei die beabsichtigten Veränderungen der Gebührenhöhe üblicherweise ca. sechs Monate vorher, also im Mai, bekannt gegeben werden, um den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern die Preiskalkulation zu erleichtern.
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Quelle: http://www.cop2cop.de/2009/11/10/luftsicherheitsgebuhr-ab-1112009/
Topics: Politik | 4 Kommentare »
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10.November 2009 at 13:42
Luftsicherheit? So wie Luftgitarre oder Luftschloß? Oder einfach nur Luft? So wie Geld für Klimaquark etwa.
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10.November 2009 at 14:36
Das schreit förmlich nach doppel- und dreifach- Besteuerung – Gebühr für Polizeikontrollen?
Da müssen wohl die Autofahrer bald 5,-€ pro Alkohol- und Drogentest – als Kontroll-Gebühr berappen, quasi-Beispiel für das neue Strassenverkehrssicherheitskontrollgebührengesetz2015
als Grundlage jeglicher staatlicher Abzocke:
0190-110 oder 0190-112 (nur 2,99€ pro Hilfe-Ruf)
es kotzt mich an…
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10.November 2009 at 23:19
Ich kotze mit ebm_bln ;-(
Erst schieben diese kriminellen Volkszertreter aus der Re-Gierung mit einem Finanzverschenkungsminister aus der SozialPsychopathischen Mogelpackungspartei die zig-fachen-MILLIARDEN OHNE NOT IN DEN ARSCH der RADIKALFUNDAMENTALISTISCHEN FINANZKAPITALBESCHEISSUNDERPRESSDIEANDERENOHNESKRUPELTERRORISTEN.
Und dann machen sich diese Uniformdrohnen mit MP und die Hilfslackel mit Westchen und wichtigtuerischen Mienen wie an der Rampe zum Sammellager über die Kulturbeutel von harmlosen Reisenden her.
Und DIE sollen dann den ganzen Scheiß auch noch bezahlen.
Dieses Verbrecherpack, das uns da ständig kontrollieren will, gehört schnellstens in eine geschlossene Einrichtung verbracht.
Vielleicht zum Strassenbau mit der Schaufel bei Schneeregen, wie die staatsvergewaltigten, verschämtem 1-EUR-Sklaven?
Das wäre doch mal WAAAAAAAAAAAAAACHSTUM.
An Erkenntnis.
Mann, hab ich n Hals ;-(
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11.November 2009 at 11:59
“Mann hab ich’n Hals” oder “es kotzt mich an” – und? Warum macht Ihr nichts dagegen? Immer nur reden und rummotzen, was bringt Euch das?
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