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    Die andere Sicht der Dinge: Interview mit Konrad Freiberg

    Von ter | 16.November 2008

    Wer die Wochenzeitung „DAS PARLAMENT“ für seine eigene politische Willensbildung nicht liest, ist selber schuld. Das der Chef der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg eine andere Sicht in Bezug auf das BKA- Ermächtigungsgesetz hat, brauche ich (hoffentlich) nicht zu betonen.

    Anstelle einer eigenen Meinung möchte ich Auszugsweise die E-Mail einer Rechtsanwältin (an mich) veröffentlichen, welche schrieb: „….. wie kann ich Dir mit Deiner scheinbar unverbesserlich hohen Meinung über unsere Justiz – zur  Vermeidung  eines plötzlichen Schockzustandes –

    möglichst schonend  beibringen, dass unsere  Justiz — nicht immer, aber immer öfters –  weder neutral  noch gesetzesgebunden agiert,  sondern als rein ( politisch- wirtschaftlich motivierte) Interessensjustiz ? …..“

    Die Pressestelle des Deutschen Bundestages hat folgende Presseerklärung – als Vorspann vor das Interview gestellt:

    Der Chef der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg hält die gerade vom Bundestag beschlossene BKA-Novelle nicht für ausreichend: „Ich glaube, dass die jetzige Regelung noch besser hätte ausfallen können, insbesondere was die richterliche Kontrolle betrifft“, betont er gegenüber „Das Parlament“. Alle redeten immer von Kontrolle und Rechtsstaat, „aber keiner beachtet, dass der Rechtsstaat auch seinen Preis hat.“ Dafür müsste es mehr Richter geben, so Freiberg.

    Das neue Gesetz erlaubt dem BKA kein heimliches Betreten der Wohnung, zum Beispiel, um etwas auf den Computer von Verdächtigen zu spielen. Freiberg kritisiert dies: „Es ist paradox: Das heimliche Betreten ist zwar verboten, die Wohnung darf aber bei Delikten mit einer wesentlich niedrigeren Schwelle durchsucht werden.“

    Deutliche Kritik übt der Polizeigewerkschafter an der politischen Debatte im Vorfeld des BKA-Gesetzes: „Ich habe volles Verständnis dafür, dass die Menschen verunsichert sind. Die Politik hat es im Vorfeld leider versäumt, die Menschen von Anfang an vernünftig aufzuklären.“ Die Hauptaufgabe der Politik, für Akzeptanz zu sorgen, sei zu kurz gekommen.

    Vor diesem Hintergrund schließt Freiberg auch nicht aus, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer Prüfung des Gesetzes zu dem Ergebnis kommt, „dass Verbesserungen oder Änderungen nötig sind.“

    Interview im Wortlaut:

    Herr Freiberg, nach monatelangem Streit wurde das Gesetz über die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) verabschiedet. Sind Sie zufrieden?

    Wir sind insofern zufrieden, als es endlich zu einem Abschluss gekommen ist. Nicht zufrieden waren wir allerdings mit dem gesamten Prozess in der Vergangenheit. Es hat Verunsicherung in der Bevölkerung gegeben und zu wenig Aufklärung über das, was mit diesem Gesetz bezweckt ist. Ich glaube auch, dass die jetzige Regelung noch besser hätte ausfallen können, insbesondere was die richterliche Kontrolle betrifft. Ich sage aber ausdrücklich: Alle reden immer von Kontrolle und Rechtsstaat, aber keiner beachtet, dass der Rechtsstaat auch seinen Preis hat. Man muss dann nämlich auch Richter dafür zur Verfügung stellen. 

    Viele Kritiker räumen dem Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance ein. Glauben Sie, dass es in der Praxis Bestand haben wird?

    Ich würde davon ausgehen, weil  es eine Prüfung durch die Bundesjustizministerin und das Bundesinnenministerium geben hat. Wir haben allerdings in der Vergangenheit gesehen, dass das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen setzt. Ich will nicht ausschließen, dass die Überprüfung dort zu dem Ergebnis führt, dass Verbesserungen oder Änderungen nötig sind.

