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Fragen an das Gesundheitsministerium zur Schweinegrippe (A/H1N1)

Von petrapez | 3.August 2009

Fragen von Gert Flegelskamp an das Gesundheitsministerium zur Schweinegrippe

Gert Flegelskamp
Rhönstr. 17
63071 Offenbach
01.08.2009
Mail: gert@flegel-g.de

An das
Gesundheitsministerium
der Bundesrepublik Deutschland

eMail: poststelle@bmg.bund.de

z. Hd. der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder
und der parlamentarischen Staatssekretäre/Staatssekretärin Rolf Schwanitz, Marion Caspers-Merk

Betr.: Fragen an das Gesundheitsministerium zur Schweinegrippe (A/H1N1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

entspricht es den Tatsachen, dass die amerikanische Gesundheitsministerin Kathleen Sebelius einen Erlass unterzeichnet hat, der den Herstellern von Impfstoffen gegen die Schweinegrippe vollständige rechtliche Immunität bei allen Strafverfahren garantiert, die im Zusammenhang mit neuen “Schweinegrippe”-Impfstoffen angestrengt werden könnten?
Plant das Gesundheitsministerium für Deutschland ein gleiches oder ähnliches Vorgehen? Wer übernimmt in Deutschland die rechtliche Verantwortung, wenn der Impfstoff von einem amerikanischen Pharmakonzern entwickelt und vertrieben wird, der aufgrund des Erlasses der US-Gesundheitsministerin auch gegen rechtliche Schritte aus dem Ausland (hier Deutschland) nicht beklagbar ist, wenn als Folge der Impfung unbekannte Nebenwirkungen mit nicht absehbaren Folgen auftreten?

Welches wissenschaftliche Institut hat den nötigen wissenschaftlichen Beweis für das Vorliegen des Influenza-A-H1N1-Virus erbracht. Für einen solchen Beweis ist es nach meiner Kenntnis erforderlich, dass Virus nach wissenschaftlichen Kriterien vollständig zu isolieren, zu bestimmen und mit einem Elektronenmikroskop zu fotografieren.

Wer ist in der Bundesrepublik Deutschland für die Zählung eindeutig nachgewiesener Infektionen mit dem Influenza-Virus A/H1N1 zuständig und wie wird sichergestellt, dass nicht nur bloße Verdachtsfälle ohne wissenschaftlichen Nachweis in die offizielle Zählung der stattgefundenen Ansteckungen gelangen? Normale Arztpraxen haben weder die Geräte noch das erforderliche Fachwissen, den eindeutigen Nachweis über die definitive Ansteckung mit dem Virus zu führen.

Ist es richtig, dass 1976 in Fort Dix in New Jersey (USA) eine Schweinegrippe aufgetreten ist, die ebenfalls als “sehr bedrohlich” eingestuft wurde und sich in der Folge ca. 40 Millionen Amerikaner in einer groß angelegten Impfkampagne haben impfen lassen, von denen als Folge der Impfung ca. 500 am Guillain-Barre-Syndrom und anderen Nebenwirkungen erkrankten? Hat sich nicht die Grippe als relativ harmlos herausgestellt, während die Impfung für die vorgenenannten Erkrankungen verantwortlich war und musste nicht die amerikanische Regierung Schadenersatz leisten? Präsident Gerald Ford hat sich damals sehr werbewirksam vor laufenden Kameras impfen lassen, obwohl natürlich kaum jemand sagen kann, ob die Spritze wirklich den Impfstoff oder nur eine harmlose Kochsalzlösung enthielt.

