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    BND: Staatsgeheimnis IV

    Von ter | 1.Februar 2009

    Glaube ich der FAZ vom 30.01.2009, Seite 5, so hat der FOCUS- Redakteur Josef Hufelschulte mittels eines Anwaltsschreibens dem Untersuchungsausschuss abgeraten, seinen Fall öffentlich zu erörtern.

    Anwaltsschreiben dürfte auch der nachfolgende Artikel verursachen, der sich zunächst mit der Zeugenaussage des Staatsministers a.D. Bernd Schmidbauer (CDU) – 008 – beschäftigt und mit den angeblichen (bisher geheimen) Hintergründen der Entlassung des ehemaligen BND-Top-Agenten Wilhelm Dietl – 1992.

    Vorbemerkung:

    Ich bin persönlich in einer etwas heiklen Situation. Mit Wilhelm Dietl bin ich freundschaftlich bekannt. Mit Bernd Schmidbauer habe ich bisher keinen Stress.

    008 – mit der Lizenz zum Gestalten

    Bernd Schmidbauer hat das Amt des Geheimdienstkoordinators in einer schwierigen Zeit angetreten, der geborene Feind des BND, die UdSSR, war zusammengebrochen. Der Dienst fand sich in der Welt der neuen (politischen) Wahrheiten und der neuen nachrichtendienstlichen Aufgaben nicht zurecht.

    Wenn es den BND heute noch gibt, so hat dies dieser Dienst u.a. Bernd Schmidbauer zu verdanken. Ich vergesse nicht, das mit der Bezeichnung 008 auch der Begriff des „Hineinregierens“ in den BND verbunden ist und die Plutonium- Affäre.

    Wer immer heute über die Plutoniums-Affäre schreibt, hat in der Regel keine Ahnung, wie die Situation damals war. Da fuhr von Litauen ein Nuklearmaterialhändler mit dem Zug quer durch Europa. In seiner Brusttasche ein kleines Röhrchen mit hoch angereichertem Uran, welches er in der Schweiz als Probe präsentiert und welches der Käufer in einem Labor testen lassen will. Beide sind verwundert, dass das Labor die Schweizer Armee und die Polizei verständigt – die Handschellen klicken und sie landen nicht im Knast – sondern im Krankenhaus, um dort zu erfahren, dass sie verstrahlt sind und keine Überlebenschancen haben.

    In Hamburg und Bremen werden alle Schließfächer der Bahnhöfe von der Polizei geöffnet. Es liegt der Hinweis eines Journalisten vor, dass nukleares Material angeboten wird, welches in einem Bahnhofschließfach zwischengelagert sein soll. Das Material wird in Bremen gefunden. Entwarnung – es handelte sich nur um Rauchmelder aus ehemaligen russischen Kasernen in der DDR, in denen nur eine geringe Menge Uran war.

    Was will 008 gewusst haben?

    Er bestreitet nicht, Kenntnis von der Observation von Erich Schmidt- Eenboom gehabt zu haben. Diese Maßnahme sei notwendig gewesen.

    Verhandlungen der Bundesregierung seien konterkariert worden, weil frühzeitig Informationen – auch in Richtung Ausland – abgeflossen seien. Diese Löcher waren zu schließen, weshalb Informationsflüsse umgeleitet wurden. [Dies ist ein völlig normales Verfahren der Abwehr. Können Verräter/Spione nicht ermittelt werden, umgeht man künftig die Geheimnisträger, welche die Möglichkeit zum Verrat hatten.]

    In diesem Zusammenhang habe man sich – auf seine Anweisung – auch von Medienvertreter getrennt, welche parallel als Journalisten und BND-Agenten gearbeitet hätten.

    Neben D. – gemeint ist wohl Wilhelm Dietl – habe es zwei oder drei weitere derartiger Fälle gegeben. Einer dieser Medienvertreter im Dienste des BND sei allerdings kein echter Medienvertreter gewesen, sondern ein Nachrichtenhändler.

    Diese Maßnahmen hätten Erfolg gehabt. Der Informationsabfluss sei versiegt.

    Über die Details der eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen gegen die verdächtigen Journalisten sei er nie informiert worden. Mangels Erfolg  - sei es bei diesen Anweisungen geblieben – er habe in dieser Sache keine Rückmeldungen mehr erhalten.

    Er habe häufig mit BND-Abteilungsleiter direkt gesprochen, aber immer nur in Anwesenheit seiner beiden Abteilungsleiter im BK 6 (Abteilung für den BND).

    Zum Fall Erwin D.:

    U – gemeint ist Erwin D. (BND-Deckname Bosch) – sagte Bernd Schmidbauer aus, dass er dem BND nie empfohlen habe – den FOCUS- Journalisten zu beschäftigen und stellt es in Abrede das Erich D. – in Bezug auf den Zugang zu ihm – besondere Präventionen gehabt habe.

    Da wage ich zu widersprechen, meine Informationen sind völlig andere.