    Worin sehen Sie die Vorteile?

    Das BKA hat bis jetzt noch keine Zuständigkeit im Bereich der Terrorabwehr und erhält nun die Befugnisse, die im Grunde auch alle Landespolizeien haben. Es ist die wichtigste Aufgabe der Polizei, nicht nur zu ermitteln, wer einen Anschlag verübt hat, sondern Anschläge zu verhindern. Weil die Terrorismusbekämpfung international ist und die Nachrichtendienste dabei eine große Rolle spielen, muss es einen besseren Informationsaustausch zwischen diesen Stellen geben.

    Nach dem Grundgesetz ist die Polizei dafür zuständig, begangene Verbrechen zu verfolgen, während Geheimdienste geplante Verbrechen beobachten. Wird diese Trennung jetzt aufgeweicht?

    Ich will nicht verhehlen, dass da Gefahren bestehen. Aber gerade Terrorismusbekämpfung ist ein Bereich, in dem alle zusammen arbeiten müssen, natürlich ohne dass alles miteinander verschmilzt. Das ist eine Frage der rechtsstaatlichen Kontrolle, auf der wir auch weiterhin bestehen. Wir sprechen dabei aber über konkrete Sachverhalte zur Verhinderung von Terroranschlägen – kein Bürger hätte Verständnis dafür, dass nur der Verfassungsschutz Erkenntnisse hat, die die Polizei braucht, um einen Terroranschlag zu verhindern.

    Lockert das Gesetz nicht die Kontrolle von Grundrechtseingriffen?

    Es geht um die Rettung von Menschenleben. Man muss akzeptieren, dass das BKA dafür die gleichen Rechte erhält wie die Länderpolizeien. Die Maßnahmen sind keine Masseninstrumente und werden nur im Einzelfall angewendet. So viele Erkenntnisse über Terroranschläge haben wir nicht.

    Das Gesetz sieht einen Richtervorbehalt vor, bei Gefahr im Verzug kann das BKA aber selbst entscheiden, Wohnungen abzuhören. Ist das verfassungsgemäß?

    Mir wäre auch lieber, es gäbe immer richterliche Anordnungen – aber dafür müsste man dem BKA Richter zur Verfügung stellen, die innerhalb von Minuten erreichbar sind. Das ist aber leider in der Praxis nicht der Fall, deswegen gibt es diese Eilkompetenz des BKA als Notnagel.

    Neuerdings müssen Aufnahmegeräte nicht mehr abgeschaltet werden, wenn der so genannte Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist. Wie sehen Sie das?

    Das muss man von beiden Seiten betrachten. Oft ist es für die Polizei schwer zu beurteilen, worum es gerade geht, etwa weil die Kommunikation in anderen Sprachen abläuft. Auch wenn das Gespräch in einen privaten Bereich übergeht, weiß man ja nie, wann dieses Thema beendet ist. Es dreht sich immer um wichtige Erkenntnisse, da darf man keine Fehler machen. Deshalb ist es vertretbar, dass die Aufnahmen da sind und ein Richter später nachschaut und sagt, was verwendet werden darf und was nicht.

    Warum brauchen Sie die Online-Durchsuchung so dringend?

    Die Telekommunikation spielt bei der Planung und der Ausübung von Verbrechen eine zentrale Rolle. Sie wird technisch immer ausgefeilter, vor allem was die Verschlüsselung betrifft. Zum Beispiel ist die Internet-Telefonie „Voice over IP“ nahezu abhörsicher, wenn man nicht vor die Verschlüsselung, also auf den Computer kommt. Früher ging die Polizei in eine Wohnung und suchte etwas im Bücherregal, heute ist das alles im Computer. Deswegen greift die Polizei bei fast jedem Delikt, sei es Wirtschaftskriminalität oder Kinderpornografie, auf den Computer zu. In der Diskussion wird eines immer wieder verkannt: Wenn ich den Verdacht habe, jemand will einen Anschlag begehen, kann ich schon heute mittels eines richterlichen Beschlusses die Wohnung durchsuchen und den Computer sicherstellen. Die Online-Durchsuchung ist lediglich die Möglichkeit, es zu tun, ohne dass der Betroffene gewarnt ist.