Liegt die Springerzeitschrift WELT richtig, wenn sie in ihrem Artikel vom 27.07. 2009 “Warum die Schweinegrippe ein Glücksfall ist” davon ausgeht, dass die geplante Impfkampagne aufgrund des milden Verlaufs der Schweinegrippe lediglich eine Probe für den Ernstfall darstellt? Wenn die Zeitschrift richtig liegt, wie beurteilen Sie dann den damit verbundenen immensen Aufwand und die damit verbundenen Kosten? Wie wird das Gesundheitsministerium reagieren, wenn die Krankenkassen wegen dieser Kampagnen evtl. einseitig, also nicht über eine generelle und paritätisch auch von den Arbeitgebern mitzutragende Beitragserhöhung Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern fordert, obwohl der milde Verlauf dieser Grippe diesen Aufwand keinesfalls rechtfertigt? Werden die “Impfwilligen” darüber informiert, dass diese Impfung eigentlich nur eine Probe für einen Ernstfall darstellt, der mit der Schweinegrippe entgegen den ersten Berichten der WHO und ihrer panikartigen Reaktion nicht gegeben ist? Wie bewertet das Gesundheitsministerium die Zulassung des Impfstoffes, für den weder die sonst üblichen Zulassungskriterien wie z. B. der Wirkungsgrad noch die damit verbundenen Nebenwirkungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in ausreichendem Maße getestet wurden. Wie wollen Sie die Impfung von Schwangeren rechtfertigen, ohne bisher die Kenntnisse über allgemeine Nebenwirkungen und Nebenwirkungen insbesondere für Schwangere zu besitzen? Wie wollen Sie rechtfertigen, dass Sie, trotz Kenntnis der 1976 in den USA aufgetretenen Folgen als Folge einer Impfung mit einem nicht ausreichend getesteten Impfstoff nun auch in Deutschland eine solche Kampagne durchführen?

Ist Ihnen bewusst, dass die Impfung ohne umfassende Aufklärung der Impfwillgen über den nicht eindeutig bestimmbaren Wirkungsgrad und die nicht ausreichend anhand von Testergebnissen belegten möglichen Nebenwirkungen ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist, weil Sie Leib und Leben der sich vertrauensvoll einer Impfung unterziehenden Personen riskieren, obwohl Ihnen die Risiken bewusst sein müssen? Ist Ihnen klar, dass dann im Falle von durch den Impfstoff hervorgerufenen Krankheiten Sie sich auch nach dem StGB der fahrlässigen Körperverletzung, wenn nicht gar der mutwilligen Körperverletzung und bei evtl. auftretenden Todesfällen als Impffolge der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben?

Ich werde diese Fragen und Ihre Antwort auf meiner Webseite veröffentlichen, weil ich der Meinung bin, dass hier öffentliches Interesse besteht.

Wir danken Herrn Gert Flegelskamp für die freundliche Genehmigung, seine Anfrage hier zu veröffentlichen.

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Topics: Ökologie, Medizin, Gesundheit | Kommentare deaktiviert

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Kein Kommentar to “Fragen an das Gesundheitsministerium zur Schweinegrippe (A/H1N1)”

  1. General-Investigation meint:
    3.August 2009 at 01:00

    Da können wir doch mal gespannt sein, wie der bereits vorgefertigte Standardbrief aussehen wird, oder glaubt jemand hier das es eine wirklich anständige Antwort geben wird?
    Schon komisch, das man glaubt, wir würden noch immer auf den Bäumen schlafen…

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  2. 4live meint:
    3.August 2009 at 12:42

    Brief Kopieren und an das Gesundheitsministerium senden!
    Die müssen an denn Briefen die da eingehen ersticken!
    mfg. 4live

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  3. General-Investigation meint:
    3.August 2009 at 15:55

    @ 4live

    Gute Idee!!!
    Wenn von Seiten der Admins nichts dagegen spricht, würde ich das gerne auf meinem Blog veröffentlichen damit noch mehr diesen Brief verschicken und man in Berlin Panik bekommt ;-)

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  4. Dr. med. Günther Teufl meint:
    3.August 2009 at 18:12