    U (Erwin D.) habe dem BND (von sich aus) Informationen in Sachen Waffenhandel geliefert. Er – Bernd Schmidbauer – habe die nachrichtendienstliche Verwendung von Journalisten beim BND grundsätzlich verboten und bestehende Verwendungen beendet.

    Zum Fall Wilhelm Dietl

    Es sei (bei D.) zu Abflüssen in die falsche Richtung gekommen.

    Nach seiner Zeugenvernehmung will ich dies genauer wissen und erhalte folgende Erklärung, die ich auch rechtlichen Gründen auf ein Mindestmaß reduziere:

    Ein Agentennetzwerk, welches im Nahen Osten von Wilhelm Dietl geführt wurde, habe sich im Falle des Hamadi- Clans eigenständig in Verhandlungen (über die Freilassung von deutschen Geiseln) eingemischt und er sei im Iran überraschend mit deren Verhandlungsergebnis konfrontiert worden: “Freilassung der deutschen Geiseln, wenn die Bundesregierung ein Israel kritisches/feindliches Papier veröffentlichen würde.”

    Unabhängig davon habe Wilhelm Dietl dem BND eine Quelle, ein palästinensischer Arzt, kaputtgemacht.

    Dietl habe ihn und Picco  regelrecht vorgeführt.

    [Gemeint ist die Entführung von Heinrich Strübig und Thomas Kemptner im Libanon am 16.5.1988 – welche mit der Freilassung am 17.6.1992 (nach 1.128 Tagen Geiselhaft) endete. Der Hintergrund dieser Entführung war der fortgesetzte Versuch des Hamadi- Clans die Bundesregierung zu erpressen, da deutsche Behörden am 13.1.1987 Mohammed Ali Hamadi festgenommen hatten und die USA dessen Auslieferung verlangten, was der Hamadi-Clan verhindern wollte. Mit Picco dürfte der italienischen Diplomaten Giandomenico Picco gemeint sein, der im Auftrag der UN ebenfalls in dieser Sache verhandelte.]

    Auf meinen Einwand: Dies stehe doch wohl im Widerspruch, dass der BND “Dietl- Quellen” heute noch führe, entgegnet er: „Unwichtige“.

    Da Widerspreche ich, weiße ihn darauf hin, dass Dr. August Hanning im letzten Jahr seiner Dienstzeit als BND-Präsident, nach meinen Informationen, eine ehemalige Dietl-Quelle höchstpersönlich getroffen hat. Erstmalig erlebe ich einen verunsicherten 008, dem das Gespräch zu brisant wird und eilig – die Treppe hinunter –  eilt.

    Telefonische Anmerkung von Wilhelm Dietl:

    Wilhelm Dietl erklärt, dass seine Agentennetzwerke im Nahen Osten der Weisung und der Kontrolle des zuständigen Chefs Operativ des Referats 16 A unterstanden und es keine ungenehmigten Aktivitäten dieser Agenten- Netze gegeben habe. Er selbst habe – erst – im Rahmen eines Buchprojektes – 1996 – sich um persönliche Kontakte in den Hamadi-Clan bemüht.

    Es habe einen palästinensischen Arzt gekannt. Dies sei ein rein formaler Kontakt gewesen. Der Mann habe während der ersten Intifada die Nase vom Leben in Palästina voll gehabt und sei nach Norddeutschland gezogen. Dieser Mann habe nicht für ihn gearbeitet. Er habe auch keine Kenntnis, ob dieser Mann für einen anderen BND- Agenten tätig gewesen sei.

    Anmerkung ter:

    Auf der ehemaligen R-Archiv.de hatte ich einmal völlig andere Hintergründe veröffentlicht. – Ich bin nach wie vor überzeugt, dass diese damals genannten, mögliche  Hintergründe der Wahrheit sehr viel näher kommen als Vorstehendes.

    Unabhängig davon bestätigt diese “Einlassung” meinen Verdacht, dass der BND dem Sonderermittler Schäfer einen Ring durch die Nase gezogen hat und ihn auf die Spuren führte, die er finden sollte.

    Kommentare zu diesem Artikel:

    Bitte ich erst zu schalten, wenn die ausführliche Stellungsnahme von Wilhelm Dietl vorliegt, welche als Kommentar unmittelbar nach diesem Artikel geschaltet werden soll.

    Ausgenommen sind natürlich die in dem Artikel namentlich erwähnten Personen.

    Kommentare von Lesern, die vorher geschaltet werden, haben das Risiko gelöscht zu werden. Also Kommentare sichern, um sie nach Löschung erneut schalten zu können. Es geht um die Reihenfolge der Kommentare, nicht um die Beschränkung der Meinungsfreiheit. Danke für das Verständnis.

    Weitere Artikel zum BND-Untersuchungsausschuss:

    Staatsgeheimnis I

    Staatsgeheimnis II

    Staatsgeheimnis III

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