    Das Instrument ist recht kompliziert. Ist es überhaupt in Eilfällen anwendbar?

    Es gibt da zwei Möglichkeiten. Wenn ich etwas über das Internet einspielen will, ist das aufwändig und nicht schnell machbar. Es gibt aber auch die andere Möglichkeit, etwas aufzuspielen, wenn ich an den Computer in der Wohnung direkt rankomme. Das ist schnell gemacht.

    Aber nach dem neuen Gesetz ist es nicht erlaubt.

    Es gibt viele Fälle, in denen ich sowieso in der Wohnung bin. Es ist paradox: Das heimliche Betreten ist zwar verboten, die Wohnung darf aber bei Delikten mit einer wesentlich niedrigeren Schwelle durchsucht werden.

    Viele Kritiker führen an, die Befugnisse des BKA seien auch bislang ausreichend – was die verhinderten Anschläge der Sauerland-Terroristen beweisen würden. Die konnten ja auch ohne Online-Durchsuchung gestoppt werden.

    Man kann auch sagen, wir haben Glück gehabt. Wir sind oft erfolgreich aufgrund unseres Könnens, aber ich erinnere auch an den aktuellen Prozess gegen die Kölner Kofferbomber. Das war Glück. Wir merken heute: Bei den heutigen technischen Möglichkeiten laufen wir in die schwierige Situation, dass die Polizei nahezu hilflos ist, wenn es um die Kommunikationsüberwachung geht, speziell beim E-Mail-Versand oder verschlüsselten Dateien.

    Wird das zu wenig vermittelt?

    Ich habe volles Verständnis dafür, dass Menschen verunsichert sind. Die Technik ist heute für viele nicht mehr durchschaubar. Unsere Kritik ist, dass es die Politik im Vorfeld leider versäumt hat, die Menschen von Anfang vernünftig aufzuklären. Es ist eine Hauptaufgabe der Politik, für Akzeptanz zu sorgen – und das ist zu kurz gekommen. Die Kollegen fühlen sich da allein gelassen.

    Ist die Polizei derzeit überhaupt in der Lage, ihre neuen Aufgaben zu stemmen?

    Ausdrücklich nein. Wenn wir neue Aufgaben bekommen, muss man uns das Personal und die Technik zur Verfügung stellen – sonst können die Gesetze in Wirklichkeit nicht vollzogen werden. Im BKA-Haushalt ist eine geringe Verstärkung vorgesehen, aber Ausstattungsprobleme gibt es auch in den Ländern.

    Das heißt, Sie können nicht so arbeiten wie Sie sollen?

    Die Telekommunikationsüberwachung mit Computern hat ein immenses Ausmaß angenommen. Etwa bei der Festnahme der drei Sauerländer wurde eine ganze Sonderkommission gegründet – bis heute ist die Auswertung der Datenträger nicht abgeschlossen. Wir kommen da gar nicht hinterher.       

    Das Interview führte Susanne Kailitz – für die Wochenzeitschrift DAS PARLAMENT – Ausgabe 17.11.2008

    Konrad Freiberg (57) ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.

    Anmerkungen ter:

    In der mir übersandten Presseerklärung des Bundestages lese ich: „…..Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 17. November 2008) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung

    Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag selbst unter

    http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_0811134.html

    das Interview im vollen Wortlaut ebenfalls veröffentlicht. Ich bin der Meinung, dass für die eigene Meinungsbildung  des Lesers der volle Wortlaut des Interviews notwendig ist und lege daher den Satz „…bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung….“ großzügig aus.

     

     

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