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich gratulieren Ihnen zu Ihrer Anfrage an die Bonn-Berliner Chaos-Betriebe von Frau Ulla Schmidt & Co. Besser hätten Sie die offenliegenden Schwachstellen der derzeit von der Bundesregierung geschürten Hysterie nicht sezieren können. Noch ein paar leider weiter ausholende Anmerkungen zur Sache:
    1 Diese angeblich neue Form des Subtyps einer Influenza-A ist seit spätestens 1938 für Europa nachgewiesen. Er unterscheidet sich nicht wesentlich von der Spanischen Grippe von 1918, gegen die unsere Bevölkerung nicht zuletzt durch die konsequente Durchimpfung mit Grippe-Schutzimpfungen auch jetzt schon gut geschützt ist.
    2 Zum Ausgleich für die ungelöste Bezahlung der Schweinegrippe-Impfung sind lt. Stiko-Kommission (siehe Internet) die bisher in unsereen Praxen durchgeführten normalen Grippeschutzimpfungen nur mehr für Personen ab 60 Jahren zulässig bzw. werden ansonsten nur mehr für chronisch kranke GKV-Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auch die Masern-Schutzimpfung fiel trotz einer in der BRD immer präsenten Pandemie mit Schwerpunkt in Norddeutschland dem Sparwahn des BGM zum Opfer. Auch in diesen Krankheitsfällen sind wie bei der nroamlen Grippe üblich immer wieder Tote zu beklagen. In “normalen” Jahren sterben zumeist mindestens 15 000 Patienten unbeeinflußbar von uns Ärzten an diesem Krankheitsbild.
    3 Die Schweinegrippe ist nach den gültigen und prinzipiell auch für das BGM verbindlichen gesetzlich fixierten sozialrechtlichen Definitionen als eine Reisegrippe zu begreifen (Infektion nur durch Reisen oder Reisende. Sie wäre somit bei korrekter Rechtsauslegung wie viele andere Impfungen auch (zB Neisseria C oder die Polio-Einzelimpfung für Erwachsene) keine erstattungsfähige GKV-Leistung.
    4 Offenkundig hat sich das GMB mit einer Option auf maximal 168 Millionen Impfdosen finanziell völlig verspekuliert. Weder der für Kosten dieser Größenordnung zuständige Bundestag noch die schlußendlichen Kostenträger, die Bundeskänder, wurden von den BGM-Verantwortlichen auch nur gefragt. Im Falle einer hier zu erwartenden Zahlungsunfähigkeit der GKV-Kassen stehen die Länder ohne die zusätzlich erforderliche Ärztlichen Impfleistungen mit etwa 7,5 MRD. Euro in der Pflicht (bei 45 Euro/Impfung).
    5 Das BGM hat bei seiner vorläufigen Kostenberechnung die Ärtzliche Impfleistung ohne irgendeine gesetzliche Ermächtigung freihand einfach festglegt und in eine vermeintlich ausreichende Pauschale von 30 Euro/Impfung einberechnet. Ich gehe bei einer einfachen Impfung von einem angemessenen Honorar von Euro 20.–/Impfung aus. Das setzt allerdings einen erprobten Impfstoff mit allseits anerkannter Datenlage hinsichtlich aller Risiken voraus, wie Sie es richtigerweise fordern. Nachdem eine Dreifachimpfung in insgesamt 13 Monaten notwendig wird (Informationsdienst Wissenschaft LMU München LMU-Klinikum testet Impfstoff gegen die Neue Grippe H1N1 in klinischer Studie vom 03.08 09) ist mit einer vernünftigen Datenlage frühestens in 2012 zu rechnen.
    6 Sie beschreiben die Risiken der Impfung von 1976 korrekt. Bei der von Ihnen geschilderten Haftungslage bleibt dieses Risiko bei den Impfärzten, wenn es nicht von den Amtsärzten übernommen werden sollte. Die Gesundheitsämter sind dafür aber weder personell noch organisatisch derzeit dazu in der Lage. Das heißt wir impfenden Vertragsärzte blieben bei einer angenommenen ähnlichen Risikoverteilung wie 1976 auf einer gesamtschuldnerischen Risikohaftung von weit mehr als Euro 10 Mrd. pro Jahr für 2009, 2010 und 2011 sitzen (mithin mindestens 30 Mrd. Euro). Die Hersteller sind ja offenkundig von der per US-Gesetz von jeder Haftung befreit.

    Ich gehe bei dieser daraus resultierenden Riskobeurteilung davon aus daß der von vorgeblichen fachlich versierten Gesundheitspolitikern (Frau Ulla Schmidt und Co. sehen sich selbst zumindest als Fachleute) in die Welt gesetzte Impfwahn spätens an diesem unbezahlbaren und völlig in der Luft hängenden Haftungsrisiko scheitern wird. Was bleibt ist die Bezahlung dieser staatlich geschürten Spekulationsblase; aber die Rechnung wird wie beim Bankenwahn schon erlebt wieder nur der Steuerzahler alleine begleichen dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Günther Teufl

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  5. petrapez meint:
    3.August 2009 at 18:40

    @ 4live

    Wir haben nichts dagegen. Verbreitung ist erwünscht. Allerdings haben wir den Verfasser um Veröffentlichungserlaubnis gebeten, die er uns freundlicherweise gewährt hat. Das würde ich in diesem Fall auch empfehlen. Anfrage an: Mail: gert@flegel-g.de

  6. General-Investigation meint:
    3.August 2009 at 23:25

    Vielen Dank für die Mailadresse ;-)

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